Gutachten NRW-Urban zur Konversion Gütersloh

nach dem erfolgreichen Bürgerbeteiligungsverfahren zur Konversion in Gütersloh hat NRW-Urban nun ein Gutachten zum Konversionsprozess in Gütersloh erarbeitet. Den Auftrag hierzu hatte zuvor das Ministerium für Wirtschaft NRW erteilt.

Nach Informationen von NRW-Urban ist aber nun das Ministerium für Stadtentwicklung zuständig.

Ich bitte daher um Veröffentlichung des Gutachtens, welches Mitte November fertig gestellt sein sollte und mit der bürgerschaftlichen Stellungnahme an Ihr Haus gegangen ist.

Den zugrundeliegenden Vertrag zwischen NRW-Urban mit dem Wirtschaftsministerium NRW haben wir ebenfalls durch eine Anfrage über diese Plattform veröffentlicht bekommen.

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Dezember 2012
  • Frist
    12. Februar 2013
  • Ein:e Follower:in
Anke Dr. Knopp
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Anke Dr. Knopp
Betreff
Gutachten NRW-Urban zur Konversion Gütersloh
Datum
19. Dezember 2012 13:53
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach dem erfolgreichen Bürgerbeteiligungsverfahren zur Konversion in Gütersloh hat NRW-Urban nun ein Gutachten zum Konversionsprozess in Gütersloh erarbeitet. Den Auftrag hierzu hatte zuvor das Ministerium für Wirtschaft NRW erteilt. Nach Informationen von NRW-Urban ist aber nun das Ministerium für Stadtentwicklung zuständig. Ich bitte daher um Veröffentlichung des Gutachtens, welches Mitte November fertig gestellt sein sollte und mit der bürgerschaftlichen Stellungnahme an Ihr Haus gegangen ist. Den zugrundeliegenden Vertrag zwischen NRW-Urban mit dem Wirtschaftsministerium NRW haben wir ebenfalls durch eine Anfrage über diese Plattform veröffentlicht bekommen. Vielen Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen Anke Dr. Knopp
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Eine Übermittlung des Gutach…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Gutachten NRW-Urban zur Konversion Gütersloh
Datum
9. Januar 2013 10:04
Status
Unbekannt
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Eine Übermittlung des Gutachtens ist z.Z. noch nicht möglich, da es noch nicht in der Endfassung vorliegt. Da die Liegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) gehört, die der NRW.URBAN Zutritt gewährt sowie Materialien zur Verfügung gestellt hat, ist ferner nach § 8 IFG zu prüfen, ob durch die Übermittlung der Informationen ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis der BImA offenbart würde. Dazu ist ggf. eine Stellungnahme der BImA einzuholen. Wenn das Gutachten vorliegt und die Prüfung nach § 8 IFG abgeschlossen ist, werden wir auf Ihr Anliegen zurückkommen. Ich hoffe, dass Sie für diese Abläufe Verständnis haben. Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bernd Mielke Dr. Bernd Mielke Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf Tel.: +49 (0)211 3843 5215 E-mail: <<E-Mailadresse>>
Anke Dr. Knopp
Sehr geehrte Damen und Herren, in der obigen Angelgenheit komme ich nochmal auf Sie zu, denn Sie hatten geschrieb…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Anke Dr. Knopp
Betreff
AW: WG: Gutachten NRW-Urban zur Konversion Gütersloh
Datum
5. Februar 2013 16:51
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in der obigen Angelgenheit komme ich nochmal auf Sie zu, denn Sie hatten geschrieben, dass Sie auf eine Einschätzung des BImA warten. Da diese Anfrage Ihrerseits nun fast einen Monat her ist, könnte vielleicht bereits ein Ergebnis vorliegen. Daher nochmal: Wann erscheint das Gutachten zur Konversion in Gütersloh? Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anke Dr. Knopp
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten NRW-Urban zur Konversion Güter…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Anke Dr. Knopp
Betreff
AW: AW: WG: Gutachten NRW-Urban zur Konversion Gütersloh
Datum
12. Februar 2013 18:05
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten NRW-Urban zur Konversion Gütersloh" vom 19.12.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Stunden, 4 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, Ihre Mail vom 19.12.2012 habe ich am 09.01.2013 folgendermaßen beantwortet: …
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: AW: WG: Gutachten NRW-Urban zur Konversion Gütersloh
Datum
13. Februar 2013 14:27
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, Ihre Mail vom 19.12.2012 habe ich am 09.01.2013 folgendermaßen beantwortet: "Hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Eine Übermittlung des Gutachtens ist z.Z. noch nicht möglich, da es noch nicht in der Endfassung vorliegt. Da die Liegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) gehört, die der NRW.URBAN Zutritt gewährt sowie Materialien zur Verfügung gestellt hat, ist ferner nach § 8 IFG zu prüfen, ob durch die Übermittlung der Informationen ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis der BImA offenbart würde. Dazu ist ggf. eine Stellungnahme der BImA einzuholen. Wenn das Gutachten vorliegt und die Prüfung nach § 8 IFG abgeschlossen ist, werden wir auf Ihr Anliegen zurückkommen. Ich hoffe, dass Sie für diese Abläufe Verständnis haben. Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung." (s. Anlage) Der Bericht von NRW.URBAN wird voraussichtlich in der nächsten Woche fertig gestellt werden. Dann werde ich eine Stellungnahme der BImA einholen und anschließend auf Ihr Anliegen zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bernd Mielke Dr. Bernd Mielke Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf Tel +49(0)211 3843 5215 <<E-Mailadresse>>
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, am 09.01. hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass der Bericht von NRW.URBAN noch nic…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Gutachten NRW-Urban zur Konversion Gütersloh
Datum
13. Februar 2013 14:29
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, am 09.01. hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass der Bericht von NRW.URBAN noch nicht in der Endfassung vorliegt. Ferner sei eine Stellungnahme der BImA einzuholen. Die Stellungnahme der BImA kann erst eingeholt werden, wenn der Bericht von NRW.URBAN fertig gestellt ist. Dies wird voraussichtlich in der nächsten Woche der Fall sein. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bernd Mielke Dr. Bernd Mielke Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf Tel.: +49 (0)211 3843 5215 E-mail: <<E-Mailadresse>>
Anke Dr. Knopp
Sehr geehrte Damen und Herren, das Gutachten liegt mittlerweile der Stadt Gütersloh vor. Die soll am 11. März im …
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Anke Dr. Knopp
Betreff
AW: AW: WG: Gutachten NRW-Urban zur Konversion Gütersloh
Datum
22. Februar 2013 08:57
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, das Gutachten liegt mittlerweile der Stadt Gütersloh vor. Die soll am 11. März im Hauptausschuss diskutiert werden. Um als Bürger mitreden zu können, fordere ich Sie hiermit nochmals auf, das Gutachten umgehend auch für die Öffentlichkeit online zu stellen oder zur Einsicht freizugeben, da auch die Bürgerschaft am Prozess beteiligt war und jetzt nicht einfach vom Informationsfluss abgeschnitten werden darf. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Abschlussbericht von NRW.URBAN zur Konversion des Flugplatzes Gütersloh Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, bei…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Abschlussbericht von NRW.URBAN zur Konversion des Flugplatzes Gütersloh
Datum
6. März 2013 07:13
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, beim Flugplatz Gütersloh handelt es sich um eine Liegenschaft, die noch militärisch genutzt wird. Die Gaststreitkräfte haben daher darum gebeten, in der veröffentlichten Fassung auf Informationen, die die militärische Sicherheit beeinträchtigen, zu verzichten. Wir haben der Stadt Gütersloh mitgeteilt, dass wir mit der Veröffentlichung der insoweit überarbeiteten Fassung einverstanden sind. Ich hoffe, damit konnte eine für Sie zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Mit freundlichen Grüßen Bernd Mielke Dr. Bernd Mielke Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf Tel.: +49 (0)211 3843 5215 E-mail: <<E-Mailadresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Anke Dr. Knopp
AW: Abschlussbericht von NRW.URBAN zur Konversion des Flugplatzes Gütersloh Sehr geehrter Herr Dr. Mielke, hab…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Anke Dr. Knopp
Betreff
AW: Abschlussbericht von NRW.URBAN zur Konversion des Flugplatzes Gütersloh
Datum
6. März 2013 18:55
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrter Herr Dr. Mielke, haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Mittlerweile ist das Gutachten von NRW-Urban online gestellt. Ein guter Schritt hin zur offenen Verwaltung, denn die Bürgerschaft war immerhin am Entstehen beteiligt. Ihnen also auch Dank für Ihre Bemühungen in diese Richtung. ... Mit freundlichen Grüßen Dr. Anonymer Nutzer Knopp Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>