Gutachten im Rahmen des Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche Tierpfleger der Firma Convance Münster

Die schriftlichen Gutachten der zwei von der Stadt Münster beauftragten Gutachter Dr. Gruber und Dr. << Antragsteller:in >>, die im Rahmen des Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche Tierpfleger der Firma Convance in Münster u.a. wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstellt worden sind.

Das hier genannte Ermittlungsverfahren (Geschäfts-Nr: 48 Js 659/03) bezieht sich auf eine Strafanzeige vom 12.12.2003 und wurde am 19.02.2004 eingestellt.

Ich würde eine Zusendung per Mail bevorzugen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. November 2015
  • Frist
    22. Dezember 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatsanwaltschaft Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten im Rahmen des Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche Tierpfleger der Firma Convance Münster [#12004]
Datum
19. November 2015 16:24
An
Staatsanwaltschaft Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die schriftlichen Gutachten der zwei von der Stadt Münster beauftragten Gutachter Dr. Gruber und Dr. Antragsteller/in, die im Rahmen des Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche Tierpfleger der Firma Convance in Münster u.a. wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstellt worden sind. Das hier genannte Ermittlungsverfahren (Geschäfts-Nr: 48 Js 659/03) bezieht sich auf eine Strafanzeige vom 12.12.2003 und wurde am 19.02.2004 eingestellt. Ich würde eine Zusendung per Mail bevorzugen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Staatsanwaltschaft Münster
Sehr geehrtAntragsteller/in es wird mitgeteilt, dass Auskünfte aus Strafverfahren nur gemäß § 475 StPO an Privatp…
Sehr geehrtAntragsteller/in es wird mitgeteilt, dass Auskünfte aus Strafverfahren nur gemäß § 475 StPO an Privatpersonen erteilt werden dürfen. Aufgrund Ihrer Email kommt eine Auskunftserteilung nicht in Betracht. Hochachtungsvoll