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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gutachten Neubau/Sanierung HAW Hamburg Standort Bergedorf

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iti —si_ Freie und Hansestadt Hamburg Behérde fir Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Behordefiir Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hochschulamt Personal und Recht- Z 3 - ee Sitz: Hamburger StraRe 37 D - 22083 Hamburg Hamburger Strate 37, D - 22083 Hamburg Fin Maa : Telefon 040 - 4 28 63 - 3445 Zentrale - 0 Telefax +49 40 4279-75199 Ansprechpartner Herr Dr. Janicke E-Mail steffen.jaenicke@bwfg.hamburg.de Az.: Z36 - E03301-10.01 27.08.2019 ) TG mb (H z et es zg en ar sp an Tr n he sc gi ur mb Ha m de ch na ft un Ihr Antrag auf Ausk g un id he sc ci ds en hn ie Ab / n te ch ta Gu m ne ei zu g ra nt sa ft un hier: Ihr Ausk A * Sehr geehrter Herr Maafg, Ihr an die Behdrde fiir Wissenschaft, Forschung und Gleichste!i:ing (BWFG) gerichteter Antrag auf Zugang zu Informationen gem. § 11 Hamburgisches Transparenzgesetz (vom 19. Juni 2012, HmbGVBI. 2012, S. 271; HmbTG) wird gemafS § 6 Abs. 1 Fimb TGs abgelehnt. Der von Ihnen begehrten Ubersendung eines Gutachtens zur Sanierungsfahigkeit und zur baulichen Entwicklung der Fakultat Life Science der HAW Bergedorf steht § 6 Abs. 1 HmbTG entgegen. Nach dieser Vorschrift sind die unmittelbare Willensbildung des Senats, Entwirfe, vorbereitende Notizen und vorbereitende Vermerke von der Informationspflicht ausgenommen. Dies betrifft jedenfalls die laufende Beratung und Entscheidungsfindung des Senats selbst, also des Kollegiums der Prasides der Fachbehorden (Maatsch/Schnabel, Das Hamburgische Transparenzgesetz, Kommentar, Hamburg 2015, § 6 Rn. 4). Vorliegend ist im Senat nach aktuellem Stand beabsichtigt, dass die HAW vorderzeitigjen Standort Ulmenliet 20 in Bergedorf als Alternative zu einer Sanierung des Standortes in einem Neubau im geplanten, aber hoch umstrittenen 105. Stadtteil Oberbillwerder umziehen soll. Hinsichtlich des Ob und des Wie einer moglichen kunftigen Verwendung des derzeitigen Standorts Ulmenliet 20 ist eine Entscheidung bisher nicht getroffen. Insoweit steht eine Entscheidung des Senats aus, die unter Mitwirkung Offentliche Verkehrsmittel: U-Bahn U 2 - Haltestellen: Mundsburg oder HamburgerStraRe
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as verschiedener Fachbehérden zu treffen sein wird. Ferner gibt es bisher noch keine diesbeztiglichen Entscheidungen der Bezirksversammlung Bergedorf und der Hamburgischen Burgerschaft. Zudem gibt es derzeit noch keinen konkreten neuen Standort fur die HAW. Als sinnvoller Standort erscheint eine Lage im Suden des Plangebiets (Masterplan) in unmittelbarer Nahe zur S-Bahnstation. Eine weitere Konkretisierung soll im Zuge der nachsten Planungsschritte erfolgen. Mit E-Mail vom 5. Juli 2019 wurde Ihnen als Zwischenstandbereits mitgeteilt, dass einer Auskunft durch Ubersendungdes mit Ihrem Antrag begehrten Gutachtens derzeit entgegensteht, dass eine Entscheidung, die auch auf dem Gutachten berunen wiirde, welches nicht von der BWFGin Auftrag gegeben wurde, nochnicht getroffenisi. Mii EMail vern ©. Juli 2019 teilten Sie hierauf mit, dass Sie eine Entscheidung Uber Ihren Antrag wiinschten und bekrdaftigten dies mit E-Mail vom 26. August 2019. Nach alledem war der Antrag zu bescheiden und die Erteilung der begehrten Auskunft abzulehnen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Behorde fiir Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, Referat Z3, HamburgerStrae 37, 22083 Hamburg erhoben werden. Mit freundlichen Gruen Justiziar
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