Gutachten im Zusammenhang der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07"

Eine Auflistung sämtlicher Gutachten und Fachbeiträge die für die Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" von Bedeutung sind bzw. angefertigt wurden und im Zusammenhang mit Grundwasser sowie Wasser im allgemeinen stehen.

1.in den öffentlichen Auslegungen mit veröffentlicht waren waren.

3. die zu dem Zeitpunkt vorhanden waren jedoch nicht mit veröffetlicht wurden.

2.die nach dem Planfeststellungsbeschluss angefertigt wurden.

gerne auch die Gutachten und Fachbeiträge selbst bzw. die genauen stellen bei dehnen ich diese als PDF einsehen und herunterladen kann.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. August 2020
  • Frist
    23. September 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung s…
An Wasserwirtschaftsamt Hof Details
Von
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Betreff
Gutachten im Zusammenhang der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" [#195700]
Datum
21. August 2020 10:11
An
Wasserwirtschaftsamt Hof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung sämtlicher Gutachten und Fachbeiträge die für die Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" von Bedeutung sind bzw. angefertigt wurden und im Zusammenhang mit Grundwasser sowie Wasser im allgemeinen stehen. 1.in den öffentlichen Auslegungen mit veröffentlicht waren waren. 3. die zu dem Zeitpunkt vorhanden waren jedoch nicht mit veröffetlicht wurden. 2.die nach dem Planfeststellungsbeschluss angefertigt wurden. gerne auch die Gutachten und Fachbeiträge selbst bzw. die genauen stellen bei dehnen ich diese als PDF einsehen und herunterladen kann.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195700/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Wasserwirtschaftsamt Hof
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersenden wir unsere gutachterliche Stellungnahme zur Ortsumgehung Oberkotzau…
Von
Wasserwirtschaftsamt Hof
Betreff
AW: Gutachten im Zusammenhang der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" [#195700]
Datum
31. August 2020 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersenden wir unsere gutachterliche Stellungnahme zur Ortsumgehung Oberkotzau. Für weitere Fragen oder Unterlagen bitten wir Sie, sich an das Staatliche Bauamt Bayreuth als Maßnahmenträger zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Wasserwirtschaftsamt Hof
Kein Nachrichtentext
Von
Wasserwirtschaftsamt Hof
Via
Upload
Betreff
Datum
31. August 2020 14:32
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
8,0 MB
Wasserwirtschaftsamt Hof
Kein Nachrichtentext
Von
Wasserwirtschaftsamt Hof
Via
Upload
Betreff
Datum
31. August 2020 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
9,0 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#195700] Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für das Dokument, leider ergeben sich daraus einige Fr…
An Wasserwirtschaftsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#195700]
Datum
31. August 2020 16:18
An
Wasserwirtschaftsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für das Dokument, leider ergeben sich daraus einige Fragen: Zitat: "Es ist für Brunnen III und IV zu lesen: Zitat:"Die Tiefbrunnen beziehen ihr Wasser zum größeren Teil aus dem oberflächennahen Verwitterungsbereich. Die Grundwasserfließrichtung ist dem Talverlauf des Parnitztales folgend in östlicher Richtung, zur Saale hin, zu vermuten. " Der genaue bereich, tiefe und die Fließrichtung, des Grundwassers (welches die Tiefbrunnen III und IV beziehen) sind laut Aussage nicht sicher geklärt. jedoch wird vermutet, dass die tiefen Einschnitte das Grundwasser "beeinflussen" Ist bei einem solchen Eingriff kein Gutachten erforderlich um klar sicherzustellen, dass Negative Auswirkungen auf das Grundwasser ausgeschlossen werden können? ggf. die genauen hydrogeologischen Beurteilungen der Grundwasserverhältnisse in den betreffenden Bereichen um eine Aussage treffen und dem Verschlechterungsverbot Rechnung tragen zu können? Zitat: "Erschwerend kommt hinzu, dass Gründungstiefe und Art der Gründung für die dort vorgesehene Parnitzbrücke mit ÖFW Siehrweg derzeit noch nicht bekannt sind." Zitat: "Eine abschließende wasserwirtschaftliche Stellungnahme ist nicht möglich. " Sind weitere Gutachten vor Baubeginn erforderlich? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195700/
Wasserwirtschaftsamt Hof
AW: [#195700] Sehr geehrteAntragsteller/in nach Nr. 3.2.2.4. des Planfeststellungsbeschlusses vom 23.07.2014 ist …
Von
Wasserwirtschaftsamt Hof
Betreff
AW: [#195700]
Datum
2. September 2020 07:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Nr. 3.2.2.4. des Planfeststellungsbeschlusses vom 23.07.2014 ist noch eine hydrogeologische Beurteilung der Grundwasserverhältnisse im Einschnittbereich und im Bereich der geplanten Bauwerksgründungen vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: [#195700] Sehr geehrteAntragsteller/in Nach Ihren Informationen sind die hydrogeologische gutachten also nach…
An Wasserwirtschaftsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#195700]
Datum
2. September 2020 08:55
An
Wasserwirtschaftsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Nach Ihren Informationen sind die hydrogeologische gutachten also nach wie vor nicht angefertigt worden? Wie kann eine Baugenehmigung vorliegen wenn die Auswirkungen auf das Grundwasser nicht abschließend geklärt wurde und somit unter anderem die Betroffenen Bürger nicht umfassend in der Öffentlichkeitsbeteiligung informiert wurden. Ich habe ein paar Auszüge, die dieses Unverständnis stärken: "Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag über ein für große Infrastrukturprojekte wichtiges Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) entschieden, Urt. v. 28.05.2020, Rechtssache C535/18 " Zitat: " Anforderungen für Genehmigungsverfahren Außerdem hat der EuGH die Frage des BVerwG, ob die Prüfung der Einhaltung der in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der WRRL geregelten Anforderungen zwingend im Genehmigungsverfahren (und nicht erst danach) durchzuführen ist und die Ergebnisse dieser Prüfung der Öffentlichkeit im Laufe des Genehmigungsverfahrens zugänglich zu machen sind, bejaht. Dies begründet der EuGH damit, dass sich aus Art. 4 WRRL eine an die zuständige Behörde adressierte Pflicht ergibt, die Einhaltung der Bewirtschaftungsziele nach der WRRL – insbesondere die Wahrung des für Oberflächen- und Grundwasserkörper geltenden Verschlechterungsverbots – vor Erteilung der behördlichen Zulassung zu prüfen. Art. 6 der UVP-RL sei dahin auszulegen, dass geeignete Unterlagen zu den wasserbezogenen Auswirkungen des Projekts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Damit die Öffentlichkeit ihre Beteiligungsrechte wahrnehmen kann, müssen die ihr präsentierten Unterlagen so detailliert sein, dass sie eine Beurteilung im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot ermöglichen. " Zitat Ende Quelle: https://www.heinemann-und-partner.de/grundsatzentscheidung-des-eugh-zum-verschlechterungsverbot-bei-grundwasserbenutzungen/ https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c-53518-rechtsschutz-private-umwelt-grundwasser-grossprojekte-infrastruktur/ Ab Punkt 49: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=226864&text=&dir=&doclang=DE&part=1&occ=first&mode=lst&pageIndex=1&cid=1825119 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1527069379339&uri=CELEX:02000L0060-20141120 https://www.kuemmerlein.de/aktuelles/einzelansicht/rechtsschutz-privater-gegen-infrastrukturprojekte-bei-verschlechterung-des-grundwassers Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195700/
Wasserwirtschaftsamt Hof
AW: [#195700] Sehr geehrteAntragsteller/in zu Fragen der Projektabwicklung bzw. Verfahrensabwicklung bitte ich Si…
Von
Wasserwirtschaftsamt Hof
Betreff
AW: [#195700]
Datum
3. September 2020 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Fragen der Projektabwicklung bzw. Verfahrensabwicklung bitte ich Sie, sich an den Vorhabensträger, das Staatliche Bauamt Bayreuth, oder die zuständige Rechtsbehörde (Regierung von Oberfranken) zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#195700] Sehr geehrteAntragsteller/in eine kurze Frage sei mir noch gestattet: Das Wasserwirtschaftsamt prü…
An Wasserwirtschaftsamt Hof Details
Von
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Betreff
AW: [#195700]
Datum
3. September 2020 17:33
An
Wasserwirtschaftsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in eine kurze Frage sei mir noch gestattet: Das Wasserwirtschaftsamt prüft als zuständige Fachbehörde die noch vorzulegenden Gutachten wenn Sie (hoffentlich vor Baubeginn) gemacht wurden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195700/
Wasserwirtschaftsamt Hof
AW: [#195700] Sehr geehrteAntragsteller/in die Gutachten sollen bescheidsgemäß dem WWA vorgelegt werden und werde…
Von
Wasserwirtschaftsamt Hof
Betreff
AW: [#195700]
Datum
4. September 2020 17:14
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die Gutachten sollen bescheidsgemäß dem WWA vorgelegt werden und werden nach Vorlage von uns geprüft. Mit freundlichen Grüßen
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AW: [#195700] Sehr geehrteAntragsteller/in ich wollte nochmal nachfragen ob -die von Ihnen in der Stellungnahme …
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Von
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Betreff
AW: [#195700]
Datum
19. November 2020 16:13
An
Wasserwirtschaftsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wollte nochmal nachfragen ob -die von Ihnen in der Stellungnahme geforderten Gutachten im Zusammenhang mit der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" nun angefertigt wurden und Ihnen vorliegen oder ob Sie immernoch darauf warten. falls noch nicht vorhanden: -ihnen bekannt ist, bis wann diese Gutachten angefertigt werden sollen. Da angeblich bereits für den Bau benötigte Grundstücke erworben und somit Fakten geschaffen werden wären die Gutachten schon wichtig um sicherzustellen, dass überhaut gebaut werden kann. Ich danke Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195700/

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Wasserwirtschaftsamt Hof
AW: [#195700] Sehr geehrteAntragsteller/in von unserer Seite wurde seit der letzten Anfrage keine Stellungnahme v…
Von
Wasserwirtschaftsamt Hof
Betreff
AW: [#195700]
Datum
23. November 2020 13:51
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in von unserer Seite wurde seit der letzten Anfrage keine Stellungnahme verfasst. Die Untersuchungen des Staatlichen Bauamts liegen uns noch nicht vor. Für wann diese geplant sind, bitten wir dort zu erfragen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen