Gutachten "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"
Ich bitte um Übersendung des Gutachtens "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption" bevorzugt in einem elektronischen Format. Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ). Des Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung.
Ergebnis der Anfrage
Der Bundestag weist darauf hin, dass das übersandte Gutachten für
mich persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die
Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte
Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen
Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl
zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.
Anfrage erfolgreich
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Datum14. März 2012
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17. April 2012
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Warum beinhaltet die "Übersendung *nicht* die Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung"?