Gutachten zu Angebotspreisen bei Dataport

- das in der nachfolgend verlinkten Pressemitteilung erwähnte Gutachten: https://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen146.c.293431.de&asl=

Folgende Aussage lässt sich im Artikel finden:
"Externe Gutachter haben belegt, dass Dataport-Dienste im Vergleich zu Angeboten privater Unternehmen im Schnitt rund zehn Prozent günstiger ausfallen.“]

Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Januar 2018
  • Frist
    27. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das…
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zu Angebotspreisen bei Dataport [#26252]
Datum
24. Januar 2018 02:33
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das in der nachfolgend verlinkten Pressemitteilung erwähnte Gutachten: https://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen146.c.293431.de&asl= Folgende Aussage lässt sich im Artikel finden: "Externe Gutachter haben belegt, dass Dataport-Dienste im Vergleich zu Angeboten privater Unternehmen im Schnitt rund zehn Prozent günstiger ausfallen.“] Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Senator für Finanzen Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem BremIFG ist bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
AW: Gutachten zu Angebotspreisen bei Dataport [#26252]
Datum
24. Januar 2018 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem BremIFG ist bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> darf ich davon ausgehen, dass mein BremIFG-Antrag wg. dem Gutachten zu den An…
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Gutachten zu Angebotspreisen bei Dataport [#26252]
Datum
18. Februar 2018 23:15
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> darf ich davon ausgehen, dass mein BremIFG-Antrag wg. dem Gutachten zu den Angebotspreisen bei Dataport innerhalb der 1-Monats-Frist, d. h. kommende Woche, beantwortet wird? Vielen Dank für die Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Senator für Finanzen Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für das soeben geführte freundliche Telefonat. Leider kann ich Ihre Anfra…
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
AW: AW: Gutachten zu Angebotspreisen bei Dataport [#26252]
Datum
23. Februar 2018 13:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für das soeben geführte freundliche Telefonat. Leider kann ich Ihre Anfrage nach dem BremIFG heute noch nicht abschließend beantworten und bitte noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte ermitteln Sie z. B. durch Rücksprache mit dem/der Sachbearbeiter/-in, w…
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Gutachten zu Angebotspreisen bei Dataport [#26252]
Datum
23. Februar 2018 15:47
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte ermitteln Sie z. B. durch Rücksprache mit dem/der Sachbearbeiter/-in, wann ich mit einer Beantwortung der Anfrage gemäß BremIFG rechnen kann. Ich danke Ihnen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Senator für Finanzen Bremen
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, eine Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem BremIFG wird bis Ende dieser Woche e…
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
AW: AW: AW: Gutachten zu Angebotspreisen bei Dataport [#26252]
Datum
26. Februar 2018 08:56
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, eine Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem BremIFG wird bis Ende dieser Woche erfolgen. Ich bedauere die Verzögerung und bedanke ich mich für Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Der Senator für Finanzen Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Bezug auf Ihren Antrag nach dem BremIFG vom 24.01.2018 übersende ich in der Anlag…
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
Gutachten zu Angebotspreisen bei Dataport [#26252]
Datum
28. Februar 2018 08:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Bezug auf Ihren Antrag nach dem BremIFG vom 24.01.2018 übersende ich in der Anlage eine freigegebene Zusammenfassung des angesprochenen Gutachtens. Die in der Presseerklärung angegebene Zahl von „10 %“ ist ein gerundeter Betrag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Rückmeldung bis dieser Woche, warum mir nur eine Zusammenfassung…
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten zu Angebotspreisen bei Dataport [#26252]
Datum
1. März 2018 12:55
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Rückmeldung bis dieser Woche, warum mir nur eine Zusammenfassung statt dem Gutachten übermittelt wurde und woher diese Zusammenfassung stammt. Sie scheint nicht Teil des Gutachtens zu sein, sondern von Dritten erstellt worden zu sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Senator für Finanzen Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass es ein Gutachten in einer gedruckten ode…
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
AW: Gutachten zu Angebotspreisen bei Dataport [#26252]
Datum
2. März 2018 11:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass es ein Gutachten in einer gedruckten oder veröffentlichbaren Form nicht gibt. Es handelt sich um einen Beratungsauftrag des Dataport-Vorstandes, dessen Ergebnis hier wiedergegeben wird. Gerne steht Ihnen aus dem Hause der Senatorin für Finanzen auch Herr Dr. Martin Hagen, Tel. 361 4746, zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung, um Ihr Informationsinteresse - im Rahmen der uns dazu vorliegenden Möglichkeiten - zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.03.2018. Da Dataport zu 100 % dem Staat …
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Gutachten zu Angebotspreisen bei Dataport [#26252]
Datum
2. März 2018 22:12
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.03.2018. Da Dataport zu 100 % dem Staat gehört, ist die Gesellschaft selbst, genauso wie Sie als Behörde, auskunftspflichtig. Auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nicht betroffen, da der Staat nicht gegenüber sich selbst Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als Geheimhaltungsgrund geltend machen kann. Auch ist Dataport nicht wie ein Unternehmen auf dem Markt tätig: "Auf die Kostenstruktur Dataports wirken im Vergleich zur Privatwirtschaft folgende Parameter positiv: geringere Personalkosten, Non-Profit-Regime, Non-Penalty-Regime, geringer Marketing- und Vertriebsaufwand, kein F&E." Ich sehe also keine Versagensgründe bei der Veröffentlichung/Herausgabe des Gutachtens. Ansonsten bitte ich zeitnah um konkrete rechtliche Begründung, d. h. Einbeziehung konkreter Paragraphen und die zugehörige Begründung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Senator für Finanzen Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Bezug auf Ihr Schreiben vom 02.03.2018 teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag nach dem B…
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
Gutachten zu Angebotspreisen bei Dataport [#26252]
Datum
7. März 2018 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Bezug auf Ihr Schreiben vom 02.03.2018 teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag nach dem BremIFG mit, dass hinsichtlich des Dataport-Benchmarkings hier kein schriftliches Gutachten vorliegt, sondern nur die Ihnen zur Verfügung gestellte Zusammenfassung des Dataport-Beratungsauftrages zum Benchmarking, so dass sich die Zuständigkeit der Senatorin für Finanzen nur hierauf erstrecken kann. Nach dem BremIFG unterliegen grundsätzlich alle amtlichen Informationen einem Anspruch auf Informationszugang. Es ist jedoch vorliegend auf § 6 Abs. 1 BremIFG abzustellen, nach welchem der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden darf soweit der Betroffene eingewilligt hat oder das Informationsinteresse der antragstellenden Person oder der Allgemeinheit die schutzwürdigen Belange des oder der Betroffenen überwiegt. Nach § 6 Abs. 2 BremIFG sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse „alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn das Bekanntwerden einer Tatsache geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern oder wenn es geeignet ist, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.“ Diese Voraussetzungen sind, was die in dem mit Einwilligung Dataports überlassenen Papier mit "xx,xx" überschriebenen Preise von Dataport anbelangt, gegeben: Gelangten diese einem Konkurrenten zur Kenntnis, so würde ihn das in die Lage versetzen, sich mit einem „maßgeschneiderten“ Angebot gegen Dataport zu positionieren. Die Wettbewerbsposition von Konkurrenten würde hierdurch also gefördert. Dies betrifft auf der Auftraggeberseite nicht nur die Freie Hansestadt Bremen, sondern jeden potenziellen Kunden. Weder die Freie Hansestadt Bremen noch einer der sechs anderen Träger von Dataport unterliegen einem Benutzungszwang. Ihnen steht es vielmehr frei, auch private Wettbewerber zu beauftragen. Dataport steht also mit privaten IT-Dienstleistern in einem Wettbewerbsverhältnis. Um eine Weitergabe von (Preis-)Informationen durch Träger von Dataport auszuschließen, enthält jedes Angebot von Dataport eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Dataport als AöR kann sich auch auf die ihr zugängliche gesetzliche Rechtsposition berufen. Auch die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse juristischer Personen des öffentlichen Rechts sind im Rahmen des § 6 Abs. 1 BremIFG geschützt. Der Gesetzestext nimmt insoweit keine Einschränkung vor, sondern erfasst alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unabhängig davon, ob Geheimnisträger ein Privatrechtssubjekt oder ein Verwaltungsträger ist. Es entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 6 Abs. 1 BremIFG, dass ein Geheimnisschutz der öffentlichen Hand besteht, wenn diese unternehmerisch im Wettbewerb mit privaten Unternehmen steht. Ein Überwiegen Ihres Informationsinteresses oder dessen der Allgemeinheit gegenüber dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist nicht ersichtlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Br…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zu Angebotspreisen bei Dataport“ [#26252]
Datum
7. März 2018 13:17
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bremen (BremIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/26252 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich hier von grundsätzlichen Rechtsirrtümern seitens der Behörde ausgehe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
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