Gutachten Radentscheid - Zulässigkeit

- Gutachten/Stellungnahmen in elektronischer Form, die die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Radentscheid Aachen" bewerten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten Radentscheid - Zulässigkeit [#194656]
Datum
6. August 2020 10:27
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Gutachten/Stellungnahmen in elektronischer Form, die die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Radentscheid Aachen" bewerten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194656/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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FB 30 Kü D 1233-20 Sehr [geschwärzt], Ich finde ihre Nachricht äußerst eigenartig. Ich habe schon einiges bei IF…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten Radentscheid - Zulässigkeit [#194656]
Datum
20. August 2020 17:06
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
FB 30 Kü D 1233-20 Sehr [geschwärzt], Ich finde ihre Nachricht äußerst eigenartig. Ich habe schon einiges bei IFG-Anfragen erlebt, aber dies ist ein Novum. Seit wann ist es relevant wie die genaue E-Mail-Adresse lautet? Wieso reicht es Ihnen nicht, wenn ich Ihnen unter dieser E-Mail antworte? Sie sind auch die erste Behörde von vielen Dutzend, die sich daran zu stören scheint. Auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn die Adresse McSlay0r1337@fragdenstaat.de gewesen wäre, dann hätten Sie das also akzeptiert? Bitte teilen Sie mir - gerne auch unter dieser Mail-Adresse mit - ob Sie den IFG-Antrag weiter nicht bearbeiten wollen, weil Ihnen einige Buchstaben in meiner E-Mail-Adresse nicht passen. Alternativ können Sie auch an die folgende Adresse schreiben: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 194656 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]