Gutachten zu Thiamethoxam, Clothianidin und Imidacloprid

alle Gutachten zu Thiamethoxam, Clothianidin und Imidacloprid seit 2018 sowie den internen Schriftverkehr zu den jeweiligen Berichten
Personenbezogene Daten wie Namen, Unterschriften und Kontaktinformationen können, soweit erforderlich, geschwärzt werden

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Gutachten zu…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Gutachten zu Thiamethoxam, Clothianidin und Imidacloprid [#256306]
Datum
4. August 2022 11:47
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Gutachten zu Thiamethoxam, Clothianidin und Imidacloprid seit 2018 sowie den internen Schriftverkehr zu den jeweiligen Berichten Personenbezogene Daten wie Namen, Unterschriften und Kontaktinformationen können, soweit erforderlich, geschwärzt werden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 256306 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256306/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko

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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
720 24 01#00001#0001 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem IFG. Mit Ihrer Anfrag…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
AW: Gutachten zu Thiamethoxam, Clothianidin und Imidacloprid [#256306]
Datum
15. August 2022 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
720 24 01#00001#0001 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem IFG. Mit Ihrer Anfrage begehren Sie die Herausgabe von Gutachten zu den Stoffen Thiamethoxam, Clothianidin und Imidacloprid seit 2018. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Informationsbegehren. Bitte lassen Sie mich jedoch zunächst auf folgende Umstände hinweisen: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist gem. § 12a Abs. 1 i.V.m. § 4 des Chemikaliengesetzes zuständige Behörde u.a. für den Vollzug der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (EU-BiozidVO). In dieser Funktion hat die BAuA in der Vergangenheit gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Umweltbundesamt u.a. die Stoffe Clothianidin und Imidacloprid als Biozidwirkstoffe bewertet, nicht hingegen den Wirkstoff Thiamethoxam, der von Spanien bewertet wurde. Bei allen drei Wirkstoffen handelt es sich sowohl um Biozide als auch um Pflanzenschutzmittel. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bewertet diese Stoffe jedoch ausschließlich in der Verwendung als Biozid, nicht als Pflanzenschutzmittel. Für Thiamethoxam wurde wie für Clothianidin (in der Verwendung als Holzschutzmittel) kein Antrag auf erneute Genehmigung eingereicht, sodass die Genehmigungen erloschen sind. Hinsichtlich der Einreichung für die Anwendung als Haushaltsinsektizid (sog. Produktart 18, KEINE Anwendung als Pflanzenschutzmittel) liegen für beide Wirkstoffe noch keine Informationen vor. Für Imidacloprid wurden im Jahr 2021 zwei Anträge auf erneute Genehmigung von unterschiedlichen Firmen eingereicht; diese sind derzeit in der Bewertung. Für alle Wirkstoffe liegen seit 2018 keine Gutachten im Rahmen der Bewertung als Wirkstoff in Biozidprodukten vor. Sofern Sie allerdings an der Bewertung dieser Stoffe als Pflanzenschutzmittel (also Pestizide im engeren Sinne) interessiert sind, ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nicht die richtige Stelle. Zuständige Behörde für den Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes ist gem. § 58 des Gesetzes über den Schutz von Kulturpflanzen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit Sitz in Braunschweig. Wenn Sie weitere Fragen haben so können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen,