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Gutachten Personalbedarfsanalyse der Firma Theisen-BPF und anderer etwaiger Gutachten

das Gutachten "Personalbedarfsanalyse" der Firma Theisen-BPF-Kommualberatung.

Teilen Sie mir bitte die Kosten für dieses Gutachten mit.

Wurden im Zuge der Fusiongespräche andere Gutachten erstellt, so bitte ich um Zusendung und Mitteilung der entsprechenden Kosten.

Bitte senden Sie mir die Unterlagen in elektronischer Form als Word, Excel oder PDF zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Dezember 2017
  • Frist
    23. Januar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Gutachten &qu…
An Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten Personalbedarfsanalyse der Firma Theisen-BPF und anderer etwaiger Gutachten [#25765]
Datum
20. Dezember 2017 11:06
An
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Gutachten "Personalbedarfsanalyse" der Firma Theisen-BPF-Kommualberatung. Teilen Sie mir bitte die Kosten für dieses Gutachten mit. Wurden im Zuge der Fusiongespräche andere Gutachten erstellt, so bitte ich um Zusendung und Mitteilung der entsprechenden Kosten. Bitte senden Sie mir die Unterlagen in elektronischer Form als Word, Excel oder PDF zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage auf Übersendung der Personalbedarfsanalyse gem. den Vorschriften des LTr…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Betreff
AW: Gutachten Personalbedarfsanalyse der Firma Theisen-BPF und anderer etwaiger Gutachten [#25765]
Datum
3. Januar 2018 17:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage auf Übersendung der Personalbedarfsanalyse gem. den Vorschriften des LTranspG Rheinland-Pfalz haben wir erhalten. Gerne verschaffen wir Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die gewünschten Informationen. Die in Auftrag gegebene Personalbedarfsanalyse ist keine abstrakte Personalbedarfsermittlung sondern stellt die auf das vorhandene Personal abgestellte Personalplanung dar und beinhaltet insoweit eine Vielzahl persönlicher Daten wie beispielsweise Geburtsdaten, Renteneintrittsdaten, Schwerbehinderungsgrade und dergleichen. Die Veröffentlichung dieser Daten steht im Konflikt mit den geltenden Datenschutzgesetzen und ist insoweit zum Schutz Dritter gem. § 16 I Ziff. 2 LTranspG vom Informationszugang auszuschließen. Aus diesem Grunde wurde eine mit dem Datenschutzrecht zu vereinbarende Form des Gutachtens erstellt. Diese bereinigte Version des Gutachtens mit den allgemein wichtigen Fakten ist sowohl den Ratsmitgliedern vorgelegt worden, als auch im Internet für die Allgemeinheit zugänglich gemacht. Die entsprechenden Informationen finden Sie einschließlich aller im Rahmen der Fusionsvorbereitungen erstellten Sitzungsprotokolle und Präsentationen unter der Internetadresse http://www.saarburg-kellamsee.de/seite/305314/sitzungsprotokolle.html. Hier finden Sie auch alle darüber hinaus ermittelten Daten und Fakten, die für die Fusionsentscheidung maßgebend waren. Die Aussagen zum Personalbedarfsgutachten speziell finden Sie unter dem Punkt "Informationsveranstaltung für Ratsmitglieder vom 27.11.2017 (Präsentation)". Bezüglich Ihrer Frage nach den Gutachterkosten haben wir gem. § 5 VI i.V.m. § 13 I LTranspG das Gutachterbüro um Stellungnahme gebeten. Wir werden Sie über das Ergebnis unverzüglich unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ergänzung unserer Stellungnahme vom 3. Januar muss ich Ihnen leider mitteilen, das…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Betreff
AW: Gutachten Personalbedarfsanalyse der Firma Theisen-BPF und anderer etwaiger Gutachten [#25765]
Datum
15. Januar 2018 18:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ergänzung unserer Stellungnahme vom 3. Januar muss ich Ihnen leider mitteilen, dass das betroffene und angehörte Gutachterbüro einer Offenlegung seiner Preiskalkulation unter Bezugnahme auf die Regelungen des Landestransparenzgesetzes -insbes. § 5 Abs. 6, S. 2 LTranspG- nicht zugestimmt hat. Insofern lassen es die geltenden Datenschutzbestimmungen nicht zu, dass wir Ihnen Auskünfte über konkrete Gutachterkosten erteilen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in mir genügt der Gesamtbetrag. Eine Aufschlüsselung ist nicht nötig. Allerdings will i…
An Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Gutachten Personalbedarfsanalyse der Firma Theisen-BPF und anderer etwaiger Gutachten [#25765]
Datum
15. Januar 2018 18:43
An
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mir genügt der Gesamtbetrag. Eine Aufschlüsselung ist nicht nötig. Allerdings will ich die Kosten aller Gutachten kennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Rücksprache mit der Kommunalberatung Theisen wird dort auch die Gesamtsumme des …
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Betreff
AW: AW: Gutachten Personalbedarfsanalyse der Firma Theisen-BPF und anderer etwaiger Gutachten [#25765]
Datum
9. Februar 2018 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Rücksprache mit der Kommunalberatung Theisen wird dort auch die Gesamtsumme des Auftrages als datenschutzrechtlich schützenswertes betriebliches Kalkulationsergebnis angesehen, einer öffentliche Preisgabe und damit auch Zugänglichkeit für Mitbewerber wird aus diesem Grunde seitens der Auftragnehmer widersprochen. Ein weiteres Gutachten wurde lediglich für unsere Verbandsgemeindewerke erarbeitet. Diese im Zuständigkeitsbereich der Werke von externen Dienstleistern ermittelten Daten und Empfehlungen in Zusammenhang mit den Fusionsverhandlungen wurden vom zuständigen Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Arbeiten zum turnusmäßigen Jahresabschluss ermittelt. Insoweit sind hierfür keine gesondert ausgewiesenen Kosten entstanden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.