Gutachten zu möglichen Standorten des Möbelhauses "Sommerlad"

Anfrage an: Stadt Fulda

Antrag nach dem HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir alle vorläufigen, sowie die endgültige Version des von Lademann & Partner erstellten Gutachtens zu möglichen Standorten des Möbelhauses "Sommerlad"zu.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2016
  • Frist
    9. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir alle vorläufigen, sowie die endgül…
An Stadt Fulda Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zu möglichen Standorten des Möbelhauses "Sommerlad" [#17011]
Datum
7. Juni 2016 19:09
An
Stadt Fulda
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir alle vorläufigen, sowie die endgültige Version des von Lademann & Partner erstellten Gutachtens zu möglichen Standorten des Möbelhauses "Sommerlad"zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Fulda
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, Ihre Email wurde zuständigkeitshalber an die Kollegen des Bauaufsichtsamtes …
Von
Stadt Fulda
Betreff
AW: Gutachten zu möglichen Standorten des Möbelhauses "Sommerlad" [#17011]
Datum
8. Juni 2016 07:27
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, Ihre Email wurde zuständigkeitshalber an die Kollegen des Bauaufsichtsamtes der Stadt Fulda weitergeleitet. Telefonisch erreichen Sie das Vorzimmer der Bauaufsicht unter 0661 102 1672 oder per Email an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zu möglichen Standorten des Möbelhau…
An Stadt Fulda Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten zu möglichen Standorten des Möbelhauses "Sommerlad" [#17011]
Datum
12. Juli 2016 22:31
An
Stadt Fulda
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zu möglichen Standorten des Möbelhauses "Sommerlad"“ vom 07.06.2016 (#17011) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Stadt Fulda
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre E-Mail vom 07.06.2016 teilen wir Ihnen mit, dass das von Ihnen nachgefragte …
Von
Stadt Fulda
Betreff
WG: Gutachten zu möglichen Standorten des Möbelhauses "Sommerlad" [#17011]
Datum
14. Juli 2016 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre E-Mail vom 07.06.2016 teilen wir Ihnen mit, dass das von Ihnen nachgefragte Dokument "Der Standort Pacelliallee 42-46 in der Stadtregion Fulda als Standort für ein Einrichtungshaus - Objekt-, Standort- und Marktanalyse und Standortalternativenprüfung - Stand März 2016" unter folgender Internetseite heruntergeladen werden kann: http://www.beteiligungsverfahren-baugb.de/kommunen-i-o/kuenzell/kuenzell.html Ein Anspruch auf Zugänglichmachung nicht abgeschlossener (vorläufiger) Versionen besteht gem. § 7 Abs. 2 Nr. 4 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes nicht. Die verspätete Antwort bitten wir zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen