Gutachten zum illegalen Mitschneidens des Livestream der Schweriner Stadtvertretersitzungen

Ihr Gutachten zum illegalen Mitschneidens des Livestream der Schweriner Stadtvertretersitzungen, das in dem folgenden Artikel referenziert wird:

http://www.schwerin-lokal.de/ub-fraktion-moechte-illegale-mitschnitte-unterbinden/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2017
  • Frist
    5. August 2017
  • Ein:e Follower:in
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihr Gutac…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Gutachten zum illegalen Mitschneidens des Livestream der Schweriner Stadtvertretersitzungen [#23784]
Datum
4. Juli 2017 00:43
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihr Gutachten zum illegalen Mitschneidens des Livestream der Schweriner Stadtvertretersitzungen, das in dem folgenden Artikel referenziert wird: http://www.schwerin-lokal.de/ub-fraktion-moechte-illegale-mitschnitte-unterbinden/
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfrage auf Informationszugang vom 04.07.2017 Aktenzeichen: 1.0.8.009/074/2017-06061 Sehr geehrter Herr Fil…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage auf Informationszugang vom 04.07.2017
Datum
11. Juli 2017 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
275,9 KB
signature.asc
648 Bytes


Aktenzeichen: 1.0.8.009/074/2017-06061 Sehr geehrter Herr Filter, mit E-Mail vom 04.07.2017 baten Sie (unter Bezugnahme auf das IFG M-V) um Übersendung eines Gutachtens zum illegalen Mitschneiden des Livestreams der Schweriner Stadtvertretersitzung. Dieser Bitte kommen wir gerne nach. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass es sich vorliegend nicht um ein Gutachten, sondern um eine von uns an den Stadtpräsidenten der Stadtvertretung Schwerin gegebene Antwort handelt, da dieser vorher zu diesem Thema bei uns angefragt hatte. Unter Hinweis auf § 11 IFG M-V gewähren wir Ihnen hiermit den vollständigen Zugang zu den von Ihnen begehrten amtlichen Informationen und übersenden Ihnen anliegend (kostenfrei) eine Kopie des betreffenden Schreibens. Mit freundlichen Grüßen