🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Gutachten zu Atomrückstellungen

Das im taz-Artikel "Maulkorb für Experten" vom 04.03.2015 erwähnte Gutachten zur Sicherheit der Rückstellungen, die die Atomkraftwerk-Betreiber für den Rückbau ihrer Atomkraftwerke und die Endlagerung des Atommülls gebildet haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2015
  • Frist
    8. April 2015
  • Ein:e Follower:in
Florian Brucker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das im taz-Artik…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Florian Brucker
Betreff
Gutachten zu Atomrückstellungen [#8793]
Datum
5. März 2015 10:42
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das im taz-Artikel "Maulkorb für Experten" vom 04.03.2015 erwähnte Gutachten zur Sicherheit der Rückstellungen, die die Atomkraftwerk-Betreiber für den Rückbau ihrer Atomkraftwerke und die Endlagerung des Atommülls gebildet haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Florian Brucker <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Florian Brucker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Brucker
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Brucker, vielen Dank für Ihr Nachricht vom 5. März 2015. Bei dem von Ihnen erbetenen Gutachte…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Gutachten zu Atomrückstellungen [#8793]
Datum
6. März 2015 13:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brucker, vielen Dank für Ihr Nachricht vom 5. März 2015. Bei dem von Ihnen erbetenen Gutachten handelt es sich um ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegebenes Gutachten. Zuständigkeitshalber haben wir Ihre Bitte um Informationszugang daher heute an das BMWi abgegeben. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Bruckner, auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ergeht die bei…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Gutachten zu Atomrückstellungen [#8793] - IFG-Anfrage
Datum
24. März 2015 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bruckner, auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ergeht die beigefügte Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen