Gutachten "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"
Ich bitte um Übersendung des Gutachtens "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption" bevorzugt in einem elektronischen Format.
Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).
Des Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.
Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Februar 2012
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3. April 2012
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Eine Angestellte in höchst unsicheren Arbeitsverhältnissen kann bei kleinsten Vergehen entlassen werden. Ein Beamter hat bei minimalen Geschenken sofort die Androhung eines Disziplinarverfahrens zu erwarten. Ein Bundestagsabgeordneter hat beim Nachweis der Korruption rechtlich nichts zu erwarten.
Ich frage mich, warum die Antwort, dass die Korruption für Abgeordnete keinen Straftatbestand darstellt, wegen Urheberrechte des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages nicht veröffentlicht werden darf. Die Auskünfte sind
a) keine Geheimgesetze
b)wurden von Steuergeld für diese Tätigkeit bezahlten Angestellten ausgearbeitet und
c)stellen keine sicherheitsrelevanten Aussagen dar, welche den Bestand von Deutschland gefährden.
Wenn ein Urheberrecht überhaupt rechtlichen Bestand für solche Auskünfte hätte, dann gehört dieses Urheberrecht dem deutschen Volk der Wähler und Steuerzahler.