Gutachten "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich bitte um Übersendung des Gutachtens "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption" bevorzugt in einem elektronischen Format.

Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).

Des Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.

Ergebnis der Anfrage

Ich habe das Gutachten erhalten (allerdings ausdrücklich nicht unter der Grundlage des IFG), darf es aber nicht veröffentlichen, da ich damit das Urheberrecht verletzen würde und mir für den Fall einer Veröffentlichung auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen vom Bundestag(!) angedroht wurden.

Das Gutachten ist sehr interessant zu lesen, hier ein kurzer Ausschnitt aus der Zusammenfassung:
"[...] ist im Ergebnis zu konstatieren, dass die Abgeordnetenbestechung in Deutschland durch den Tatbestand des § 108e StGB hinsichtlich des mit der Norm intendierten Schutzes der Integrität und Unabhängigkeit der Mandatsausübung keine ausreichende strafrechtliche Regelung erfahren hat und diesbezüglich Reformbedarf besteht."

Wenn jemand das gesamte Gutachten einsehen möchte, kann er es als angemeldeter FragDenStaat.de-Nutzer nun mit einem Klick selbst anfragen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/gutacht…

[Update, Juli 2015: Das Gutachten ist direkt hier abrufbar unter https://netzpolitik.org/wp-upload/Abgeo…]

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2012
  • Frist
    7. Februar 2012
  • 3 Follower:innen

Die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag den Bundestag“ gestellt.

Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Gutachten "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"
Datum
6. Januar 2012 13:03
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich bitte um Übersendung des Gutachtens "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption" bevorzugt in einem elektronischen Format. Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ). Des Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer Weisestr. 22 12049 Berlin
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Deutscher Bundestag
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, Ihre E-Mail vom 6. Januar 2012 ist eingegangen und derzeit geprüft. Sobald mir Inf…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Re: Gutachten "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"
Datum
11. Januar 2012 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, Ihre E-Mail vom 6. Januar 2012 ist eingegangen und derzeit geprüft. Sobald mir Informationen vorliegen, komme ich unaufgefordert auf Ihr Anliegen zurück. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Schmidt-Hederich

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Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, als Anlage zu diesem Schreiben ü…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
17. Februar 2012
Status
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, als Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie des Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption" WO 7 - 3000 - 148/08. Ungeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsanspruchs kann das Gutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders lautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an seiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG fest. Zu Ihrer weiteren Information: Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und Außenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gutachtens liegt ausschließlich eine Freigabe für die Übersendung an Sie vor. Ich weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutachten für Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet nicht die Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen Bundestag eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen Kolodziej