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Gutachten mit den Strategien zur Stickstoffminderung

das Gutachten mit den Strategien zur Stickstoffminderung welches vor wenigen Wochen abgenommen worden ist. vgl. auch: https://mobil.ksta.de/koeln/schadstoffe-richter-ordnet-diesel-fahrverbote-in-koeln-und-bonn-an-31558298

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2018
  • Frist
    11. Dezember 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Gutachten mit den Strategien zur Stickstoffminderung [#34460]
Datum
9. November 2018 00:01
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Gutachten mit den Strategien zur Stickstoffminderung welches vor wenigen Wochen abgenommen worden ist. vgl. auch: https://mobil.ksta.de/koeln/schadstoffe-richter-ordnet-diesel-fahrverbote-in-koeln-und-bonn-an-31558298
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, In der Vergangenheit habe ich mehrfach erlebt, dass sich die Bearbeitung verzögert…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Gutachten mit den Strategien zur Stickstoffminderung [#34460]
Datum
12. November 2018 16:34
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, In der Vergangenheit habe ich mehrfach erlebt, dass sich die Bearbeitung verzögert hat, weil Anträge zunächst nicht richtig weitergeleitet wurden. Für eine Eingangsbestätigung meines Antrags an die zuständige Stelle wäre ich deshalb dankbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Umweltministerium hat in der vergangenen Legis…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Gutachten mit den Strategien zur Stickstoffminderung [#34460]AL-II <<Name und E-Mail-Adresse>>
Datum
13. November 2018 16:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Umweltministerium hat in der vergangenen Legislaturperiode zur Entwicklung der NOX-Minderungsstrategie ein Gutachterteam aus AVISO GmbH und IFK Uni Stuttgart im Jahr 2015 mit der Erstellung eines Gutachtens zur "Identifizierung von Minderungspotenzialen und Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen im Rahmen der Stickoxidminderungsstrategie der Landesregierung NRW" beauftragt. Das Gutachten steht auf der Internetseite des Umweltministeriums zur Verfügung. Unter dem Thema „Luftreinhalteplanung“ steht das Gutachten unter der Überschrift „Gutachten zur NOx-Minderungsstrategie“ unten auf der Seite zum Download bereit. Link zur Seite: https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-gesundheit/luft/luftreinhalteplanung/. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die so rasche Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten mit den Strategien zur Stickstoffminderung [#34460]AL-II <<Name und E-Mail-Adresse>> [#34460]
Datum
13. November 2018 17:29
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die so rasche Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>