Gutachten zu: Lübeck soll acht Feuerwachen schließen

Anfrage an: Hansestadt Lübeck

Das erwähnte Gutachten "Lübeck/Kiel. Eine enge Zusammenarbeit beider Wehren wird nicht empfohlen. Aber die Untersuchung zeigt Einsparpotenzial in der Hansestadt auf: Die Gutachter der Luelf & Rinke Sicherheitsberatung empfehlen, acht Feuerwachen in Lübeck zu schließen. So sei eine von vier Wachen der Berufsfeuerwehr verzichtbar, von den 22 Wehren der Freiwilligen Feuerwehr seien nur 15 nötig."

Quelle: http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Gutachten-empfiehlt-Luebeck-soll-acht-Feuerwachen-schliessen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2016
  • Frist
    3. April 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das erwähn…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zu: Lübeck soll acht Feuerwachen schließen [#15901]
Datum
4. März 2016 10:57
An
Hansestadt Lübeck
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das erwähnte Gutachten "Lübeck/Kiel. Eine enge Zusammenarbeit beider Wehren wird nicht empfohlen. Aber die Untersuchung zeigt Einsparpotenzial in der Hansestadt auf: Die Gutachter der Luelf & Rinke Sicherheitsberatung empfehlen, acht Feuerwachen in Lübeck zu schließen. So sei eine von vier Wachen der Berufsfeuerwehr verzichtbar, von den 22 Wehren der Freiwilligen Feuerwehr seien nur 15 nötig." Quelle: http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Gutachten-empfiehlt-Luebeck-soll-acht-Feuerwachen-schliessen
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hansestadt Lübeck
Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag von Herrn Bürgermeister Saxe danke ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 04.03.2…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
WG: Gutachten zu: Lübeck soll acht Feuerwachen schließen [#15901]
Datum
8. März 2016 12:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag von Herrn Bürgermeister Saxe danke ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 04.03.2016 mit dem Sie um Übersendung eines Gutachtens über die Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck bitten. Ich habe Ihren Antrag nach dem Informationszugangsgesetzt zur Prüfung und inhaltlichen Beantwortung an den zuständigen Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung übermittelt. Sie werden daher direkt von dort weitere Nachricht erhalten. Bis dahin bitte ich Sie um etwas Geduld und um Ihr Verständnis für dieses Vorgehen. Ich werde mir vom Ergebnis der Prüfung berichten lassen. Mit besten Grüßen
Hansestadt Lübeck
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich nehme an, die von Ihnen gewünschte Information ist …
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
WG: Gutachten zu: Lübeck soll acht Feuerwachen schließen [#15901]
Datum
10. März 2016 07:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich nehme an, die von Ihnen gewünschte Information ist der Gutachtentext selbst. Die Kieler Ratsvorlage dazu finden Sie unter:  https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=18877 Von dort führt über die Anlagen der Link zum Gutachten: https://ratsinfo.kiel.de/bi/___tmp/tmp/45-181-136937894353/937894353/00417214/14-Anlagen/02/L-R_Wirtschaftlichkeitsuntersuchung_HL-KI_Mana.pdf Von der Lübecker Stadtverwaltung wird derzeit eine eigenständige Vorlage erarbeitet, die nach Senatsberatung für die zuständigen Ausschüsse im Lübecker Ratsinfosystem bereitgestellt wird. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, genau diese Dokumente meinte ich. Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gutachten zu: Lübeck soll acht Feuerwachen schließen [#15901]
Datum
10. März 2016 14:27
An
Hansestadt Lübeck
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, genau diese Dokumente meinte ich. Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>