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Gutachten zu Soft-Nun-Chakus

Anfrage an: Bundeskriminalamt

im Urteil des VG Wiesbaden (Az. 6 E 1621/04) zu einem Feststellungsbescheid des BKA bezieht sich das Gericht auf ein vom BKA vorgelegtes Gutachten des Brandenburgischen Landesinstituts für Rechtsmedizin, welches nach Auffassung des Gerichts belegt, dass Soft-Nun-Chakus gefährlich wären.

Um einschätzen zu können, ob man diesem Gutachten aus technischer Sicht Argumente entgegensetzen kann, würde ich dieses gerne in PDF-Form übersandt bekommen.

Antwort verspätet

  • Datum
    10. Juni 2013
  • Frist
    12. Juli 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Urteil des VG…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zu Soft-Nun-Chakus
Datum
10. Juni 2013 17:34
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Urteil des VG Wiesbaden (Az. 6 E 1621/04) zu einem Feststellungsbescheid des BKA bezieht sich das Gericht auf ein vom BKA vorgelegtes Gutachten des Brandenburgischen Landesinstituts für Rechtsmedizin, welches nach Auffassung des Gerichts belegt, dass Soft-Nun-Chakus gefährlich wären. Um einschätzen zu können, ob man diesem Gutachten aus technischer Sicht Argumente entgegensetzen kann, würde ich dieses gerne in PDF-Form übersandt bekommen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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