Gutachten zu netzbasierter Kommunikation

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Das im Auftrag des Bundestages erstellte Gutachten: Die Besonderheiten netzbasierter politischer Kommunikation am Beispiel des Genfood-Diskurses

Ich bitte um kurze Eingangsbestätigung innerhalb eines Werktages.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/4206

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2013
  • Frist
    1. August 2013
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Die Anfrage „Gutachten zu netzbasierter Kommunikation“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

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Bisher haben 19 weitere Personen dieses Dokument angefragt.

Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das im Auftrag d…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Gutachten zu netzbasierter Kommunikation
Datum
30. Juni 2013 08:27
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das im Auftrag des Bundestages erstellte Gutachten: Die Besonderheiten netzbasierter politischer Kommunikation am Beispiel des Genfood-Diskurses Ich bitte um kurze Eingangsbestätigung innerhalb eines Werktages. Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/4206
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)

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Deutscher Bundestag
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, den als Anlage beigefügten Bescheid übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis. Mit fre…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Re: Gutachten zu netzbasierter Kommunikation
Datum
2. Juli 2013 12:16
Status
Anfrage erfolgreich
geschwärzt
103,8 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
WZB_Gutachten-1.pdf
532,8 KB
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, den als Anlage beigefügten Bescheid übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Schmidt-Hederich Am 30.06.2013 08:28, schrieb Stefan Wehrmeyer: