Gutachten / Schriftverkehr Bootshalle Feuerwehr

eine Aufstellung aller Kosten, die im Zusammenhang mit der "Bewertung der bedarfsplanerischen Notwendigkeit einer Boothalle für die Feuerwehr Wörth am Rhein" entstanden sind.

Insbesondere geht es mir um die Kosten, welche für Gutachten (intern und extern) entstanden sind. Ich beantrage darüber hinaus die Offenlegung des Schriftverkehrs / der Schriftstücke welche bei der Auswahl und schlussendlichen Beauftragung der/des externen Gutachter/s ausgetauscht wurden. Ebenfalls bitte ich um Offenlegung der Rechnungen, die in diesem Zusammenhang gegenüber der Stadtverwaltung Wörth am Rhein gestellt wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Januar 2020
  • Frist
    26. Februar 2020
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der Aufklärer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Aufs…
An Stadtverwaltung Wörth am Rhein Details
Von
der Aufklärer
Betreff
Gutachten / Schriftverkehr Bootshalle Feuerwehr [#175430]
Datum
24. Januar 2020 17:16
An
Stadtverwaltung Wörth am Rhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung aller Kosten, die im Zusammenhang mit der "Bewertung der bedarfsplanerischen Notwendigkeit einer Boothalle für die Feuerwehr Wörth am Rhein" entstanden sind. Insbesondere geht es mir um die Kosten, welche für Gutachten (intern und extern) entstanden sind. Ich beantrage darüber hinaus die Offenlegung des Schriftverkehrs / der Schriftstücke welche bei der Auswahl und schlussendlichen Beauftragung der/des externen Gutachter/s ausgetauscht wurden. Ebenfalls bitte ich um Offenlegung der Rechnungen, die in diesem Zusammenhang gegenüber der Stadtverwaltung Wörth am Rhein gestellt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen der Aufklärer Anfragenr: 175430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175430
Mit freundlichen Grüßen der Aufklärer

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Stadtverwaltung Wörth am Rhein
Ihr Antrag nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz Sehr geehrte/r Absender/in, ein Antrag nach dem LTran…
Von
Stadtverwaltung Wörth am Rhein
Betreff
Ihr Antrag nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz
Datum
27. Januar 2020 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Absender/in, ein Antrag nach dem LTranspG setzt voraus, dass Sie Ihre Identität zweifelsfrei zu erkennen geben (§ 11 Abs. 2 LTranspG) Mit freundlichen Grüßen