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Gutachten über Modelle der Finanzierung des ÖPNV in Berlin

Das Gutachten, was laut der Zeitung "Berliner Morgenpost" (https://www.morgenpost.de/berlin/article229292184/Rot-Rot-Gruen-prueft-Zwangsticket-fuer-alle-Berliner.html), welches ein "Zwangsticket für alle Berliner" (Zitat Morgenpost) empfiehlt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten über Modelle der Finanzierung des ÖPNV in Berlin [#188612]
Datum
10. Juni 2020 21:10
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten, was laut der Zeitung "Berliner Morgenpost" (https://www.morgenpost.de/berlin/article229292184/Rot-Rot-Gruen-prueft-Zwangsticket-fuer-alle-Berliner.html), welches ein "Zwangsticket für alle Berliner" (Zitat Morgenpost) empfiehlt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188612 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188612/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Ihr Antrag auf Aktenauskunft vom 10. Juni 2020 Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen den Bescheid auf Ihren…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Ihr Antrag auf Aktenauskunft vom 10. Juni 2020
Datum
15. Juni 2020 12:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen den Bescheid auf Ihren via Mail gestellten Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10. Juni 2020 zu. Mit freundlichen Grüßen