Gutachten zu Verkehrslärm

Sämtliche Gutachten zu Verkehrslärmemissionen für Anwohner, welche in den letzen 10 Jahren erstellt wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Juli 2020
  • Frist
    19. August 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zu Verkehrslärm [#192997]
Datum
17. Juli 2020 13:28
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Gutachten zu Verkehrslärmemissionen für Anwohner, welche in den letzen 10 Jahren erstellt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192997/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
17. Juli 2020 13:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#192997] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zu V…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#192997]
Datum
19. August 2020 07:24
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zu Verkehrslärm“ vom 17.07.2020 (#192997) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192997/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
19. August 2020 07:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#192997] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zu V…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#192997]
Datum
18. September 2020 11:25
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zu Verkehrslärm“ vom 17.07.2020 (#192997) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192997/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
18. September 2020 12:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zu Verkehrslärm“ [#192997] [#192997]
Datum
18. Februar 2021 09:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192997/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet wurde, weil eine Antwort bereits seit über 6 Monaten aussteht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 192997.pdf Anfragenr: 192997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192997/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.02.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zu Verkehrslärm“ [#192997] [#192997]
Datum
18. Februar 2021 10:00
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.02.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-1573/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.3-1573/21Gutachten zu Verkehrslärmemissionen #192997
Datum
22. Februar 2021 11:32
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-1573/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21.07.2020 auf Zugang zu Gutachten zu Verkehrslärmemissionen für Anwohner, welche in den letzten 10 Jahren erstellt wurden Ihre E-Mail vom 18.02.2021 Sehr Antragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Köln mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-1573/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.3-1573/21Gutachten zu Verkehrslärmemissionen #192997
Datum
13. April 2021 10:56
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-1573/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21.07.2020 auf Zugang zu Gutachten zu Verkehrslärmemissionen für Anwohner, welche in den letzten 10 Jahren erstellt wurden Sehr Antragsteller/in leider liegt mir zu meinem Auskunftsersuchen bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Sehr Antragsteller/in im Rahmen einer Anfrage nach dem Informationsfreigesetz NRW (IFG NRW) baten Sie um Übersend…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Zugang zu Gutachten zu Verkehrslärmemissionen
Datum
13. April 2021 14:12
Status
image001.png
5,0 KB


Sehr Antragsteller/in im Rahmen einer Anfrage nach dem Informationsfreigesetz NRW (IFG NRW) baten Sie um Übersendung sämtlicher Gutachten zu Verkehrslärmemissionen für Anwohner, welche in den letzten 10 Jahren erstellt wurden. Leider liegen uns dazu keine Statistiken oder Erhebungen vor, es gibt keine Informationssammlung mit dem Suchkriterium "Gutachten zu Verkehrslärmemissionen für Anwohner" mit der die Informationen herausgesucht werden könnten. § 4 Abs. 1 IFG NRW stellt klar, dass eine öffentliche Stelle nicht verpflichtet ist, ihr nicht vorliegende Informationen zu beschaffen oder in irgendeiner Weise hervorzubringen, um so das Informationsbegehren erfüllen zu können. Der Antragsteller könnte hingegen den Zugang zu einem bestimmten ihm bekannten Gutachten beantragen. In diesem Fall möchte ich Sie darauf hinweisen, dass meine Ermittlung für die Erstellung einer Kopie eines Gutachtens mit umfangreichen Verwaltungsaufwand verbunden sind. Dabei entstehen mir Kosten, die ich Ihnen nach dem Gebührentarif zur allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung zum IGF NRW (VerwGebO IFG NRW) in Rechnung stellen werde. Nach dem Gebührentarif 1.3.2 kann ich eine Gebühr von EUR 10,00 bis EUR 500,00 erheben. Die Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land NRW zu erhebenden Verwaltungsgebühren beträgt für Beschäftigte im mittleren Dienst EUR 61,00/Stunde (Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales -14-36.08.06 - vom 07.10.2019). Ich bitte um Mitteilung, ob Sie Informationen zu einem bestimmten Gutachten wünschen und ob Sie diese voraussichtlichen Kosten anerkennen. Wenn dies der Fall sein sollte, bitte ich um Rückmeldung mit Ihrer vollständigen Meldeanschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mir geht es um sämtliche Gutachten, aus denen Verkehrslärmemissionen für Anwohner h…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu Gutachten zu Verkehrslärmemissionen [#192997]
Datum
13. April 2021 15:49
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mir geht es um sämtliche Gutachten, aus denen Verkehrslärmemissionen für Anwohner hervorgehen. Solche Gutachten werden z.B. bei Anträgen auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach StVO § 45 von externen Gutachten erstellt. Unter welchen Suchbegriffen diese intern abgelegt sind, ist mir nicht bekannt. Mögliche Suchbegriffe wären z.B.: - Verkehrslärmemissionen - Lärmemissionen - Straßenverkehrslärmimmissionen - Straßenverkehrslärmemissionen - Verkehrslärmuntersuchung - Schalltechnische Untersuchung Mögliche Suchbegriffe für Gutachter: - AUD Cologne GmbH - Kramer Schalltechnik GmbH Mögliche Filter: - BlmSchG - Lärmschutz-Richtlinien-StV Sollten diese Anfrage nicht alle Gutachten zu Straßenverkehrslärmemissionen abdecken, wie sie z.B. bei Anträgen von Anwohnern nach StVO § 45 z.B. bei den oben genannten Gutachtern in Auftrag gegeben werden, so bitte ich darum, mich bei der Formulierung einer Anfrage im Rahmen des § 25 VwVfG zu unterstützen. "VwVfG § 25 Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (1) Die Behörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Sie erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten." Anfallende Kosten nach VerwGebO IFG NRW werde ich selbstverständlich übernehmen. Meine Meldeanschrift finden Sie unten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192997/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-1573/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.3-1573/21Gutachten zu Verkehrslärmemissionen #192997
Datum
17. Mai 2021 10:43
Status
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-1573/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21.07.2020 auf Zugang zu Gutachten zu Verkehrslärmemissionen für Anwohner, welche in den letzten 10 Jahren erstellt wurden Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 13.04.2021 hatte Ihnen die Stadt Köln mitgeteilt, weshalb ein Zugang zu den von Ihnen begehrten Informationen so nicht erfolgen kann. Ich empfehle Ihnen, sich direkt mit dem/der zuständige/n Ansprechpartner/in telefonisch in Verbindung zu setzen, um zu klären, wie ein Zugang möglich ist. Insbesondere sollten Sie nachfragen, wie die begehrten Informationen und in welchem Bereich diese abgespeichert werden. Gerne können Sie mich dann erneut unter dem o.a. Akteneichen bei mir melden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich hatte meine Anfrage am 14.03. bereits näher präzisiert (siehe https://fragdenst…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.3-1573/21Gutachten zu Verkehrslärmemissionen #192997 [#192997]
Datum
17. Mai 2021 11:07
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich hatte meine Anfrage am 14.03. bereits näher präzisiert (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-zu-verkehrslarm/#nachricht-586998). So sind mir z.B. Firmennamen der Gutachter bekannt. Eine Antwort blieb leider aus. Halten Sie dies für hinreichend um noch einmal vermittelnd tätig zu werden? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192997/

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.3-1573/21 Gutachten zu Verkehrslärmemissionen Sehr Antragsteller/in Ihre Nachricht an das Amt für Straß…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.3-1573/21Gutachten zu Verkehrslärmemissionen #192997 [#192997]
Datum
21. Mai 2021 07:58
Status
209.2.3.2.3-1573/21 Gutachten zu Verkehrslärmemissionen Sehr Antragsteller/in Ihre Nachricht an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung vom 13.04.2021 habe natürlich gesehen, aber ich empfehle Ihnen dennoch den telefonischen Kontakt. Für mich stellt sich zum einen die Frage, ob die von Ihnen begehrten Gutachten nur im Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung vorliegen oder ob es auch Gutachten gibt, die im Rahmen von (Straßen-) Baumaßnahmen erfolgen. Zum anderen ist fraglich, wie die Informationen (Gutachten) bei der Stadt sortiert sind. Haben Sie auch mal im Ratsinformationssystem der Stadt Köln recherchiert? Gegebenenfalls sollten Sie (nach telefonischen Kontakt) den Antrag noch einmal eingrenzen, z.B. auf ein bestimmtes Gutachten. Dann geben Sie mir bitte Bescheid und rufen mich an, wenn Sie nicht weiterkommen, damit wir zu einer für Sie akzeptablen Lösung kommen. Ich bin in der Regel bis 14.00 Ihr erreichbar. Mit freundlichen Grüßen