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Gutachten "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich bitte um Übersendung des Gutachtens "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption" bevorzugt in einem elektronischen Format.

Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).

Des Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2012
  • Frist
    28. August 2012
  • 0 Follower:innen
Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (was: Gutachten "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption")
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (was: Gutachten "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption")
Datum
25. Juli 2012 12:59
Status
Anfrage erfolgreich
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Rege…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"
Datum
25. Juli 2012 13:04
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Aktenauskunft sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich bitte um Übersendung des Gutachtens "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption" bevorzugt in einem elektronischen Format. Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ). Des Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen. Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrte Damen und Herren, einigen von Ihnen wurden geste…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
26. Juli 2012 11:32
Status
Anfrage erfolgreich
Nicht-öffentliche Anhänge:
AusarbeitungWD7-3000-148-08.pdf
338,1 KB
6,2 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, einigen von Ihnen wurden gestern fehlerhafte Anworten zum angefragten Gutachten übermittelt. Hier für möchte ich mich entschuldigen. Als Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen nunmehr eine Kopie des Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption", WD 7-3000-148/08. Ungeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsan­spruchs kann das Gutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders lautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) zu der Einsichtnahme in ein anderes Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an seiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG fest._ _ _Zu Ihrer weiteren Information:_ Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und Außenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gut­achtens liegt eine Zustimmung für die Übersendung an Sie vor. Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutach­ten für Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen. _Rechtsbehelfsbelehrung_ Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich er­hoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen Bundestag eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen
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