Gutachten zum "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" sowie zum "Kernbereich der Exekutive"

Die Gutachten zum "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" sowie zum "Kernbereich der Exekutive". (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/aktuelle-ubersicht-zu-gutachten-des-wissenschaftlichen-dienstes/75776/anhang/stichwortverzeichnis-mit-Inhaltsverz.pdf, Seite 40)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. November 2019
  • Frist
    20. Dezember 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
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Betreff
Gutachten zum "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" sowie zum "Kernbereich der Exekutive" [#170478]
Datum
16. November 2019 12:37
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Gutachten zum "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" sowie zum "Kernbereich der Exekutive". (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/aktuelle-ubersicht-zu-gutachten-des-wissenschaftlichen-dienstes/75776/anhang/stichwortverzeichnis-mit-Inhaltsverz.pdf, Seite 40)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Abgeordnetenhaus von Berlin
Ihre Anfrage vom 16.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer im Betreff genannten Anfrage sende ich Ihnen al…
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.11.2019
Datum
19. November 2019 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer im Betreff genannten Anfrage sende ich Ihnen als Anlage die gewünschten Gutachten. Auf der Internetsite des Abgeordnetenhauses von Berlin finden Sie unter: Das Parlament - Verwaltung - Wissenschaftlicher Dienst - Gutachten alle zur Veröffentlichung freigegebenen Gutachten seit 2015. Mit freundlichen Grüßen