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Gutachten zu Floating LNG-Terminal; mögliche Standorte Moorburg oder Kattwykhafen

In der Hamburger Morgenpost von heute heißt es:
'„Sobald das Nautische Gutachten der HPA vorliegt, kann der Senat endgültig über eine Stationierung einer LNG-Plattform im Hafen entscheiden“, so Kerstan. Das Gutachten beantwortet Fragen zur Passierbarkeit des Terminals für den Schiffsverkehr auf der Elbe.
Es ist Teil einer Machbarkeitsstudie, die mehrere Gutachten, unter anderem zur Sicherheit, umfasst. Laut Umweltbehörde ist es das letzte Gutachten, das noch nicht vorliegt. Es werde im September erwartet.'

Bitte machen Sie mir alle bisher vorliegenden Gutachten, die als Teil der beschriebenen Machbarkeitsstudie beauftragt wurden inklusive der angesprochenen Sicherheitsstudie zugänglich. Bitte machen Sie mir die vorliegenden Gutachten unabhängig von dem noch ausstehenden nautischen Gutachten zugänglich, das ich ggf. im September separat anfragen werde, sofern die Behörde dieses nicht initiativ veröffentlicht. Meine Anfrage bezieht sich auf alle untersuchten Standorte auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg unabhängig von den bisher bereits in der Presse gehandelten Standorten. Im Sinne einer schnellen und kostengünstigen Abwicklung bevorzuge ich eine Lieferung in elektronischer Form, bin aber wahlweise auch mit Papierform einverstanden.

Wieviele Genehmigungsverfahren werden insgesamt erwartet, Leitungsbau, Anleger, Betriebsgenehmigung des Schiffes und welche Verfahrensart ist jeweils vorgesehen, Baugenehmigung, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, wasserrechtliche Genehmigung, Planfeststellungsbeschluß oder andere? Werden sämtliche Verfahren zu einem Verfahren zusammen gezogen?

Laut Berichterstattung ist ein Betrieb der Anlage lediglich für das zweite bis vierte Quartal 2023 vorgesehen. Wieviele Tankeranläufe sind innerhalb dieser Zeitspanne zu erwarten? Wie hoch werden die Kosten zur Vorbereitung des Liegeplatzes derzeit geschätzt? Werden die erforderlichen Investitionen haushaltswirksam oder werden diese von Dritten getragen?

Im Fall von Moorburg ist die Breite des Fahrwassers der Süderelbe nicht ausreichend, um zwei Schiffe nebeneinander fest zu machen. Üblicherweise macht der liefernde Tanker an einer FSRU längsseits fest. Für Moorburg wird angenommen, daß beide Schiffe, FSRU und Tanker an der dafür ausreichend langen Kaianlage hintereinander fest machen. Dafür ist mutmaßlich ein gesondertes Leitungssystem für LNG auf der Kaianlage erforderlich. Gibt es irgendwo auf der Welt bisher schon Vorbilder für eine derartige Anordnung? Wird der LNG-Tanker die Kattwyk-Hubbrücken rückwärts passieren oder vorwärts?

Im Falle des Kattwykhafens erscheint die vorhandene Dalbenanlage nicht ausreichend. Sollen hier erst noch Rammarbeiten erfolgen? Sind diese genehmigungspflichtig? Muß der vorhandene Tankschiffanleger zurück gebaut werden? Welche Betriebe wären von der Nutzungseinschränkung des Kattwykhafens betroffen und welche Ersatzlösungen sind geplant? Welche Anschlußstelle für den Gasanschluß ans bestehende Gasnetz ergibt sich für einen möglichen Liegeplatz im Kattwykhafen und wie lang ist die erforderliche Leitung? Wird ein Düker unter der Süderelbe erforderlich?

Bisher gab es keine Angaben zu einem möglichen Betreiber des Schiffes und auch nicht zu Identität und Größe des Schiffes oder ob das Schiff erst noch durch Umrüstung eines bestehenden Tankers geschaffen werden soll und wenn ja auf welcher Werft. Bitte machen Sie entsprechende Angaben zum Schiff. Welche potentiellen Betreiber hat der Senat angesprochen und welche davon haben sich bereits abschlägig geäußert? Behelfsweise können auch die jeweiligen Zahlen ohne Namen genannt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
  • 13 Follower:innen
Christian Völker
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Christian Völker
Betreff
Gutachten zu Floating LNG-Terminal; mögliche Standorte Moorburg oder Kattwykhafen [#255091]
Datum
23. Juli 2022 17:13
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In der Hamburger Morgenpost von heute heißt es: '„Sobald das Nautische Gutachten der HPA vorliegt, kann der Senat endgültig über eine Stationierung einer LNG-Plattform im Hafen entscheiden“, so Kerstan. Das Gutachten beantwortet Fragen zur Passierbarkeit des Terminals für den Schiffsverkehr auf der Elbe. Es ist Teil einer Machbarkeitsstudie, die mehrere Gutachten, unter anderem zur Sicherheit, umfasst. Laut Umweltbehörde ist es das letzte Gutachten, das noch nicht vorliegt. Es werde im September erwartet.' Bitte machen Sie mir alle bisher vorliegenden Gutachten, die als Teil der beschriebenen Machbarkeitsstudie beauftragt wurden inklusive der angesprochenen Sicherheitsstudie zugänglich. Bitte machen Sie mir die vorliegenden Gutachten unabhängig von dem noch ausstehenden nautischen Gutachten zugänglich, das ich ggf. im September separat anfragen werde, sofern die Behörde dieses nicht initiativ veröffentlicht. Meine Anfrage bezieht sich auf alle untersuchten Standorte auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg unabhängig von den bisher bereits in der Presse gehandelten Standorten. Im Sinne einer schnellen und kostengünstigen Abwicklung bevorzuge ich eine Lieferung in elektronischer Form, bin aber wahlweise auch mit Papierform einverstanden. Wieviele Genehmigungsverfahren werden insgesamt erwartet, Leitungsbau, Anleger, Betriebsgenehmigung des Schiffes und welche Verfahrensart ist jeweils vorgesehen, Baugenehmigung, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, wasserrechtliche Genehmigung, Planfeststellungsbeschluß oder andere? Werden sämtliche Verfahren zu einem Verfahren zusammen gezogen? Laut Berichterstattung ist ein Betrieb der Anlage lediglich für das zweite bis vierte Quartal 2023 vorgesehen. Wieviele Tankeranläufe sind innerhalb dieser Zeitspanne zu erwarten? Wie hoch werden die Kosten zur Vorbereitung des Liegeplatzes derzeit geschätzt? Werden die erforderlichen Investitionen haushaltswirksam oder werden diese von Dritten getragen? Im Fall von Moorburg ist die Breite des Fahrwassers der Süderelbe nicht ausreichend, um zwei Schiffe nebeneinander fest zu machen. Üblicherweise macht der liefernde Tanker an einer FSRU längsseits fest. Für Moorburg wird angenommen, daß beide Schiffe, FSRU und Tanker an der dafür ausreichend langen Kaianlage hintereinander fest machen. Dafür ist mutmaßlich ein gesondertes Leitungssystem für LNG auf der Kaianlage erforderlich. Gibt es irgendwo auf der Welt bisher schon Vorbilder für eine derartige Anordnung? Wird der LNG-Tanker die Kattwyk-Hubbrücken rückwärts passieren oder vorwärts? Im Falle des Kattwykhafens erscheint die vorhandene Dalbenanlage nicht ausreichend. Sollen hier erst noch Rammarbeiten erfolgen? Sind diese genehmigungspflichtig? Muß der vorhandene Tankschiffanleger zurück gebaut werden? Welche Betriebe wären von der Nutzungseinschränkung des Kattwykhafens betroffen und welche Ersatzlösungen sind geplant? Welche Anschlußstelle für den Gasanschluß ans bestehende Gasnetz ergibt sich für einen möglichen Liegeplatz im Kattwykhafen und wie lang ist die erforderliche Leitung? Wird ein Düker unter der Süderelbe erforderlich? Bisher gab es keine Angaben zu einem möglichen Betreiber des Schiffes und auch nicht zu Identität und Größe des Schiffes oder ob das Schiff erst noch durch Umrüstung eines bestehenden Tankers geschaffen werden soll und wenn ja auf welcher Werft. Bitte machen Sie entsprechende Angaben zum Schiff. Welche potentiellen Betreiber hat der Senat angesprochen und welche davon haben sich bereits abschlägig geäußert? Behelfsweise können auch die jeweiligen Zahlen ohne Namen genannt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 255091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255091/ Postanschrift Christian Völker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Völker
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Sehr geehrte Dame…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Datum
23. Juli 2022 17:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
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Betreff
Datum
28. Oktober 2022 07:55
Status
Warte auf Antwort
Christian Völker
AW: Bürgerbrief, Weiterleitung [#255091]
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort von heute. …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: Bürgerbrief, Weiterleitung [#255091]
Datum
28. Oktober 2022 09:28
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort von heute. Sie kündigen an, meine zusätzlichen Fragen ohne Verpflichtung in Form eines Bürgerbriefs zu beantworten. Dafür danke ich und blicke dem Schreiben mit Erwartung entgegen. Was die angefragten Gutachten angeht, so hätte es Ihnen offen gestanden, meine Anfrage an die zuständige Stelle weiter zu leiten; ein Vorgehen, das -so meine ich- auch im Transparenzgesetz empfohlen ist. Leider haben Sie darauf verzichtet. Ich habe nunmehr eine weitere Anfrage gestellt, für die folglich die Frist ärgerlicherweise neu zu laufen beginnt. Um Lesern meiner Anfrage die Recherche zu erleichtern verlinke ich die Anfrage hier. Ich freue mich, wenn FollowerInnen auch der neuen Anfrage folgen. https://fragdenstaat.de/a/261831 Mit freundlichen Grüßen Christian Völker
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Sehr geehrte Dame…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Datum
28. Oktober 2022 09:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Christian Völker
AW: Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft [#255091]
Gut…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft [#255091]
Datum
30. April 2023 11:05
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mit Schreiben vom 28. Oktober 2022 haben Sie einen Bürgerbrief in Aussicht gestellt: "Ihre Fragen werden dementsprechend als Bürgeranfrage behandelt. Insofern kann eine Antwort zwar von Seiten der BUKEA erfolgen, jedoch im Rahmen eines Bürgerbriefs. Wir planen somit, Ihre Fragen im Laufe des Novembers zu beantworten." Den Eingang eines solchen Schreibens habe ich bisher nicht festgestellt. Habe ich etwas übersehen? Oder haben Sie die Absicht, in Form eines Bürgerbriefs zu antworten verworfen? Gerne würde ich ein entsprechendes Schreiben der Vollständigkeit halber noch als Teil meiner Anfrage dokumentieren, die Anfrage andernfalls abschließen. Angesichts der äußerst wechselhaften Entwicklung an den Standorten der übrigen im Zuge des LNG Beschleunigungsgesetzes geplanten Terminals bin ich unsicher, ob die Entscheidung gegen den Standort Hamburg tatsächlich als endgültig angesehen werden kann. Insoweit besteht mein Interesse am Thema weiter. Mit freundlichen Grüßen Christian Völker
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Sehr geehrte Dame…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Datum
30. April 2023 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
AW: [EXTERN] LNG-Terminal; mögliche Standorte Moorburg oder Kattwykhafen [#255091]; AW: Eingangsbestätigung Ihre …
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: [EXTERN] LNG-Terminal; mögliche Standorte Moorburg oder Kattwykhafen [#255091]; AW: Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft [#255091]
Datum
23. Juni 2023 15:55
Status
Sehr geehrter Herr Völkers, vielen Dank für Ihre Anfrage, welche sich auf den Planungsstand Juli 2022 zur möglichen Stationierung und Inbetriebnahme eines LNG-Terminals im Hamburger Hafen bezieht. Vielen Dank auch für den Hinweis zu Ihrer weiteren Anfrage, über die Sie durch die HPA einen Berichtsstand zur Nautischen Simulation LNG Terminal Moorburg und Kattwykhafen erhielten (LNG Terminal in Hamburg, Machbarkeitsstudie und Gutachten - FragDenStaat)). Im Dezember 2022 wurden in Absprache mit dem BMWK die Überlegungen für die Anlandung von verflüssigtem Erdgas (LNG; Liquefied Natural Gas) im Hamburger Hafen eingestellt, da die für den Abtransport des angelandeten Gases notwendigen Kapazitäten im Fernleitungsbereich nicht in ausreichendem Maß mehr zur Verfügung standen. Zudem können wir Ihnen mitteilen, dass das Bundeskabinett am 17. Mai 2023 Änderungen am LNG-Beschleunigungsgesetz beschlossen hat, um die Einspeisung von verflüssigtem Gas an den deutschen Küstenstandorten weiter abzusichern. Die Standorte Hamburg und Rostock, welche im Mai 2022 vom Bund noch in Betracht gezogen worden waren, wurden damit aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes gestrichen (LNG: Nationale Energieversorgung sichern | Bundesregierung). Insofern können wir Ihre Frage bejahen, dass die Entscheidung gegen Hamburg als LNG-Importterminal aktuell als endgültig angesehen werden kann. Aus diesem Grund möchten wir auf die Beantwortung der Fragen aus Ihrer ursprünglichen Anfrage verzichten und hoffen, dass Sie diese nun abschließen können. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen