Gutachten und Messwerte in Bezug auf PFC-Verunreinigungen

Gutachten und Messwerte von Bundeswehrstandorten die eine PFC-Verunreinigungen des Grundwassers, Erdreichs o.ä. durch eingesetzten Löschschaum bestätigen oder einen Verdacht zulassen, wie bei der Tagesschau[1] am 16.04.2019 berichtete

Gibt es bereits Pläne wann und wie kontaminierte Standorte saniert werden, wenn ja bitte ich um die Übersendung dieser.

[1] http://www.tagesschau.de/investigativ/report-muenchen/bundeswehr-pfc-101.html

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/131506

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in

Die Anfrage „Gutachten und Messwerte in Bezug auf PFC-Verunreinigungen“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

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Bisher haben 21 weitere Personen dieses Dokument angefragt.

Pascal Gruschka
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten u…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Pascal Gruschka
Betreff
Gutachten und Messwerte in Bezug auf PFC-Verunreinigungen [#152751]
Datum
27. Juni 2019 17:58
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten und Messwerte von Bundeswehrstandorten die eine PFC-Verunreinigungen des Grundwassers, Erdreichs o.ä. durch eingesetzten Löschschaum bestätigen oder einen Verdacht zulassen, wie bei der Tagesschau[1] am 16.04.2019 berichtete Gibt es bereits Pläne wann und wie kontaminierte Standorte saniert werden, wenn ja bitte ich um die Übersendung dieser. [1] http://www.tagesschau.de/investigativ/report-muenchen/bundeswehr-pfc-101.html Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/131506
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Pascal Gruschka <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Pascal Gruschka
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrter Herr Gruschka, mit Antrag vom 27. Juni 2019 an die Poststelle des Bundesministeriums der Verteidig…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihr Antrag nach dem UIG; Gutachten und Messwerte in Bezug auf PFC-Verunreinigungen
Datum
5. Juli 2019 09:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Gruschka, mit Antrag vom 27. Juni 2019 an die Poststelle des Bundesministeriums der Verteidigung baten Sie um Übersendung aller Gutachten und Messwerte von Bundeswehrstandorten, die eine PFC-Verunreinigungen des Grundwassers, Erdreichs o.ä. durch eingesetzten Löschschaum bestätigen oder einen Verdacht zulassen, wie bei der Tagesschau am 16.04.2019 berichtet. Ihre Anfrage wurde an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr als zuständige informationspflichtige Stelle weitergeleitet und ist am 3. Juli 2019 bei mir eingegangen. Aufgrund der Datenmenge (mehrere 1.000 Seiten) kann die Beantwortung Ihres Antrages nicht digital, sondern nur postalisch in Form einer Übersendung eines Datenträgers (CD-Rom oder DVD) erfolgen. Diesbezüglich muss ich Sie vor Erstellung des Datenträgers darauf hinweisen, dass eine Zusendung mit Kosten verbunden ist. Für die Übermittlung der beantragten Informationen werden nach § 12 Abs. 1 UIG in Verbindung mit dem UIGGebV Gebühren und Auslagen erhoben. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Menge der bereitgestellten Informationen und dem Arbeitsaufwand. Als Auslagen muss ich Ihnen für die Zurverfügungstellung der Informationen einen Datenträger, eine gepolsterte Versandhülle und das Porto berechnen. Insgesamt werden die Kosten einen Betrag in Höhe von 30,- Euro keinesfalls übersteigen. Sofern Sie die Kosten nicht tragen möchten, möchte ich Sie darüber informieren, dass im Rahmen der PFC-Bearbeitung derzeit geprüft wird, ob die vorliegenden PFC- Gutachten zeitnah mit den enthaltenden Messwerten auf einer Internetseite der Bundeswehr veröffentlicht werden können. Die ersten Abstimmungen sind bereits erfolgt. In diesem Fall könnten Sie die Gutachten kostenfrei auf einer eingerichteten Internetseite einsehen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann aber nicht mit Gewissheit beantwortet werden, ob eine Veröffentlichung vor Ablauf der Monatsfrist, in der Ihr Antrag nach dem UIG beantwortet werden muss, vollständig abgeschlossen ist. Bitte geben Sie mir daher Bescheid, ob ich Ihren Antrag innerhalb der Monatsfrist kostenpflichtig bearbeiten soll oder ob Sie in Anbetracht der möglichen zeitnahen Veröffentlichung Ihren Antrag zurücknehmen wollen. Es steht Ihnen jederzeit frei einen neuen Antrag zu stellen, sofern die Gutachten nicht veröffentlicht werden sollten. Sofern Sie Ihren Antrag nicht zurücknehmen, benötige ich zur Übersendung des Bescheides und des Datenträgers eine Anschrift von Ihnen. Senden Sie mir diese gerne an die oben aufgeführte E-Mail Adresse. Sobald sich der Datenträger auf dem Postweg zu Ihnen befindet, werde ich Sie informieren. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen
Pascal Gruschka
Sehr geehrte<< Anrede >> gerne bin ich dazu bereit die veranschlagten Kosten von 30€ zu tragen. Auf …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Pascal Gruschka
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem UIG; Gutachten und Messwerte in Bezug auf PFC-Verunreinigungen [#152751]
Datum
5. Juli 2019 11:38
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> gerne bin ich dazu bereit die veranschlagten Kosten von 30€ zu tragen. Auf welches Bankkonto darf ich diese entrichten? Ich wünsche ihnen ebenfalls ein schön Wochenende! Mit freundlichen Grüßen Pascal Gruschka Anfragenr: 152751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrter Herr Gruschka, Sie werden einen formellen Bescheid zu Ihrem Antrag mit dem gewünschten Datenträger…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: Ihr Antrag nach dem UIG; Gutachten und Messwerte in Bezug auf PFC-Verunreinigungen
Datum
15. Juli 2019 09:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Gruschka, Sie werden einen formellen Bescheid zu Ihrem Antrag mit dem gewünschten Datenträger erhalten. Aus diesem Bescheid können Sie alle Zahlungsdaten entnehmen. Ich bitte zu entschuldigen, dass die Zurverfügungstellung der Informationen nicht auf einem US-Stick erfolgen kann, sondern nur auf einer CD-Rom oder einer DVD. USB-Sticks werden durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr aus Sicherheitsgründen nur personenbezogen gegen eigenhändige Unterschrift ausgehändigt. Eine Weitergabe von Daten auf einem USB-Stick an Nichtangehörige der Bundeswehr ist untersagt. Sobald Sie mir Ihre Adresse zusenden, werde ich Ihnen beides zeitnah übersenden und Sie elektronisch darüber informieren. Mit freundlichen Grüßen
Pascal Gruschka
Sehr geehrte<< Anrede >> anbei meine Adresse. Da mir nun Postalisch ein Bescheid zukommen wird, hab…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Pascal Gruschka
Betreff
AW: Antwort: AW: Ihr Antrag nach dem UIG; Gutachten und Messwerte in Bezug auf PFC-Verunreinigungen [#152751]
Datum
15. Juli 2019 15:06
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> anbei meine Adresse. Da mir nun Postalisch ein Bescheid zukommen wird, habe ich noch die Frage. Könnten Sie mir zusätzlich zu diesem Bescheid ein Dokument beilegen, welches ich eigenhändig unterschreiben und rücksenden kann? Ein USB-Stick hat zumindest eine Wiederverwendungsmöglichkeit, weshalb ich diesen Datenträger schon bevorzugen würde. #Umweltschutz Mit freundlichen Grüßen Pascal Gruschka Anfragenr: 152751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Pascal Gruschka << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrter Herr Gruschka, soeben habe ich mit dem zuständigen Pressezentrum die Veröffentlichung der PFC-Guta…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Ihr Antrag nach dem UIG; Gutachten und Messwerte in Bezug auf PFC-Verunreinigungen [#152751]
Datum
16. Juli 2019 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Gruschka, soeben habe ich mit dem zuständigen Pressezentrum die Veröffentlichung der PFC-Gutachten besprochen. Die Gutachten werden voraussichtlich sehr zeitnah veröffentlicht. Die technischen Möglichkeiten sind bereits vorhanden. Die Gutachten sollen nach der derzeitigen Planung auf einer bereits bestehenden Internetseite des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zur PFC-Thematik als pdf Dokumente zur Einsicht hochgeladen werden. Soll Ihr Antrag weiterhin kostenpflichtig bearbeitet werden oder nehmen Sie Ihren Antrag in Kenntnis der neuen Sachlage zurück? Sollten - unerwartet - doch andere Belange der Veröffentlichung entgegenstehen, steht es Ihnen natürlich jederzeit frei, den identischen Antrag nochmal zu stellen. Da ich Sie bereits über die Kosten informiert habe und Sie mir Ihre Adresse übermittelt haben, könnte ich die Gutachten bei einem erneuten Antrag auch zügig an Sie versenden. Bitte geben Sie mir nochmals eine kurze Rückmeldung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Pascal Gruschka
Sehr geehrte<< Anrede >> in anbetracht der Veröffentlichung werde ich diesen Antrag zurück ziehen. Da…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Pascal Gruschka
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Ihr Antrag nach dem UIG; Gutachten und Messwerte in Bezug auf PFC-Verunreinigungen [#152751]
Datum
16. Juli 2019 15:58
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> in anbetracht der Veröffentlichung werde ich diesen Antrag zurück ziehen. Danke für die schnelle Unterrichtung, und möglicherweiße bis bald. Mit freundlichen Grüßen Pascal Gruschka Anfragenr: 152751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrter Herr Gruschka, ich habe Sie unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf eine Inf…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Ihr Antrag nach dem UIG; Gutachten und Messwerte in Bezug auf PFC-Verunreinigungen [#152751]
Datum
17. Juli 2019 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Gruschka, ich habe Sie unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf eine Informationsliste aufgenommen und werde Sie informieren, wenn die Gutachten im Internet veröffentlicht werden. Sofern Sie damit nicht einverstanden sind, geben Sie mir bitte Bescheid. In diesem Fall werde ich Sie unverzüglich von der Liste löschen. Ansonsten kann ich Sie bereits auf die Internetseite des Landkreises Pfaffenhofen hinweisen. Dort ist unter dem nachfolgenden Pfad das PFC-Gutachten zum Flugplatz Ingolstadt/Manching bereits veröffentlicht worden. Landratsamt - Geschäftsverteilung - Geschäftsverteilungsplan - Immissionsschutz, Energie - Klimaschutz, Wasser - PFC- Belastungen am Flugplatz Manching - Veröffentlichungen des Landratsamtes Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Ihr Antrag nach dem UIG; Gutachten in Bezug auf PFC-Verunreinigungen Sehr geehrter Herr Gruschka, wie zuvor bespr…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihr Antrag nach dem UIG; Gutachten in Bezug auf PFC-Verunreinigungen
Datum
13. August 2019 16:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Gruschka, wie zuvor besprochen, komme ich auf Ihren Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz über die Internetplattform "Frag den Staat" auf Herausgabe aller PFC-Gutachten zurück. Der Großteil der PFC-Gutachten wurde bereits unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht: https://www.iud.bundeswehr.de/portal/a/iudbw/start/aktuell/infopfc/mess/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zizSxNPN2Ngg18_UMMXAwCAx1dgt3NLA0MzIz0wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxm2GsH6wfpR-VlViWWKFXkF9UkpNaopeYDHKhfmRGYl5KTmpAfrIjRKAgN6LcoNxREQDchKeG/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_694IG2S0MOT0D0QQADSG690063 Die restlichen Gutachten werden nach Prüfung und Schwärzung der personenbezogenen Daten der Gutachter, Probenehmer u.a. (Name, E-Mail Adressen, Telefonnummern) und der verteidigungsrelevanten Daten innerhalb der nächsten zwei Wochen hochgeladen. Ich bedanke mich für Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen