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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2013
  • Frist
    9. März 2013
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Christian Dreschel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das in diesem Ar…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
Christian Dreschel
Betreff
Gutachten zu atomaren Unfällen
Datum
5. Februar 2013 09:57
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Christian Dreschel Postanschrift Christian Dreschel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Dreschel

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Bundesamt für Strahlenschutz
Ihre Anfrage: Gutachten zu atomarenUnfällen; Antrag nach IFG / UIG / VIG Sehr geehrter Herr Dreschel, Sie baten …
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Ihre Anfrage: Gutachten zu atomarenUnfällen; Antrag nach IFG / UIG / VIG
Datum
7. Februar 2013 13:30
Status
Sehr geehrter Herr Dreschel, Sie baten in Ihrer Mail vom 05.02.2013 das BfS, Ihnen ein Gutachten zur Verfügung zu stellen, als Quelle für das Gutachten gaben Sie einen Link an. Leider ist es nicht mehr möglich, den angegebenen Link zu nutzen, um zu der angegebenen Textquelle zu gelangen. Wir vermuten aber, dass es sich bei dem gewünschten Gutachten um die „Analyse der Vorkehrungen für den anlagenexternen Notfallschutz für deutsche Kernkraftwerke basierend auf den Erfahrungen aus dem Unfall in Fukushima“ handelt. Diese Analyse können Sie auf unserer Homepage unter http://www.bfs.de/de/kerntechnik/unfaelle/fukushima/notfallschutzstudie einsehen. Das pdf-Dokument der Studie habe ich dieser Mail angehängt. Sollte Ihre Anfrage noch nicht ausreichend beantwortet sein, wenden Sie sich bitte erneut unter <<E-Mailadresse>> an das BfS, vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen i.A. B. Denstorf