Gutachten "Tierwohlachtung"
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen über Informationssammlungen/-verzeichnisse nach § 11 IFG zum Gutachten mit dem Titel "Tierwohlachtung" und zur Arbeitsgruppe Tierwohl
- Auskunft darüber:
1. ob es einen Auftrag zur Befassung des Ethikrats mit dem Thema gibt;
2. wenn nicht: wann das Thema vorgeschlagen wurde und von wem;
3. seit wann es die Arbeitsgruppe Tierwohl gibt, welche Mitglieder ihr angehörten und angehören und wann sie seit ihrer Gründung Sitzungen/Telefonkonferenzen abgehalten hat;
4. welche Tagesordnungen/Protokolle über Sitzungen des Rats und der Arbeitsgruppe Tierwohl und welche Entwürfe von welchen Autoren/Arbeitsgruppen es diesbezüglich gibt;
5. ob es Stellungnahmen (auch in Briefen/E-Mails) einzelner Ratsmitglieder/Arbeitsgruppen zu Sitzungen oder Entwürfen gibt;
6. welche schriftlichen oder sonstigen Anfragen des Ethikrats oder einer Arbeitsgruppe an Dritte gestellt wurden;
7. welche Dokumente es zur Einbindung und zur Art und Weise der Einbindung von Prof. Knierim und Prof. Blaha gibt;
8. ob es Protokolle von Anhörungen von Prof. Knierim und Prof. Blaha gibt und ob es zu diesen Anhörungen schriftliche Dokumente (zum Beispiel Anfragen oder vorab erteilte Auskünfte der Sachverständigen) gibt;
9. ob es Protokolle oder schriftliche Unterlagen gibt, die die Auswahl gerade dieser beiden Sachverständigen betreffen;
10. ob es Unterlagen (Bestellungen/Rechnungen) zur Beköstigung der Teilnehmer bei
Zusammenkünften zu diesem Thema gibt;
11. ob aus Ihrer Sicht Zugang zu den oben genannten Informationen nach dem IFG oder sonstigen Gesetzen zu gewähren ist und wenn nicht, warum nicht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
-
Datum20. September 2020
-
23. Oktober 2020
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!