Gutachten zum SRM/SRF, zu Obergrenzen der Gläubigerbeteiligung, zur direkten Bankenrekapitalisierung

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes:
-- Fragen zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) und Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) (Az.: PE 6 - 034/14)
-- Obergrenzen der Gläubigerbeteiligung in Gesetzentwurf der Bundesregierung für das BRRD-Umsetzungsgesetz (Az.: PE 6 - 133/14)
-- Fragen zur direkten Bankenrekapitalisierung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (Az.: PE 6 - 195/14)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
  • Ein:e Follower:in

Die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag den Bundestag“ gestellt.

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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten des Wi…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zum SRM/SRF, zu Obergrenzen der Gläubigerbeteiligung, zur direkten Bankenrekapitalisierung [#12712]
Datum
25. Januar 2016 13:53
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes: -- Fragen zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) und Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) (Az.: PE 6 - 034/14) -- Obergrenzen der Gläubigerbeteiligung in Gesetzentwurf der Bundesregierung für das BRRD-Umsetzungsgesetz (Az.: PE 6 - 133/14) -- Fragen zur direkten Bankenrekapitalisierung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (Az.: PE 6 - 195/14)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten zum SRM/SRF, zu Obergrenzen der…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten zum SRM/SRF, zu Obergrenzen der Gläubigerbeteiligung, zur direkten Bankenrekapitalisierung [#12712]
Datum
26. Februar 2016 12:44
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten zum SRM/SRF, zu Obergrenzen der Gläubigerbeteiligung, zur direkten Bankenrekapitalisierung" vom 25.01.2016 (#12712) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten zum SRM/SRF, zu Obergrenzen der…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Gutachten zum SRM/SRF, zu Obergrenzen der Gläubigerbeteiligung, zur direkten Bankenrekapitalisierung [#12712]
Datum
7. März 2016 14:14
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten zum SRM/SRF, zu Obergrenzen der Gläubigerbeteiligung, zur direkten Bankenrekapitalisierung" vom 25.01.2016 (#12712) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Gutachten zum SRM/SRF, zu Obergrenzen der Gläubigerbeteiligung, zur direkten Bankenrekapitalisierung" [#12712]
Datum
17. März 2016 16:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/12712 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil auf meine Anfrage nicht geantwortet wurde und die angefragten Informationen zwischenzeitlich auch nicht vom Deutschen Bundestag veröffentlicht wurden. Ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat immer Vorrang vor einer Ankündigung einer freiwilligen Veröffentlichung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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