Gutachten zu ditib

Das Gutachten zur Ditib, das 2018 von der Landesregierung in Auftrag gegeben wurde (vgl. https://www.hessenschau.de/politik/kultusminister-haelt-an-islam-unterricht-fest,islamunterricht-110.html)

Ergebnis der Anfrage

Gutachten hier erreichbar: https://kultusministerium.hessen.de/pre…

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. August 2019
  • Frist
    14. September 2019
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Guta…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Gutachten zu ditib [#163660]
Datum
12. August 2019 21:08
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten zur Ditib, das 2018 von der Landesregierung in Auftrag gegeben wurde (vgl. https://www.hessenschau.de/politik/kultusminister-haelt-an-islam-unterricht-fest,islamunterricht-110.html)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Ihre Anfrage zum Gutachten zu DITIB Hessen Sehr geehrter Herr Semsrott, über die gemeinnützige Plattform "Fr…
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage zum Gutachten zu DITIB Hessen
Datum
29. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
698,7 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, über die gemeinnützige Plattform "Frag den Staat" haben Sie mittels E-Mail am 12. August 2019 einen Antrag auf Informationszugang nach §§ 80 ff. HDSIG gestellt, der unter dem oben rechts angegebenen Aktenzeichen bearbeitet wird. Sie begehren nachfolgende Informationen: "Das Gutachten zur Ditib, das 2018 von der Landesregierung in Auftrag gegeben wurde (vgl. https://www.hessenschau.de/politik/kultusminister-haelt-an-islam-unterricht-fest,islamunterricht-110.html)". Im Jahr 2018 wurde kein betreffendes Gutachten von der Hessischen Landesregierung in Auftrag gegeben. Vielmehr liegen dem Hessischen Kultusministerium im Zusammenhang mit der im genannten Beitrag des Hessischen Rundfunks aufgegriffenen Thematik drei Gutachten aus dem Jahr 2017 vor. ln der Annahme, dass Sie sich in Ihrem Antrag auf diese Informationen beziehen, wird darauf hingewiesen, dass diese auf den Internetseiten des Hassischen Kultusministeriums bereits öffentlich zugänglich sind. (https://kultusministerium.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/ditib-hessen-als-kooperationspartner-fuer-bekenntnisorientierten-islamischen-religionsunterricht-0). Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich ist, die personenbezogenen Daten zu Ihrer Person zu verarbeiten. Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Verfahrens nach §§ 80 ff. HDSIG nur und ausschließlich zu dem Zweck der Bearbeitung des Antrags verarbeitet, zu dem die Daten übermittelt wurden. Die Daten werden bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung gespeichert und nur für die Bearbeitung Ihres Anliegens von den fachlich zuständigen Personen verwendet. Sie haben ausdrücklich erklärt, dass Sie nicht einverstanden sind, dass Ihre mitgeteilten Daten zu Ihrer Person an Dritte weitergeleitet werden. Eine Datenweiterleitung - über die o. g. Speicherung bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung hinausgehend - ist zur Bearbeitung Ihres Antrags nicht erforderlich. Weitere ausführliche Hinweise zum Datenschutz finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Hessischen Kultusministeriums (https://kultusministerium.hessen.de/datenschutzhinweise-hessisches-kultusministerium ). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, als Beklagten das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Kultusministerium, und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen sollen angegeben werden. Der vorliegende Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Mit freundliche Grüßen