Gutachten zum Bonussystem bei Vorstandsgehältern des jobcenters

sofern vorhanden, Gutachten zum Prämiensystem der Gehälter des Vorstands im jobcenters Bremen.
Falls keine Informationen vorhanden sind, bitte ich um Begründung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Oktober 2015
  • Frist
    10. November 2015
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Precious Marionette
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sofer…
An ZAKS - Zentrale Antikorruptionsstelle Bremen Details
Von
Precious Marionette
Betreff
Gutachten zum Bonussystem bei Vorstandsgehältern des jobcenters [#11576]
Datum
9. Oktober 2015 02:00
An
ZAKS - Zentrale Antikorruptionsstelle Bremen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sofern vorhanden, Gutachten zum Prämiensystem der Gehälter des Vorstands im jobcenters Bremen. Falls keine Informationen vorhanden sind, bitte ich um Begründung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Precious Marionette <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Precious Marionette

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