Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU

Das Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU, das Sie bereits anderen Personen per IFG zugänglich gemacht haben (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-uber-die-beschaftigung-ehemaliger-mfs-angehoriger-bei-der-bstu/)

Ergebnis der Anfrage

Gutachten bereits hier zu finden: http://www.interpool.tv/images/stories/…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten übe…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU [#239158]
Datum
29. Januar 2022 10:40
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU, das Sie bereits anderen Personen per IFG zugänglich gemacht haben (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-uber-die-beschaftigung-ehemaliger-mfs-angehoriger-bei-der-bstu/)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 239158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239158/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf die mit Nachricht vom 02. Februar 2022 ergangene En…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
2. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
572,0 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
bkm-bstu-gutachten-anhang.pdf
5,1 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf die mit Nachricht vom 02. Februar 2022 ergangene Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationszugang übersende ich Ihnen das anliegende Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU. Ich weise abermals darauf hin, dass das Gutachten urheberrechtlichen Schutz genießt, der einer nicht durch den Berechtigten autorisierten Veröffentlichung oder Vervielfältigung entgegensteht. Bitte beachten Sie, dass auch das Zitieren von unveröffentlichten Werken nach dem Urheberrecht nicht gestattet ist. Das übermittelte Gutachten ist unveröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren am 29. Januar 2022 an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und …
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU [#239158]
Datum
2. Februar 2022 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren am 29. Januar 2022 an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gerichteten Antrag, Ihnen das im Mai 2007 vorgelegte Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU herauszugeben, ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Antrag auf Informationszugang wird stattgegeben. Wir übersenden Ihnen das Gutachten in den nächsten Tagen an Ihre Postadresse. 2. Für den Informationszugang werden keine Gebühren erhoben. Ich weise Sie darauf hin, dass das Gutachten urheberrechtlichen Schutz genießt, der einer nicht durch den Berechtigten autorisierten Veröffentlichung oder Vervielfältigung entgegensteht. Bitte beachten Sie, dass auch das Zitieren von unveröffentlichten Werken nach dem Urheberrechtsgesetz nicht gestattet ist. Das übermittelte Gutachten ist unveröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Ihr Zeichen: K11-13002/22#6 Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre postalische Antwort in Bezug auf da…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU [#239158]
Datum
8. Februar 2022 11:54
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: K11-13002/22#6 Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre postalische Antwort in Bezug auf das BStU-Gutachten. Zwei Anmerkungen dazu: Das Gutachten ist entgegen Ihrer Darstellung zum einen bereits auf anderen Websites veröffentlicht. Zum anderen ist das Zitieren aus unveröffentlichten Werken natürlich zulässig. Ich verweise dazu auf das Urteil des OLG NRW 6 U 146/20 im Fall des Glyphosat-Gutachtens (vgl. https://fragdenstaat.de/blog/2021/05/12/bfr-glyphosat-zensurheberrecht-olg/) sowie auf das Urteil des BGH I ZR 139/15 zu den Afghanistan-Papieren (vgl. https://fragdenstaat.de/blog/2020/04/30/afghanistan-papiere-veroffentlicht/). Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 239158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239158/