Gutachten und Untersuchungen zur Rechtslage und Anwendung des § 32 IfSG

- Gutachten und Untersuchungen zur Rechtslage und Anwendung des § 32 IfSG "Erlass von Rechtsverordnungen" oder allgemein zu § 24 - § 32 IfSG Abschnitt "Bekämpfung übertragbarer Krankheiten"

Ich bitte um elektronische Antwort um unnötige Porto- und Papierkosten für den Steuerzahler zu vermeiden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Gutachten und Untersuchungen zur Rechtslage und Anwendung des § 32 IfSG [#181486]
Datum
27. Februar 2020 14:03
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Gutachten und Untersuchungen zur Rechtslage und Anwendung des § 32 IfSG "Erlass von Rechtsverordnungen" oder allgemein zu § 24 - § 32 IfSG Abschnitt "Bekämpfung übertragbarer Krankheiten" Ich bitte um elektronische Antwort um unnötige Porto- und Papierkosten für den Steuerzahler zu vermeiden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181486 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ich möchte daran erinnern, dass die IFG-Frist in einem Tag ausläuft und ich bisher n…
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Von
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Betreff
AW: Gutachten und Untersuchungen zur Rechtslage und Anwendung des § 32 IfSG [#181486]
Datum
26. März 2020 09:37
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich möchte daran erinnern, dass die IFG-Frist in einem Tag ausläuft und ich bisher nicht einmal eine Empfangsbestätigung erhalten habe. Zur Erinnerung: Meine Anfrage war: bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Gutachten und Untersuchungen zur Rechtslage und Anwendung des § 32 IfSG "Erlass von Rechtsverordnungen" oder allgemein zu § 24 - § 32 IfSG Abschnitt "Bekämpfung übertragbarer Krankheiten" Ich bitte um elektronische Antwort um unnötige Porto- und Papierkosten für den Steuerzahler zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181486
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie bitten um Übersendung von "Gutachten und Untersuchungen zur Rechtslage und Anwend…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Gutachten und Untersuchungen zur Rechtslage und Anwendung des § 32 IfSG [#181486]
Datum
31. März 2020 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Sie bitten um Übersendung von "Gutachten und Untersuchungen zur Rechtslage und Anwendung des § 32 IfSG "Erlass von Rechtsverordnungen" oder allgemein zu § 24 - § 32 IfSG Abschnitt "Bekämpfung übertragbarer Krankheiten". Nach § 32 Infektionsschutzgesetz werden die Landesregierungen ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden. Ich teile Ihnen hiermit mit, dass uns keine Gutachten und Untersuchungen zu den hier in Rede stehenden rechtlichen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes vorliegen. Aus aktuellem Anlass der Corona-Pandemie existiert seit dem 22.03.2020 eine entsprechende Verordnung. Die Verordnung ist unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18354&menu=1&sg=0&keyword=coronaschVO abrufbar. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die Antwort. Ich würde in diesem Fall gerne allgemein, rechtliche Gut…
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Von
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Betreff
AW: Gutachten und Untersuchungen zur Rechtslage und Anwendung des § 32 IfSG [#181486]
Datum
31. März 2020 11:25
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die Antwort. Ich würde in diesem Fall gerne allgemein, rechtliche Gutachten und Untersuchungen zum IfSG und dessen Anwendung anfragen, die bis zum 31.3 erstellt wurden. (Nicht nur explizit für §§ 24-32 IfSG wie in meiner 1. Anfrage) Weiter frage ich externe Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen zum geplanten Epidemiegesetz NRW an. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181486
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich erinnere an meine IFG/UIG-Anfrage vom 31. März. Mit freundlichen Grüßen Antrags…
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Von
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Betreff
AW: Gutachten und Untersuchungen zur Rechtslage und Anwendung des § 32 IfSG [#181486]
Datum
18. Mai 2020 15:18
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich erinnere an meine IFG/UIG-Anfrage vom 31. März. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181486
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in das "Epidemiegesetz" wurde am 14.4.2020 beschlossen und trat am 15.4.2020…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Gutachten und Untersuchungen zur Rechtslage und Anwendung des § 32 IfSG [#181486]
Datum
18. Mai 2020 16:27
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in das "Epidemiegesetz" wurde am 14.4.2020 beschlossen und trat am 15.4.2020 in Kraft. Mit dem beigefügten link https://www.landtag.nrw.de/home/parlament-wahlen/ausschusse-und-gremien/ausschussubersicht-17wp/a01/anhorungen.html möchte ich Sie auf die Expertenanhörung hinweisen, die im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses stattgefunden hat (s. Geladene Sachverständige, Stellungnahmen, Ausschussprotokoll). Ich denke, damit sollte Ihre Frage nach externen Gutachten und gutachterlichen Stellungnahmen zum Epidemiegesetz NRW beantwortet sein. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die Information. Können Sie auch dieses Anliegen vom 31. März beantwo…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten und Untersuchungen zur Rechtslage und Anwendung des § 32 IfSG [#181486]
Datum
18. Mai 2020 16:32
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die Information. Können Sie auch dieses Anliegen vom 31. März beantworten? "Ich würde in diesem Fall gerne allgemein, rechtliche Gutachten und Untersuchungen zum IfSG und dessen Anwendung anfragen, die bis zum 31.3 erstellt wurden. (Nicht nur explizit für §§ 24-32 IfSG wie in meiner 1. Anfrage)" Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181486