Gutachten zu Bannmeilengesetz

Antrag nach dem LTranspG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das Gutachten "Auswirkungen der Änderung des Bannmeilengesetzes auf das Mainzer Rathaus" des Wissenschaftlichen Dienstes vom 7.9.2015.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG).
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/16686

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2016
  • Frist
    30. August 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach de…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zu Bannmeilengesetz [#17398]
Datum
28. Juli 2016 07:24
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das Gutachten "Auswirkungen der Änderung des Bannmeilengesetzes auf das Mainzer Rathaus" des Wissenschaftlichen Dienstes vom 7.9.2015. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/16686
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage # 17398 nach LTranspG Sehr geehrtAntragsteller/in der o.g. Antrag ist hier eingegangen und liegt mir…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage # 17398 nach LTranspG
Datum
29. Juli 2016 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der o.g. Antrag ist hier eingegangen und liegt mir zur Bearbeitung vor. Mit freundlichen Grüßen,
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage zum Gutachten "Auswirkungen der Änderung des Bannmeilengesetzes auf das Mainzer Rathaus" Se…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage zum Gutachten "Auswirkungen der Änderung des Bannmeilengesetzes auf das Mainzer Rathaus"
Datum
5. August 2016 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 28. Juli 2016 baten Sie um Zusendung des Gutachtens "Auswirkungen der Änderung des Bannmeilengesetzes auf das Mainzer Rathaus", das der Wissenschaftliche Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz vergangenen Jahres erstellt hatte. Wie Ihnen bekannt ist, wurde die Ausarbeitung bereits FragDenStaat/der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass Ihnen das Gutachten vorliegt und sich Ihre Bitte zwischenzeitlich erledigt hat. Sollten Sie dennoch eine weitere Übersendung des Werks wünschen, erklärt sich der Landtag Rheinland-Pfalz hierzu gerne bereit. Ich bitte Sie, mir in diesem Fall eine entsprechende Information zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zum Gutachten "Auswirkungen der Änderung des Bannmeilengesetzes auf das Mainzer Rathaus"…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Gutachten "Auswirkungen der Änderung des Bannmeilengesetzes auf das Mainzer Rathaus" [#17398]
Datum
8. August 2016 10:54
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> mir ist lediglich bekannt, dass Herrn S. die Ausarbeitung außerhalb des Transparenzverfahrens übersandt wurde mit dem Zusatz: “lch darf Sie darüber informieren, dass das Recht auf eine auch nur auszugsweise Veroffentlichung oder Verbreitung des Gutachtens beim Landtag Rheinland-Pfalz verbleibt.“ Der Bitte von Herrn S. um eine Freigabe des Gutachtens nach § 2a IWG wurde bisher nicht entsprochen. Aus diesem Grunde bitte ich um Übersendung des Gutachtens und beantrage ebenfalls die Nutzung nach § 2a IWG (somit würden sich weitere Anfragen erübrigen). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Automatische Antwort: Ihre Anfrage zum Gutachten "Auswirkungen der Änderung des Bannmeilengesetzes auf das Ma…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Anfrage zum Gutachten "Auswirkungen der Änderung des Bannmeilengesetzes auf das Mainzer Rathaus" [#17398]
Datum
8. August 2016 10:54
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin erst wieder am 29. August 2016 im Hause. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn Regierungsdirektor Dr. Markus Hardt, Telefon: 06131-208-2225, E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Bitte beachten Sie, dass Ihre E-Mail nicht automatisch weitergeleitet wird. ____________________________________________________ Landtag Rheinland-Pfalz Abteilung II – Wissenschaftliche Dienste Referat W 4 – Umweltausschuss, Wirtschaftsausschuss Regierungsdirektor Dr. Michael Mensing Platz der Mainzer Republik 1 55116 Mainz Telefon: (06131) 2 08 - 2429 Telefax: (06131) 2 08 - 2502 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.landtag.rlp.de Die Landtagsverwaltung ist umgezogen. Die Anschrift für Besucherinnen und Besucher lautet seit dem 26. Oktober 2015: Diether-von-Isenburg-Straße 1 55116 Mainz Die Postanschrift bleibt weiter bestehen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Hier Weiterleitung an Urlaubsvertretung [#17398] Sehr geehrte Damen und Herren, im anbe…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Hier Weiterleitung an Urlaubsvertretung [#17398]
Datum
8. August 2016 11:04
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, im anbei die Email an Herrn Mensing. Da dieser bis 29.08. nicht erreichbar ist, bitte ich um Bearbeitung durch die Vertretung. Vielen Dank Sehr geehrt er Herr Mensing, mir ist lediglich bekannt, dass Herrn S. die Ausarbeitung außerhalb des Transparenzverfahrens übersandt wurde mit dem Zusatz: “lch darf Sie darüber informieren, dass das Recht auf eine auch nur auszugsweise Veroffentlichung oder Verbreitung des Gutachtens beim Landtag Rheinland-Pfalz verbleibt.“ Der Bitte von Herrn S. um eine Freigabe des Gutachtens nach § 2a IWG wurde bisher nicht entsprochen. Aus diesem Grunde bitte ich um Übersendung des Gutachtens und beantrage ebenfalls die Nutzung nach § 2a IWG (somit würden sich weitere Anfragen erübrigen). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Hier Weiterleitung an Urlaubsvertretung [#17398] ehr geehrte Damen und…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Hier Weiterleitung an Urlaubsvertretung [#17398]
Datum
8. August 2016 11:04
Status
Warte auf Antwort
ehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin erst wieder am 15. August 2016 im Hause. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Ministerialrätin Iris Eschenauer, Telefon 06131/208-2403, E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Bitte beachten Sie, dass eingehende Nachrichten nicht automatisch weitergeleitet werden. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Hier Weiterleitung an Urlaubsvertretung [#17398] Sehr geehrte Dame…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Hier Weiterleitung an Urlaubsvertretung [#17398]
Datum
8. August 2016 11:08
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei die Email an Herrn Mensing und Frau Matter. Da dieser bis 29.08. und diese bis 15.08. nicht erreichbar ist, bitte ich um Bearbeitung durch die Vertretung. Vielen Dank Sehr geehrt er Herr Mensing, mir ist lediglich bekannt, dass Herrn S. die Ausarbeitung außerhalb des Transparenzverfahrens übersandt wurde mit dem Zusatz: “lch darf Sie darüber informieren, dass das Recht auf eine auch nur auszugsweise Veroffentlichung oder Verbreitung des Gutachtens beim Landtag Rheinland-Pfalz verbleibt.“ Der Bitte von Herrn S. um eine Freigabe des Gutachtens nach § 2a IWG wurde bisher nicht entsprochen. Aus diesem Grunde bitte ich um Übersendung des Gutachtens und beantrage ebenfalls die Nutzung nach § 2a IWG (somit würden sich weitere Anfragen erübrigen). Mit freundlichen Grüßen A lexander Antragsteller/in Anfragenr: 17398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Re: AW: Automatische Antwort: Hier Weiterleitung an Urlaubsvertretung [#17398] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Re: AW: Automatische Antwort: Hier Weiterleitung an Urlaubsvertretung [#17398]
Datum
8. August 2016 17:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, die mich in meinem Sommerurlaub erreichte. Ich vertrete Herrn Dr. Mensing nicht. Ich selber bin ab dem 15. August 2016 wieder im Dienst. Dann nehme ich mich der Angelegenheit umgehend an. Wollen wir so verbleiben? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: AW: Automatische Antwort: Hier Weiterleitung an Urlaubsvertretung [#17398] Sehr geehrt<< Anrede >…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: AW: Automatische Antwort: Hier Weiterleitung an Urlaubsvertretung [#17398]
Datum
9. August 2016 08:29
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> da es mir fern liegt, jemanden in seinem Urlaub zu belästigen, habe ich mich, nach Erhalt der Abwesenheitsmail, allgemein an die Landtagsverwaltung gewandt und denke, daß dies genügen dürfte. Ihnen einen schönen erholsamen Urlaub! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Bitte um Übermittlung einer postalischen Anschrift Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte höflichst um Übersendung…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Bitte um Übermittlung einer postalischen Anschrift
Datum
18. August 2016 09:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte höflichst um Übersendung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen,

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Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
AW: Ihre Anfrage zum Gutachten "Auswirkungen der Änderung des Bannmeilengesetzes auf das Mainzer Rathaus"…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Gutachten "Auswirkungen der Änderung des Bannmeilengesetzes auf das Mainzer Rathaus" [#17398]
Datum
15. September 2016 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die erbetene gutachtliche Stellungnahme „Auswirkungen der Änderung des Bannmeilengesetzes auf das Mainzer Rathaus“ vom 7. September 2015 außerhalb des Transparenzverfahrens übersandt. Seitens des Landtags Rheinland-Pfalz bestehen gegen eine Verwendung der gutachtlichen Stellungnahme - ungeachtet des Grundsatzes der Weiterverwendung gemäß § 2a IWG - keine Einwände. Mit freundlichen Grüßen