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Gutachten "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich bitte um Übersendung des Gutachtens "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption" bevorzugt in einem elektronischen Format.

Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).

Des Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/393

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juni 2013
  • Frist
    6. Juli 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Übe…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"
Datum
4. Juni 2013 21:25
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Übersendung des Gutachtens "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption" bevorzugt in einem elektronischen Format. Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ). Des Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen. Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/393
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage zu diesem Schreiben über…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
5. Juni 2013 07:31
Status
Anfrage erfolgreich
Nicht-öffentliche Anhänge:
AusarbeitungWD7-3000-148-08.pdf
338,1 KB
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie des Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption" (WD 7-3000-148/08). Ungeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsanspruchs kann das Gutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders lautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) zu der Einsichtnahme in ein anderes Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an seiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG fest. _Zu Ihrer weiteren Information:_ Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung an den Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und Außenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gutachtens liegt eine Zustimmung für die Übersendung an Sie vor. Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutachten für Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen. _Rechtsbehelfsbelehrung_ Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen Bundestag eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Denny Neidler
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.