Gutachten zum A6-Ausbau

Bitte übersenden Sie mir das Gutachten, das den Ausbau der A6 zwischen dem Kreuz Weinsberg und der bayerischen Grenze mittels einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) empfiehlt (siehe auch: http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=9714826/1y5vxh1/ ).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Mai 2012
  • Frist
    14. Juni 2012
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Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Gutachten zum A6-Ausbau
Datum
13. Mai 2012 14:26
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Bitte übersenden Sie mir das Gutachten, das den Ausbau der A6 zwischen dem Kreuz Weinsberg und der bayerischen Grenze mittels einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) empfiehlt (siehe auch: http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=9714826/1y5vxh1/ ).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 13.05.2012 (Z 20/2618.6/2-143 IFG) Sehr geehrter Herr Wehrmeyer…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 13.05.2012 (Z 20/2618.6/2-143 IFG)
Datum
14. Mai 2012
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, mit E-Mail vom 13.05.2012 beantragen Sie Zugang zu einem "Gutachten, das den Ausbau der A6 zwischen dem Kreuz Weinsberg und der bayerischen Grenze mittels einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) empfiehlt". Ihr Antrag hat das Aktenzeichen Z 20/2618.6/2-143 IFG (Gutachten A6-Ausbau) erhalten. Künftigen Schriftwechsel bitte ich nur unter Angabe dieses Aktenzeichens zu führen. Ihren Antrag habe ich zur Prüfung an das zuständige Fachreferat weitergeleitet; von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Ich weise vorsorglieh daraufhin, dass der Infonnationszugang nach dem lnformationsfreihchsgesctz des Bundes (IFG) grundsätzlich mit Gebühren und Auslagen verbunden ist. Einfache Auskünfte sind gebührenfrei. Grund und Höhe der Kosten richten sieh nach der lnformationsgebührenverordnung (IFGGebV). Beide Vorschriften sind im Internet unter www.gesetze-im-internet.de abrufbar. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
IFG (Gutachten A 6-Ausbau) Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, mit E-Mail vom 13.05.2012 beantragen Sie Zugang zu einem…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
IFG (Gutachten A 6-Ausbau)
Datum
15. Juni 2012
Status
Information nicht vorhanden
179,0 KB
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, mit E-Mail vom 13.05.2012 beantragen Sie Zugang zu einem "Gutachten, das den Ausbau der A 6 zwischen dem Kreuz Weinsberg und der bayerischen Grenze mittels einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) empfiehlt". Ein derartiges Gutachten zu dem genannten Streckenabschnitt liegt nicht vor. Ihrem Antrag auf Übersendung kann daher nicht entsprochen werden. Dieser Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
AW: IFG (Gutachten A 6-Ausbau) Aktenzeichen: Z 20/2618.6/2-143 Sehr geehrte Damen und Herren, mit großem Erstau…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: IFG (Gutachten A 6-Ausbau)
Datum
25. Juni 2012 17:50
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Aktenzeichen: Z 20/2618.6/2-143 Sehr geehrte Damen und Herren, mit großem Erstaunen habe ich Ihre Antwort vom 15.06.2012 gelesen, in der Sie angeben, dass ein von mir beschriebenes Gutachten zum A6-Ausbau nicht vorliege. Ich verweise auf die Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten Steffen Bilger vom 14.05.2012, in der zu lesen ist: "Auf die Nachfrage der zuständigen baden-württembergischen CDU-Verkehrspolitikern [...] teilte das Bundesverkehrsministerium mit, dass nun eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorliegt, wonach sich der Ausbau der Autobahn A 6 zwischen Weinsberg und Landesgrenze zu Bayern als Öffentlich-privates Partnerschafts-Projekt (ÖPP) lohnen würde." (Quelle: http://www.christian-stetten.de/media/pdf/Download/2012_12_oepp_ausbauA6Weinsberg.pdf ) Ich bitte um Übersendung der genannten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach §1 IFG / §3 UIG. Sollte dies mangels Existenz eines solchen Gutachtens nicht möglich sein, bitte ich um Erklärung, warum dieses entgegen der Informationen von Bundestagsabgeordneten Steffen Bilger nicht existiert. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Address removed >> << Address removed >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
nformationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 13.05.2012 Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, bezugnehmend auf Ihre …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
nformationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 13.05.2012
Datum
27. Juni 2012
Status
Anfrage abgelehnt
159,3 KB
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 25.06.2012 möchte Sie um Mitteilung bitten, ob Sie mit Ihrem Schreiben die Einleitung eines Widerspruchsverfahrens beabsichtigen. Ich weise darauf hin, dass Ihr Schreiben vom 25.06.2012 in der vorliegenden elektronischen Form nicht als Widerspruch gewertet werden kann. Wenn Sie gegen den Bescheid vom 30.05.2012 schriftlich Widerspruch einlegen möchten, wäre die Übersendung eines von Ihnen unterschriebenen Schriftstücks erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gesine Förster