Gutachten Radarstation Boostedt

- Gutachten aus dem November 2021, das für die Radarstation Boostedt den Einfluss der umliegenden Windanlagen untersucht

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Gutachten aus d…
An Deutscher Wetterdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten Radarstation Boostedt [#246447]
Datum
16. April 2022 18:37
An
Deutscher Wetterdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Gutachten aus dem November 2021, das für die Radarstation Boostedt den Einfluss der umliegenden Windanlagen untersucht
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246447/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutscher Wetterdienst
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten und können Ihnen folgendes mitteilen. Wir gehen davon …
Von
Deutscher Wetterdienst
Betreff
AW: Gutachten Radarstation Boostedt [#246447] - Anfrage von "Frag den Staat"
Datum
25. April 2022 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten und können Ihnen folgendes mitteilen. Wir gehen davon aus, dass Sie das Gutachten des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) aus November 2021 meinen! Dieses ist unter folgendem Link bereits veröffentlicht und steht Ihnen somit zur Verfügung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/windenergie/Downloads/WKA_Gutachten.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Mit freundlichen Grüßen