Gutachten Sozialstaat

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In dem von Ihnen veröffentlichen Entwurf zur Leistungsbeschreibung ist unter Ziffer 2.1 als Teil der Liefergegenstände angegeben, dass eine Präsentation, deren englischsprachige Übersetzung sowie der Kernbotschaften Teil der Leistung sind. Unter 2.2 f) werden auch zwei weitere Präsentationen als Teil der Leistung gefordert. Ich bitte, mir diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Desweiteren bitte ich um Zusendung aller Stellungnahmen, die zu Ihrem Gutachten eingegangen sind. Leider haben Sie die Stellungnahmen nicht veröffentlicht, ich halte sie jedoch für einen wichtigen Teil des Diskurses, um das Gutachten bewerten zu können.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten in den Dokumenten bin ich einverstanden.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. September 2024
  • Frist
    11. Oktober 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In dem von Ihnen veröffentlichen Entw…
An Nationaler Normenkontrollrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten Sozialstaat [#316982]
Datum
6. September 2024 23:54
An
Nationaler Normenkontrollrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In dem von Ihnen veröffentlichen Entwurf zur Leistungsbeschreibung ist unter Ziffer 2.1 als Teil der Liefergegenstände angegeben, dass eine Präsentation, deren englischsprachige Übersetzung sowie der Kernbotschaften Teil der Leistung sind. Unter 2.2 f) werden auch zwei weitere Präsentationen als Teil der Leistung gefordert. Ich bitte, mir diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Desweiteren bitte ich um Zusendung aller Stellungnahmen, die zu Ihrem Gutachten eingegangen sind. Leider haben Sie die Stellungnahmen nicht veröffentlicht, ich halte sie jedoch für einen wichtigen Teil des Diskurses, um das Gutachten bewerten zu können. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten in den Dokumenten bin ich einverstanden. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 316982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/316982/upload/c1641fb792f5c2ad12639def3e18abc24e43c7db/
Nationaler Normenkontrollrat
Bundesministerium der Justiz Z B 2 - zu: 145101#00002#0637 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Ant…
Von
Nationaler Normenkontrollrat
Betreff
Gutachten Sozialstaat [#316982]
Datum
25. September 2024 12:35
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 2 - zu: 145101#00002#0637 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 6. September 2024 teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG ist amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Begrenzt wird der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen durch Ablehnungs- und Ausnahmetatbestände, die im öffentlichen Interesse oder privaten Interesse Dritter liegen können, §§ 3 bis 6 IFG. Nach § 9 Absatz 3 IFG kann der Antrag zudem abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. 1. Die auf der Plattform eVergabe am 27. April 2023 veröffentlichte Leistungsbeschreibung zur Vergabe des NKR-Gutachtens "Wege aus der Komplexitätsfalle" sieht keine englische Übersetzung des Gutachtens und seiner Teile mehr vor. Diese Informationen liegen dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) daher auch nicht vor. 2. Die Abschlusspräsentation zum NKR Gutachten ist wie folgt öffentlich zugänglich: https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Downloads/DE/Gutachten/2024-nkr-sozialleistungsgutachten-pr%C3%A4sentation.html?nn=145256 Eines Zugangs auf Antrag bedarf es daher nicht, vgl. § 9 Absatz 3 IFG. 3. Soweit Ihr Antrag sich auf weitere Informationen in diesem Zusammenhang bezieht, die nicht öffentlich zugänglich sind, kann ich Ihnen eine Übersendung in Aussicht stellen. Personenbezogene Daten Dritter würde ich zur Vermeidung gebührenpflichtiger Drittbeteiligungen und in der Annahme Ihres Interesses an einem zügigen Informationszugang dabei unkenntlich machen, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 8 IFG. Ich bitte um Angabe Ihrer Postanschrift. Diese benötige ich, um Ihnen die Entscheidung und die erbetenen Dokumente ordnungsgemäß bekanntgeben zu können, vgl. § 41 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz sowie Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2024 - 6 C 8.22 - juris. Sollte ich bis zum 25. Oktober 2024 keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag mit der vorstehenden Mitteilung erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mit einer Schwärzung bin ich einverstanden. Bitte senden Sie mir die finale Leistun…
An Nationaler Normenkontrollrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten Sozialstaat [#316982]
Datum
25. September 2024 16:06
An
Nationaler Normenkontrollrat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit einer Schwärzung bin ich einverstanden. Bitte senden Sie mir die finale Leistungsbeschreibung zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 316982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/316982/upload/c1641fb792f5c2ad12639def3e18abc24e43c7db/
Nationaler Normenkontrollrat
Bundesministerium der Justiz Z B 2 - zu: 145101#00002#0637 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Ant…
Von
Nationaler Normenkontrollrat
Betreff
Gutachten Sozialstaat [#316982]
Datum
26. September 2024 14:10
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 2 - zu: 145101#00002#0637 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 6./25. September 2024 übersende ich Ihnen ergänzend die finale Leistungsbeschreibung. Eine Gebühr wird für den Informationszugang nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Liebe << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank. Wann kann ich denn mit den Stellungnahmen rechnen…
An Nationaler Normenkontrollrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten Sozialstaat [#316982]
Datum
1. Oktober 2024 19:15
An
Nationaler Normenkontrollrat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank. Wann kann ich denn mit den Stellungnahmen rechnen? Wie bereits ausgeführt, bin ich mit den Schwärzungen personenbezogener Angaben einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 316982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/316982/upload/c1641fb792f5c2ad12639def3e18abc24e43c7db/
Nationaler Normenkontrollrat
Bundesministerium der Justiz Z B 2 - zu: 145101#00002#0637 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Ant…
Von
Nationaler Normenkontrollrat
Betreff
Ihre E-Mails vom 6. September und 1. Oktober 2024 - Gutachten Sozialstaat [#316982]
Datum
2. Oktober 2024 11:42
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 2 - zu: 145101#00002#0637 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 6. September 2024 und Ihrer Nachfrage vom 1. Oktober 2024 teile ich Ihnen mit, dass nach Durchsicht und Prüfung der Akten keine Stellungnahmen zu dem NKR-Gutachten „Wege aus der Komplexitätsfalle" im Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorliegen. Es können Ihnen daher keine weiteren Informationen bereit gestellt werden. Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG ist amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Soweit ich Ihnen mit meiner E-Mail vom 25. September 2024 weitere Informationen in Aussicht gestellt habe, kann ich der Ankündigung aus den o. g. Gründen nicht nachkommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bin verwundert über Ihre Aussage, dass keine Stellungnahmen oder andere Reaktio…
An Nationaler Normenkontrollrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mails vom 6. September und 1. Oktober 2024 - Gutachten Sozialstaat [#316982]
Datum
2. Oktober 2024 21:53
An
Nationaler Normenkontrollrat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bin verwundert über Ihre Aussage, dass keine Stellungnahmen oder andere Reaktionen auf das Gutachten bei Ihnen eingegangen sind. In Ihrer Email vom 25. September 2024 schreiben Sie: "Soweit Ihr Antrag sich auf weitere Informationen in diesem Zusammenhang bezieht, die nicht öffentlich zugänglich sind, kann ich Ihnen eine Übersendung in Aussicht stellen. Personenbezogene Daten Dritter würde ich zur Vermeidung gebührenpflichtiger Drittbeteiligungen und in der Annahme Ihres Interesses an einem zügigen Informationszugang dabei unkenntlich machen, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 8 IFG." Dies macht deutlich, dass weitere Unterlagen zu dem Gutachten beim NKR vorliegen. Dass hier die personenbezogenenen Daten geschwärzt werden, ist aus meiner Sicht nachvollziehbar. Die Aussage kann sich aber wohl kaum auf die Ausschreibungsunterlage beziehen, denn sie enthält keine personenbezogenen Daten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 316982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/316982/
Nationaler Normenkontrollrat
Bundesministerium der Justiz Z B 2 - zu: 145101#00002#0637 Sehr << Antragsteller:in >> ich kann Ihr…
Von
Nationaler Normenkontrollrat
Betreff
AW: Ihre E-Mails vom 6. September und 1. Oktober 2024 - Gutachten Sozialstaat [#316982]
Datum
4. Oktober 2024 13:22
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 2 - zu: 145101#00002#0637 Sehr << Antragsteller:in >> ich kann Ihre Verwunderung nachvollziehen. Tatsache ist, dass keine Stellungnahmen zu dem Gutachten als amtliche Informationen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorliegen und daher auch nicht zugänglich gemacht werden können. Die Mitteilung vom 25. September 2024 bezog sich darauf, dass es weitere Dokumente im BMJ gibt, die sich mit der Beauftragung des Gutachtens befassen. Dabei handelt es sich aber nicht um Stellungnahmen, die Sie mit E-Mail vom 1. Oktober 2024 erbeten haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Email vom 04.10.2024. Dann schicken Sie mir bitte die weiteren…
An Nationaler Normenkontrollrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mails vom 6. September und 1. Oktober 2024 - Gutachten Sozialstaat [#316982]
Datum
19. Oktober 2024 07:31
An
Nationaler Normenkontrollrat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Email vom 04.10.2024. Dann schicken Sie mir bitte die weiteren Dokumente. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Nationaler Normenkontrollrat
Bundesministerium der Justiz Z B 2 - zu: 145101#00002#0637 Sehr << Antragsteller:in >> anbei überse…
Von
Nationaler Normenkontrollrat
Betreff
AW: Ihre E-Mails vom 6. September und 19. Oktober 2024 - Gutachten Sozialstaat [#316982]
Datum
23. Oktober 2024 07:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 2 - zu: 145101#00002#0637 Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen auf Grundlage ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vom 6. September 2024 ergänzend die Dokumente zum NKR-Gutachten mit dem Arbeitstitel „Wege aus der Komplexitätsfalle“, auf die sich mein Hinweis vom 25. September 2024 bezogen hat. Diese Dokumente waren bereits Gegenstand eines anderen IFG-Verfahrens, so dass kein weiterer Prüfungsaufwand hinsichtlich etwaiger Ausschlussgründe nach dem IFG entstanden ist. Personenbezogene Daten wurden unkenntlich gemacht. Der gewährte Informationszugang erfolgt daher insgesamt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich möchte auf Ihre Email vom 2. und 4. Oktober 2024 zurückkommen. Ich bin hier et…
An Nationaler Normenkontrollrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mails vom 6. September und 19. Oktober 2024 - Gutachten Sozialstaat [#316982]
Datum
1. November 2024 10:21
An
Nationaler Normenkontrollrat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte auf Ihre Email vom 2. und 4. Oktober 2024 zurückkommen. Ich bin hier etwas verwundert, weil ich zwischenzeitlich eine Mitteilung bekommen habe, dass Ihnen bzw. dem NKR Stellungnahmen vorliegen und es mit den Absendenden auch einen Austausch gegeben hat. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 316982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/316982/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisher…
An Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gutachten Sozialstaat“ [#316982]
Datum
1. November 2024 10:22
An
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/316982/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. In der EMail vom 2. und 4. Oktober 2024 teilte der NKR (bzw. das BMJ in dessen Auftrag) mit, dass beim NKR keine Stellungnahmen vorlägen. Hierzu merkt ein Kommentator am 28. Oktober 2024 an, dass dieser sehr wohl eine Stellungnahme gesandt hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - _316982.pdf - 2024-09-06.pdf - 2024-09-25.pdf - 2024-09-25_2.pdf - 2024-09-26.pdf - 2024-09-26-nkr-leistungsbeschreibung.pdf - 2024-10-01.pdf - 2024-10-02.pdf - 2024-10-02_2.pdf - 2024-10-04.pdf - 2024-10-19.pdf - 2024-10-23.pdf - 2024-10-23-356-vermerk-themenwahl-gutachten-geschwrzt.pdf - 2024-10-23-358-potentielle-auftragnehmer-geschwrzt.pdf - 2024-10-23-358-visualisierung-trichter.pdf - 2024-10-23-358-zeitplanung-kalender-2023.pdf - 2024-10-23-361-gutachten-aktualisierter-zeitplan.pdf - 2024-10-23-363-fortgang-gutachten-geschwrzt.pdf - 2024-10-23-370-gutachten-status-update.pdf - 2024-10-23-375-vermerk-gutachten-2023-sozialleistungen-geschwrzt.pdf - 2024-11-01.pdf Anfragenr: 316982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/316982/
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-726/002 II#0236 Sehr << Antr…
Von
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten Sozialstaat“ [#316982] # IFG-726/002 II#0236
Datum
6. November 2024 16:50
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
datenschutzerklrung.pdf
531,3 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-726/002 II#0236 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben nebst Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Nationaler Normenkontrollrat
Bundesministerium der Justiz Z B 2 - zu: 145101#00002#0637 Sehr << Antragsteller:in >> anliegend üb…
Von
Nationaler Normenkontrollrat
Betreff
Ihre E-Mail vom 1. November 2024 - Gutachten Sozialstaat [#316982]
Datum
22. November 2024 10:49
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 2 - zu: 145101#00002#0637 Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen Kopien zu einer Bürgereingabe zu "Gutachten des Nationalen Normenkontrollrates „Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen“ nebst E-Mail-Verkehr. Personenbezogene Daten habe ich geschwärzt. Mit freundlichen Grüßen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-726/002 II#0236 Sehr << Antr…
Von
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Gutachten Sozialstaat“ [#316982] # IFG-726/002 II#0236
Datum
28. November 2024 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
541,7 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-726/002 II#0236 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> der NKR hat erst dann reagiert, als sehr offensichtlich war, dass weitere Unterlage…
An Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Gutachten Sozialstaat“ [#316982] # IFG-726/002 II#0236 [#316982]
Datum
26. Dezember 2024 18:54
An
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> der NKR hat erst dann reagiert, als sehr offensichtlich war, dass weitere Unterlagen vorliegen. Er hat bewusst eine falsche Auskunft erteilt. Es ist davon auszugehen, dass er weitere Unterlagen zurückhält. Deshalb darf ich bitten, die Sache weiterzuverfolgen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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