Gutachten und Entwurf zu einem Klimaschutzsofortprogramm

- das Gutachten zum Entwurf
- den Entwurf selbst

zu dem Klimaschutzsofortprogramm des BMDV (siehe Quelle unten)

Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/co2-ausstoss-wissings-klimaplan-verkehrsminister-will-abwrackpraemie-und-10-800-euro-e-auto-rabatt/28312600.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Mai 2022
  • Frist
    11. Juni 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Gutachten z…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten und Entwurf zu einem Klimaschutzsofortprogramm [#248566]
Datum
8. Mai 2022 20:40
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Gutachten zum Entwurf - den Entwurf selbst zu dem Klimaschutzsofortprogramm des BMDV (siehe Quelle unten) Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/co2-ausstoss-wissings-klimaplan-verkehrsminister-will-abwrackpraemie-und-10-800-euro-e-auto-rabatt/28312600.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248566/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
WG: UIG-Bescheid << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> beigefügte Beantwortun…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: UIG-Bescheid << Antragsteller:in >>
Datum
22. Juli 2022 10:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügte Beantwortung Ihres IFG-Antrages vom 08.05.2022 übersende ich Ihnen vorab zur Kenntnis. Das Original folgt auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ablehnung
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung
Datum
22. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,5 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gutachten und Entwurf zu einem Klimaschutzsofortprogramm“ [#248566]
Datum
26. Juli 2022 15:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/248566/ Das BMDV lehnt den Zugang zum "Gutachten zum Entwurf" widerrechtlich ab. Die Vermittlung beschränke ich auf diesen Umstand. Das BMDV verfügt über das Gutachten und arbeitet auch mit diesem. Eine fehlende Verfügungsberechtigung kann dem daher nicht vorgehalten und widerspricht dem Sinn und Zweck der Regelungen des IFG. So die Haltung des BfDI in den Tätigkeitsberichten: - 1. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit, 4.8.3 "Verfügungsberechtigt ist also regelmäßig die Behörde, bei der die Information Bestandteil der Vorgänge ist. Dies können hinsichtlich derselben Information unter Umständen auch mehrere Behörden sein. " Siehe auch 4. TB zum IFG, S. 52 Siehe auch S. 81 des 4. TB Siehe auch 6. TB zur Informationsfreiheit 2016/2017, S. 93 "Im Regelfall ist davon auszugehen, dass eine Information, die eine Behörde zu ihren Vorgängen genommen hat, für die Entscheidung dieser Behörde oder jedenfalls für ihre Mitwirkung im Entscheidungsprozess relevant und sie deshalb verfügungsberechtigt ist. Indiz für die Verfügungsbefugnis ist die Verwendung der fraglichen Informationen für die tägliche Arbeit der Behörde." Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 248566.pdf - 2022-07-22_1-2022-07-20-bescheid-name-258566-ifg1233.pdf - 2022-07-22_2-default-folder-12.pdf Anfragenr: 248566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248566/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ergänzend zu meiner vorhergehenden Nachricht, beantrage ich zusätzlich auch die Ve…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gutachten und Entwurf zu einem Klimaschutzsofortprogramm“ [#248566]
Datum
26. Juli 2022 15:07
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ergänzend zu meiner vorhergehenden Nachricht, beantrage ich zusätzlich auch die Vermittlung nach dem UIG, da ich als Rechtsgrundlage beides für meinen Antrag genannt hatte. Der Antrag wurde abgelehnt, da dass BMDV nicht über die Informationen "verfügt". Das ist irreführend, denn die Informationen sind im BMDV vorhanden! Das UIG kennt keine notwendige Verfügungsberechtigung (vgl. im Gegensatz zum IFG). Dem Antrag nach UIG wäre demnach stattzugeben. Die Ablehnung meines Antrags ist daher offensichtlich widerrechtlich und entspricht nicht den Vorschrift des UIG. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 248566.pdf - 2022-07-22_1-2022-07-20-bescheid-name-258566-ifg1233.pdf - 2022-07-22_2-default-folder-12.pdf Anfragenr: 248566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248566/
<< Anfragesteller:in >>
An Referat Z25 - IFG Z25/286.2/1-1233 IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte bestätigen Sie den Empfang diese…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerde: „Gutachten und Entwurf zu einem Klimaschutzsofortprogramm“ [#248566]
Datum
26. Juli 2022 15:15
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
An Referat Z25 - IFG Z25/286.2/1-1233 IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte bestätigen Sie den Empfang dieser Beschwerde nach Art. 17 GG. Mein Antrag nach IFG bzw. UIG wurde offensichtlich rechtswidrig abgelehnt - dies zumindest im Bezug auf das "Gutachten zum Entwurf" und im Bezug auf das UIG. Sie lehnten den Antrag nach UIG ab, da sie nicht über die Informationen "verfügen". Korrekt ist, dass die Informationen vorhanden sind. Im Sinne des UIG verfügen Sie damit über die gewünschten Informationen. Auf mehr kommt es bei Umweltinformationen nicht an. Ein Verweis auf eine fehlende (aber fragwürdige!) fehlende Verfügungsberechtigung kennt das UIG - im Gegensatz zum IFG - nicht. Eine Ablehnung wegen einer solchen nicht vorhandenen Verfügungsberechtigung ist bei UIG-Anfragen daher völlig unmöglich. Sind die Informationen (auch nur kurzzeitig in diesem Moment) auf Ihrem Schreibtisch, sind sie nicht nur berechtigt, sondern zur Informationsherausgabe verpflichtet. Dazu Leitfaden zum UIG des Umweltbundesamts: https://www.umweltbundesamt.de/sites/... "Nach § 2 Abs. 4 UIG verfügt eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen, wenn diese bei ihr vorhanden sind (1. Alt.) oder für sie bereitgehalten werden (2. Alt.) Für das Vorhandensein (1. Alt.) kommt es auf die tatsächliche Verfügungsgewalt an, nicht auf eine rechtliche Verfügungsbefugnis der informationspflichtigen Stelle." Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Z25/286.2/1-1233 IFG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um Empfangsbestätigung meiner Beschwerde vom 26.7.2…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschwerde: „Gutachten und Entwurf zu einem Klimaschutzsofortprogramm“ [#248566]
Datum
1. August 2022 13:04
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Z25/286.2/1-1233 IFG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um Empfangsbestätigung meiner Beschwerde vom 26.7.2022 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Beschwerde vom 26.7.2022. Freundliche Grüße
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: Beschwerde: „Gutachten und Entwurf zu einem Klimaschutzsofortprogramm“ [#248566]
Datum
1. August 2022 16:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Beschwerde vom 26.7.2022. Freundliche Grüße
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/002 II#0434 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten und Entwurf zu einem Klimaschutzsofortprogramm“ [#248566] # IFG-724/002 II#0434
Datum
2. August 2022 08:34
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/002 II#0434 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-753-5 II#0006 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten und Entwurf zu einem Klimaschutzsofortprogramm“ [#248566] # IFG-753-5 II#0006
Datum
2. August 2022 13:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-753-5 II#0006 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/002 II#0434 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/002 II#0434
Datum
30. September 2022 11:43
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/002 II#0434 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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