Gutachten über die AfD

Das Dokument, welches die Alternative für Deutschland (AfD) als Prüffall einstuft.

(Dieses Dokument wird hier erwähnt: https://www.tagesspiegel.de/politik/verbindungen-zu-rechtsextremen-verfassungsschutz-stuft-afd-als-prueffall-ein/23867460.html )

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Dokument, we…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten über die AfD [#43391]
Datum
16. Januar 2019 04:05
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Dokument, welches die Alternative für Deutschland (AfD) als Prüffall einstuft. (Dieses Dokument wird hier erwähnt: https://www.tagesspiegel.de/politik/verbindungen-zu-rechtsextremen-verfassungsschutz-stuft-afd-als-prueffall-ein/23867460.html )
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten über die AfD“ vom 16.01.2019 (#43391…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten über die AfD [#43391]
Datum
19. Februar 2019 03:27
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten über die AfD“ vom 16.01.2019 (#43391) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Verfassungsschutz
BfV_202936-LK Anfrage nach dem IFG
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
BfV_202936-LK Anfrage nach dem IFG
Datum
19. Februar 2019 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
582,4 KB