Gutachten Sanierung Martin Niemöller Gesamtschule

Das Gutachten zur Wirtschaflichkeitsberechnung der Sanierung Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld Schildesche.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. November 2018
  • Frist
    14. Dezember 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
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Betreff
Gutachten Sanierung Martin Niemöller Gesamtschule [#34594]
Datum
11. November 2018 22:59
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten zur Wirtschaflichkeitsberechnung der Sanierung Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld Schildesche.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten Sanierung Martin Niemöller Gesamtsch…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
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Betreff
AW: Gutachten Sanierung Martin Niemöller Gesamtschule [#34594]
Datum
14. Dezember 2018 09:21
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten Sanierung Martin Niemöller Gesamtschule“ vom 11.11.2018 (#34594) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachfrage nach einer Antwort hat im Immobilienservicebetrieb eine umfängliche Su…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
WG: Gutachten Sanierung Martin Niemöller Gesamtschule [#34594]
Datum
20. Dezember 2018 07:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachfrage nach einer Antwort hat im Immobilienservicebetrieb eine umfängliche Suche ausgelöst. Offenbar ist Ihre Anfrage nicht im Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld angekommen. Meine Vermutung, sie sei möglicherweise in das Amt für Schule geleitet worden (thematisch wäre sie dort auch nicht falsch gewesen) haben sich nicht bestätigt. Sollte das Thema für Sie noch relevant sein, bitte ich mir die Anfrage noch einmal direkt an meine Mailaddresse zuzuleiten. Soweit es mir inhaltlich möglich ist, sage ich Ihnen zu, in möglichst kurzer Zeit eine Antwort zu geben. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung, das Thema ist weiterhin sehr relevant für m…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gutachten Sanierung Martin Niemöller Gesamtschule [#34594]
Datum
20. Dezember 2018 11:59
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung, das Thema ist weiterhin sehr relevant für mich. Mit meiner Anfrage vom 11.11.2018 bat ich um Zusendung des Gutachtens zur Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine mögliche Sanierung der Martin-Niemöller-Gesamtschule. Meine Anfrage möchte ich noch um folgende Punkte erweitern und bitte Sie um Zusendung folgender Informationen: Wie hoch sind die Kosten der Abbruchgenehmigung gewesen? Wie hoch sind die geschätzten Kosten des Rückbaus und der Entsorgung? Wie hoch sind die geschätzten Kosten des Neubaus inklusive Planung und Erschliessung? Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Erhaltung der Schule? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrtAntragsteller/in der Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld hat sich intensiv mit einer mögliche…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
Gutachten Sanierung Martin Niemöller Gesamtschule [#34594]
Datum
21. Dezember 2018 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in der Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld hat sich intensiv mit einer möglichen Sanierung des Bestandsgebäudes auseinander gesetzt und im Jahr 2012 das Büro Assmann, Dortmund, mit einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beauftragt. Das Ergebnis sende ich Ihnen in der Anlage. Es ist allerdings mit Anmerkungen versehen, weil Assmann von Rahmenbedingungen ausgegangen ist, die aus heutiger Sicht nicht mehr vollständig zutreffen. Insbesondere fallen Kostensteigerungen in vielen Bereichen ins Gewicht. Zum Beispiel: • Assmann hat die Bestandssanierung einem Neubau auf dem Bestandsgelände in vier Bauabschnitten gegenübergestellt, der den Neubau im laufenden Betrieb vorsah und dementsprechend Zwischenunterbringungen notwendig macht. Dies entspricht in etwa der in der Machbarkeitsstudie untersuchten Variante 3, allerdings mit völlig anderen Raumanforderungen. Ein Neubau, ganz oder zum großen Teil auf der nördlichen Grundstück könnte ohne Zwischenunterbringungen erstellt werden. • Die Sanierung geht von einem Umbau des Bestandsgebäudes aus. Aus denkmalschutzrechtlichen Gründen ist diese Variante allerdings gar nicht zulässig und wurde deshalb auch in der Machbarkeitsstudie nicht untersucht. • Die Betrachtung geht für eine Sanierung davon aus, dass der vorhandene Grundriss weitgehend erhalten bleibt. Mit Vorlage des pädagogischen Konzepts zu Beginn diesen Jahres kennen wir allerdings die aktuellen Anforderungen an ein Raumprogramm, dass sich erheblich von dem vorhandenen Zuschnitt unterscheidet und einen Neubau (auf welchem Grundstück auch immer) erfordert. Hinzu kommt, dass eine Sanierung nur mit sehr viel Aufwand die Anforderungen einer Energieeinsparverordnung erfüllen könnte. Das wiederum hat erhebliche Auswirkungen auf die Betriebskosten im Lebenszyklus über 30 Jahre. Dieser Punkt wurde in der Analyse lediglich angerissen, aber nicht systematisch untersucht. • Gleiches gilt für den Ausbau der Schadstoffe, die kostenmäßig erheblich unterschätzt wurden. • Wie inzwischen aus dem Projekt „Zwischenunterbringung der GES-Rosenhöhe“ bekannt wurde, müssen die Kosten für eine Zwischenunterbringung deutlich höher eingeschätzt werden, als von Assmann angenommen Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse kann die Analyse nicht die Grundlage für eine Planung sein und wurde vom ISB inzwischen verworfen. Zu Ihren Einzelfragen: Wie hoch sind die Kosten der Abbruchgenehmigung gewesen? Eine Abbruchgenehmigung wurde bisher nicht beantragt, weil erst mit dem Ratsbeschluß im November diesen Jahres feststeht, dass das Bestandsgebäude tatsächlich rückgebaut wird; allerdings erst nach Fertigstellung des neuen Schulgebäudes. Wie hoch sind die geschätzten Kosten des Rückbaus und der Entsorgung? Wie Sie dem Gutachten entnehmen können, hat Assmann dafür 1,7 Mio € angesetzt. Diese Zahl wird sich mit großer Sicherheit noch nach oben verändern, weil im Gutachten nur sehr rudimentär auf den Schadstoffausbau eingegangen wird. Allerdings würde dieser Kostenanteil in jedem Fall entstehen, denn auch bei einer Bestandssanierung müssten die Schadstoffe entfernt werden. Zudem sind im laufenden Betrieb mit erheblich höheren Kosten zu rechnen, als bei dem Komplettrückbau einer leeren Hülle. Wie hoch sind die geschätzten Kosten des Neubaus inklusive Planung und Erschliessung? Dazu gibt es noch keine seriöse Schätzung, weil bisher lediglich eine Entscheidung über das Grundstück, nicht aber über das Gebäude getroffen wurde. Eine Kostenschätzung wird erst mit dem Wettbewerbsergebnis und auf der Grundlage der Entwürfe möglich. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Erhaltung der Schule? Die jährlichen Kosten für die Erhaltung der Martin-Niemöller-Gesamtschule sind in dieser Detaillierung im ISB nicht bekannt. Betriebskosten setzen sich aus vielen Komponenten zusammen (z.B. Instandsetzung, Prüfung und Wartung der technischen Anlagen, Hausmeister- und Reinigungsleistungen, Verwaltungsaufwand usw….) und werden üblicherweise nicht pro Gebäude aufgestellt. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihre Fragen nicht vollständig beantworten kann, weil es zum Teil dazu keine Fakten gibt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> nochmals vielen Dank für Ihre schnelle Beantwortung meiner Anfrage und die Zu…
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Von
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Betreff
AW: Gutachten Sanierung Martin Niemöller Gesamtschule [#34594]
Datum
21. Dezember 2018 14:24
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> nochmals vielen Dank für Ihre schnelle Beantwortung meiner Anfrage und die Zusendung des Gutachtens. Bis auf eine Unklarheit ist meine Anfrage somit auch erledigt: Hinsichtlich der Kosten der Abbruchgenehmigung teilen Sie mir mit, dass diese noch nicht vorläge. In der lokalen Presse wurde jedoch am 26.08.2017 berichtet, dass das Bauamt Bielefeld sich eine Abbruchgenehmigung erteilt habe. [https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/21896922_Bauamt-erteilt-Abbruchgenehmigung-fuer-Martin-Niemoeller-Gesamtschule.html] Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrtAntragsteller/in Danke für den Hinweis; diesem Widerspruch werde ich nachgehen. Allerdings wird das we…
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Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
Re: AW: Gutachten Sanierung Martin Niemöller Gesamtschule [#34594]
Datum
23. Dezember 2018 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Danke für den Hinweis; diesem Widerspruch werde ich nachgehen. Allerdings wird das wegen der Feiertage noch etwas dauern; ich werde mich im neuen Jahr dazu melden. Es grüss
Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachfrage hat auch für mich einen Erkenntnisgewinn gebracht, denn meine Recherch…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
AW: Gutachten Sanierung Martin Niemöller Gesamtschule [#34594]
Datum
3. Januar 2019 13:29
Status
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22,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachfrage hat auch für mich einen Erkenntnisgewinn gebracht, denn meine Recherche hat ergeben, dass dem Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld seit dem 21.08.2017 eine Abbruch-Genehmigung für die Martin-Niemöller-Gesamtschule vorliegt. Diese Tatsache war insofern für mich überraschend, als ich selbst erst seit dem 02.01.2018 für den ISB tätig bin und daher die Entwicklung des Genehmigungsantrags nicht miterlebt habe. Das Thema war aber in den letzten Monaten in den Hintergrund geraten, weil es mir wichtig schien, über eine Machbarkeitsstudie Klarheit zur Grundstücksfrage zu bekommen. Tatsächlich ist aber die Abbruchgenehmigung im Einvernehmen mit allen relevanten Fachämtern der Stadt Bielefeld und - was sicherlich noch bedeutsamer ist - auch mit der Oberen Denkmalbehörde in Münster ergangen. Ich hoffe, damit Ihre Frage beantworten zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort, bitte teilen Sie mir noch die Kost…
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Betreff
AW: Gutachten Sanierung Martin Niemöller Gesamtschule [#34594]
Datum
7. Januar 2019 12:40
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort, bitte teilen Sie mir noch die Kosten für diese Abbruchgenehmigung mit. Meine Anfrage wäre damit dann auch vollständig beantwortet, worüber ich mich sehr freue. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Bielefeld
Guten Tag Herr Antragsteller/in, die Genehmigung für den Abbruch ist gebührenfrei. Ich freue mich, wenn ich Ihre …
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Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
AW: Gutachten Sanierung Martin Niemöller Gesamtschule [#34594]
Datum
7. Januar 2019 16:27
Status
Guten Tag Herr Antragsteller/in, die Genehmigung für den Abbruch ist gebührenfrei. Ich freue mich, wenn ich Ihre Fragen vollständig beantworten konnte. Nun habe ich auch eine Frage an Sie: was beabsichtigen Sie mit diesen Informationen zu tun? Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> mich interessieren aus persönlichen Motiven die Hintergründe der Planungen. N…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
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Betreff
AW: Gutachten Sanierung Martin Niemöller Gesamtschule [#34594]
Datum
10. Januar 2019 11:25
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> mich interessieren aus persönlichen Motiven die Hintergründe der Planungen. Näheres möchte ich hier und auf diesem Weg nicht äußern, bitte haben Sie dafür Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>