Sehr geehrter Herr Duphorn,
Ihre Zahlung haben wir erhalten. Beigefügt übersenden wir das gewünschte
Dokument.
Mit freundlichen Grüßen
HANDELSKAMMER HAMBURG
Christian Graf
Geschäftsführer
Leiter Geschäftsbereich Recht & Fair Play
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Telefon: +49 40 361 38 - 344
Telefax: +49 40 361 38 - 533
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Internet:
http://www.hk24.de
----- Weitergeleitet von Christian Graf/IHKHAB/IHK am 05.02.2014 16:47
-----
Von: Christian Graf/IHKHAB/IHK
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Datum: 03.02.2014 13:47
Betreff: WG: Gutachten über den Zustand der maroden Handelskammer
[#5233]
Sehr geehrter Herr Duphorn,
die Informationen haben wir zusammengestellt. Die Gebühr für die Auskunft
beträgt entsprechend der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem
Hamburgischen Transparenzgesetz 30 Euro. Gemäß § 18 Absatz 1 des
Hamburgischen Gebührengesetzes setzen wir hiermit eine Vorauszahlung in
entsprechender Höhe fest. Die Erteilung der Auskunft kann frühestens nach
Eingang dieser Vorauszahlung erfolgen. Bitte überweisen Sie den Betrag
unter der Angabe des Betreffs "Vorauszahlung Transparenzanfrage Duphorn,
#5233', auf unser Konto bei der Deutschen Bank in Hamburg, BIC:
DEUTDEHHXXX, IBAN: DE38 2007 0000 0030 5292 00.
Mit freundlichen Grüßen
HANDELSKAMMER HAMBURG
Christian Graf
Geschäftsführer
Leiter Geschäftsbereich Recht & Fair Play
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Telefon: +49 40 361 38 - 344
Telefax: +49 40 361 38 - 533
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Internet:
http://www.hk24.de
Stefan Duphorn <
<Name und E-Mail-Adresse>>
03.01.2014 09:38
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Stefan Duphorn <
<Name und E-Mail-Adresse>>
An
<<E-Mail-Adresse>>
Kopie
Thema
Gutachten über den Zustand der maroden Handelskammer [#5233]
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Handelskammer Hamburg hat Rücklagen von über 50 Millionen Euro. Allein
21 Millionen Euro betreffen die Umbau- und Instandhaltungsrücklage.
In einem Interview am 2. Januar 2014 bei NDR 2 im Hamburg Journal sagte
der Vizepräses Schünemann dazu, dass an dem Gebäude der Handelskammer
Risse entstanden sind und diese beseitigt werden müssen.
Einen Schaden in dieser Größenordnung kann sicherlich nur ein Gutachter
bewerten. Ich möchte daher EINSICHT IN DAS GUTACHTEN ZUM SCHADEN AM
GEBÄUDE DER HANDELSKAMMER nehmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches
Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch
Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten
Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem
Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens
in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab
mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen
Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach
Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir
vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder
auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Duphorn
<<E-Mail-Adresse>>