Gutachten Stromtrasse P43

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Im Bezug auf die Stromtrasse P43 bitte ich Sie um alle Gutachten, rechtliche Bewertungen, Stellungnahmen und Einschätzunge von anerkannten Umweltschutzverbänden, dem Bayerischen Bauernverband und weiteren Organisationen und Privatpersonen die bei Ihnen eingegangen sind.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. November 2019
  • Frist
    13. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Bezug auf die St…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten Stromtrasse P43 [#170126]
Datum
9. November 2019 15:25
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Bezug auf die Stromtrasse P43 bitte ich Sie um alle Gutachten, rechtliche Bewertungen, Stellungnahmen und Einschätzunge von anerkannten Umweltschutzverbänden, dem Bayerischen Bauernverband und weiteren Organisationen und Privatpersonen die bei Ihnen eingegangen sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben in Bezug auf die Stromtrasse P43 darum gebeten, alle Gutachten, rechtliche…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Gutachten Stromtrasse P43 [#170126]
Datum
12. November 2019 16:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben in Bezug auf die Stromtrasse P43 darum gebeten, alle Gutachten, rechtliche Bewertungen, Stellungnahmen und Einschätzunge von anerkannten Umweltschutzverbänden, dem Bayerischen Bauernverband und weiteren Organisationen und Privatpersonen herauszugeben, die bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Prozesse Netzentwicklungsplan Strom eingegangen sind. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass es sich aufgrund des Informationsumfangs und insbesondere aufgrund der notwendigen Einbindung von Konsultationsteilnehmern, nicht mehr um eine einfache Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG handelt. Dementsprechend verweisen wir auf die insoweit einschlägige IFGGebV, wonach sich die Kosten (Gebühren sowie Auslagenerstattung) für die Auskunftserteilung zwischen 30 € und 1500 € (Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV) Gebühren- und Auslagenverzeichnis, Nrn. 1.2 oder 1.3) bewegen. Ich bitte Sie um Rückantwort bis zum 22.11.2019, ob Sie vor diesem Hintergrund den Antrag auf Informationsherausgabe aufrecht erhalten möchten. Wir würden erst nach Ihrer Rückmeldung mit der Zusammenstellung der Informationen beginnen, um ungewollte Kosten Ihrerseits zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir mit, wie hoch die zu erhebenden Kosten vorraussichtlich sein wer…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten Stromtrasse P43 [#170126]
Datum
12. November 2019 17:35
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir mit, wie hoch die zu erhebenden Kosten vorraussichtlich sein werden. Ich bitte Sie, die umfassende Präsenz dieses Themas in der lokalen Presse und dem öffentlichen Diskurs vor Ort bei der Gebührenerhebung zu beachten, und gegebenenfalls auf eine Erhebung teilweise oder ganz zu verzichten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170126
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in sie baten mich, mitzuteilen, wie hoch die zu erhebenden Kosten voraussichtlich sein …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Gutachten Stromtrasse P43 [#170126]
Datum
18. November 2019 17:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in sie baten mich, mitzuteilen, wie hoch die zu erhebenden Kosten voraussichtlich sein werden und regten auch an, über eine Gebührenreduzierung oder –befreiung nachzudenken. Die anfallenden Gebühren werden abhängig vom konkreten Bearbeitungsaufwand berechnet. In der Praxis der Bundesnetzagentur erfolgt diese Festsetzung nach dem Abschluss des eigentlichen IFG-Verfahrens. Der konkrete Bearbeitungsaufwand ist derzeit schwer abschätzbar. Im vorliegenden Fall Ihre Informationsbegehrens kann ich Ihnen lediglich mitteilen, dass der Höchstbetrag für Ihre Anfrage bei € 500 liegen wird. Nach § 2 der IFG-Gebührenverordnung (IFGGebV) kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses die Gebühr ermäßigt oder sogar vollständig von der Festsetzung abgesehen werden. Diese Regelungen dienen der Einzelfallgerechtigkeit. Daher ist nach erster Einschätzung allein die Tatsache, dass die genannte Stromtrasse heftig öffentlich diskutiert wird kein solcher Grund. Entschieden wird aber darüber auch erst nach der Durchführung des IFG-Verfahrens. Ich bitte Sie um Rückantwort bis zum 22.11.2019. Sollten Sie sich nicht mehr bei mir melden, gehe ich davon aus, dass Sie vor diesem Hintergrund den Antrag auf Informationsherausgabe nicht mehr aufrechterhalten möchten. Erlauben Sie mir bitte in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die von Ihnen begehrten Informationen zumindest in Teilen Gegenstand öffentlich zugängiger Konsultationsstellungnahmen sein können. Diese können sie kostenfrei abrufen - bspw. unter den letzten NEP-Prozess - https://www.netzausbau.de/bedarfsermittlung/2030_2017/archiv/de.html Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der zu erwartenden Kosten ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten Stromtrasse P43 [#170126]
Datum
21. November 2019 19:41
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der zu erwartenden Kosten ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170126