Gutachten von Ernst & Young zur Beschlussvorlage Drucksache Nr. 0695/2022

Das der Beschlussvorlage Drucksache Nr. 0695/2022 zugrundeliegende und seit dem 13. April 2022 vorliegende Gutachten von Ernst & Young.

Die Ernst & Young Law Rechtsanwaltsgesellschaft und die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden von der Stadt Mainz mit der EU-beihilferechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, kommunalrechtlichen und kreditwesensrechtlichen sowie der steuerlichen Prüfung von Maßnahmen beauftragt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2022
  • Frist
    15. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das der Beschl…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten von Ernst & Young zur Beschlussvorlage Drucksache Nr. 0695/2022 [#259011]
Datum
13. September 2022 20:19
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das der Beschlussvorlage Drucksache Nr. 0695/2022 zugrundeliegende und seit dem 13. April 2022 vorliegende Gutachten von Ernst & Young. Die Ernst & Young Law Rechtsanwaltsgesellschaft und die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden von der Stadt Mainz mit der EU-beihilferechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, kommunalrechtlichen und kreditwesensrechtlichen sowie der steuerlichen Prüfung von Maßnahmen beauftragt.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259011/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie die Endfassung des Gutachtens vom 2. August 2022. Der vo…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Antwort: Gutachten von Ernst & Young zur Beschlussvorlage Drucksache Nr. 0695/2022 [#259011]
Datum
11. Oktober 2022 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie die Endfassung des Gutachtens vom 2. August 2022. Der von Ihnen genannten Beschlussvorlage Nr. 0695/2022 lag noch der Entwurf des Gutachtens vom 13. April 2022 zugrunde. Inhaltlich unterscheiden sich die Fassungen nicht, wir wollten aber gerne auf die unterschiedlichen Daten hinweisen. Viele Grüße