Gutachten zu Brunnenbau der Fa. "Naturella"

Anfrage an: Stadt Waibstadt

In einem Artikel der "Rhein-Neckar-Zeitung" wird Joachim Locher des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe "Unterer Schwarzbach" zitiert, dass er glaube, dass sich "keine Auswirkungen auf das Grundwasser der Gemeinden Waibstadt und Neidenstein ergeben". Bitte senden Sie mir das Gutachten zu, auf dem Herr Locher seine Aussage fußt und auf Grund dessen die Bohrungen genehmigt wurden.

Ergebnis der Anfrage

Der Bürgermeister und gleichzeitig Vorsitzende des Zweckverbandes Wasserversorgung tätigt Aussagen und handelt nach "Glauben". Gutachten, die dessen Aussagen unterstützen gibt es nicht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Januar 2019
  • Frist
    5. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einem Artik…
An Stadt Waibstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zu Brunnenbau der Fa. "Naturella" [#35676]
Datum
9. Januar 2019 10:31
An
Stadt Waibstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einem Artikel der "Rhein-Neckar-Zeitung" wird Joachim Locher des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe "Unterer Schwarzbach" zitiert, dass er glaube, dass sich "keine Auswirkungen auf das Grundwasser der Gemeinden Waibstadt und Neidenstein ergeben". Bitte senden Sie mir das Gutachten zu, auf dem Herr Locher seine Aussage fußt und auf Grund dessen die Bohrungen genehmigt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Waibstadt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach dem LIFG erhalten und werden diesen bald…
Von
Stadt Waibstadt
Betreff
AW: Gutachten zu Brunnenbau der Fa. "Naturella" [#35676]
Datum
9. Januar 2019 14:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach dem LIFG erhalten und werden diesen bald möglichst bearbeiten. Bitte teilen Sie uns zur Dokumentation des Vorgangs Ihren vollständigen Namen und Adresse mit. Wir werden uns dann zu gegebener Zeit wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte teilen Sie mir Gesetz, Vorschrift o.ä. mit, die eine Erhebung der genan…
An Stadt Waibstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten zu Brunnenbau der Fa. "Naturella" [#35676]
Datum
9. Januar 2019 14:55
An
Stadt Waibstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte teilen Sie mir Gesetz, Vorschrift o.ä. mit, die eine Erhebung der genannten Daten erforderlich macht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Stadt Waibstadt
Sehr geehrtAntragsteller/in die Stadt Waibstadt bearbeitet grundsätzlich keine Anonymen anfragen. Wer ein ernstes …
Von
Stadt Waibstadt
Betreff
AW: Gutachten zu Brunnenbau der Fa. "Naturella" [#35676]
Datum
9. Januar 2019 15:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Stadt Waibstadt bearbeitet grundsätzlich keine Anonymen anfragen. Wer ein ernstes Anliegen hat, kann auch ernsthaft in Erscheinung treten. Außerdem sind wir nicht verpflichtet den Vorgang elektronisch abzuwickeln, von daher benötigen wir eine Adresse an die wir das Ergebnis Ihres Antrages übersenden können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte teilen Sie mir Gesetz, Vorschrift, o.ä. mit, auf die Sie Ihre Aussagen stütz…
An Stadt Waibstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten zu Brunnenbau der Fa. "Naturella" [#35676]
Datum
9. Januar 2019 15:55
An
Stadt Waibstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte teilen Sie mir Gesetz, Vorschrift, o.ä. mit, auf die Sie Ihre Aussagen stützen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Stadt Waibstadt
Die rechtliche Grundlage bildet §3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz. Jeglicher weiterer Kontakt erfolgt erst na…
Von
Stadt Waibstadt
Betreff
AW: Gutachten zu Brunnenbau der Fa. "Naturella" [#35676]
Datum
9. Januar 2019 16:21
Status
Warte auf Antwort
Die rechtliche Grundlage bildet §3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz. Jeglicher weiterer Kontakt erfolgt erst nach Mitteilung einer Adresse.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zu Brunnenbau der Fa. "Naturella"“ [#35676] [#35676]
Datum
10. Januar 2019 09:10
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35676 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde zur weiteren Bearbeitung der Anfrage meine private Anschrift verlangt, aber keinen rechtlichen Hintergrund liefern kann, die die Erhebung dieser Daten rechtfertigt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 35676.pdf Anfragenr: 35676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zu Brunnenbau der Fa. "Naturella"“ [#35676] [#35676]
Datum
10. Januar 2019 09:10
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Die Anschrift lautet: << Adresse…
An Stadt Waibstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zu Brunnenbau der Fa. "Naturella"“ [#35676] [#35676]
Datum
7. März 2019 14:19
An
Stadt Waibstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Die Anschrift lautet: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zu Brunnenbau der Fa. "Naturell…
An Stadt Waibstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zu Brunnenbau der Fa. "Naturella"“ [#35676] [#35676]
Datum
18. April 2019 09:37
An
Stadt Waibstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zu Brunnenbau der Fa. "Naturella"“ vom 09.01.2019 (#35676) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Waibstadt
Sehr geehrtAntragsteller/in Die Antwort auf Ihre Frage hat sich leider etwas verzögert. Die Antwort befindet sich …
Von
Stadt Waibstadt
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zu Brunnenbau der Fa. "Naturella"“ [#35676] [#35676]
Datum
23. April 2019 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Die Antwort auf Ihre Frage hat sich leider etwas verzögert. Die Antwort befindet sich gerade in der finalen Abstimmung. Spätestens Anfang nächster Woche erhalten Sie ein Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Waibstadt
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer ersten Email vom 09.01.2019 baten Sie im Rahm…
Von
Stadt Waibstadt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Datum
9. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
1,1 MB
geschwärzt
2,0 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer ersten Email vom 09.01.2019 baten Sie im Rahmen eines Antrages auf Akteneinsicht nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz um die Zusendung eines Gutachtens auf das sich Herr Bürgermeister Locher in einem Zeitungsartikel beziehen soll. Der Zeitungsartikel ist zur Klarstellung diesem Schreiben beigefügt. Aus dem Artikel vom 08.01.2019 ist ersichtlich, dass sich Bürgermeister Locher nicht auf ein Gutachten oder Ähnliches bezieht. Es ist formuliert: „Locher glaubt, dass sich keine Auswirkungen auf das Grundwasser der Gemeinden Waibstadt und Neidenstein ergeben“. Der sich daran anfügende Satz erläutert auch warum, denn der ein Jahr dauernde Pumpversuch sei genehmigt worden um die Auswirkungen erstmals zu überprüfen. Grundsätzlich ist zu diesem Fall anzumerken, dass die Genehmigungsbehörde für den Pumpversuch das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises ist. Als Fachbehörde überprüft das Wasserrechtsamt den Sachverhalt in enger Abstimmung mit der Gemeinde und fällt die Entscheidung über die Genehmigung. Fachliche Fragen sind daher mit der Fachbehörde abzustimmen. Der Gemeinderat der Stadt Waibstadt hat diesem Pumpversuch in seiner Sitzung am 28.09.2018 zugestimmt. Das notwendige formelle Verfahren wurde somit erfüllt.