Gutachten zum Thema "Energienetze"

In der Schriftlichen Kleinen Anfrage 20/1883 sind die Namen von 18 Gutachten veröffentlicht worden, die vom Vorgängersenat in Auftrag gegeben worden sind und in der BSU vorliegen. Daraufhin ist von verschiedener Seite um eine Veröffentlichung gebeten worden. Dieser Bitte kam die BSU laut eigener Aussage nach, um Transparenz zu gewährleisten und um Abgeordneten wie Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, sich zu Informieren.
siehe: http://klima.hamburg.de/machbarkeitsstudien/

Auf der Seite sind jedoch nur 13 Gutachten veröffentlicht worden. Ich fordere die BSU hiermit auf, auch alle restlichen Gutachten zu veröffentlichen bzw. mir Einblick zu gewähren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2012
  • Frist
    13. November 2012
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zum Thema "Energienetze"
Datum
11. Oktober 2012 13:19
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In der Schriftlichen Kleinen Anfrage 20/1883 sind die Namen von 18 Gutachten veröffentlicht worden, die vom Vorgängersenat in Auftrag gegeben worden sind und in der BSU vorliegen. Daraufhin ist von verschiedener Seite um eine Veröffentlichung gebeten worden. Dieser Bitte kam die BSU laut eigener Aussage nach, um Transparenz zu gewährleisten und um Abgeordneten wie Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, sich zu Informieren. siehe: http://klima.hamburg.de/machbarkeitsstudien/ Auf der Seite sind jedoch nur 13 Gutachten veröffentlicht worden. Ich fordere die BSU hiermit auf, auch alle restlichen Gutachten zu veröffentlichen bzw. mir Einblick zu gewähren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten zum Thema "Energienetze&q…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten zum Thema "Energienetze"
Datum
13. November 2012 00:21
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten zum Thema "Energienetze"" vom 11.10.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Sie hatten mit E-Mail vom 11.10.2012 gebeten, Ihnen auch die in der Antwort…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Gutachten zum Thema "Energienetze"; Ihre Anfrage vom 11.10.2012
Datum
13. November 2012 09:47
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Sie hatten mit E-Mail vom 11.10.2012 gebeten, Ihnen auch die in der Antwort auf die Kleine Anfrage 20/1883 aufgeführten, bislang aber auf der Internetseite http://klima.hamburg.de/machbarkeitsstu… nicht veröffentlichten Ausarbeitungen zugänglich zu machen. Hinsichtlich 1. des Gutachtens zu wirtschaftlichen Fragen der Konzessionsabgabenverordnung für die Gasversorgung von EST Gesellschaft für EnergieSytemTechnik sowie 2. des Gutachtens zur Abgrenzung von Gaslieferungen an Tarif- oder Sondervertragskunden im Hinblick auf die zulässige Höhe der jeweiligen Konzessionsabgabe nach den Änderungen der Konzessionsabgabenverordnung 2005 der Rechtsanwälte Kermel & Scholtka kommen wir Ihrem Antrag gerne nach. Wir haben diese beiden im April 2007 erstellten Gutachten inzwischen auf der Internetseite der BSU http://klima.hamburg.de/machbarkeitsstu… eingestellt, so dass Sie sich dort über die Inhalte der Gutachten informieren können. Die Zugänglichmachung der weiteren abgefragten Ausarbeitungen von Booz Allen Hamilton und Aulinger Rechtsanwälte ist dagegen nur mit einem erheblichen Aufwand möglich. Es handelt sich bei diesen gutachterlichen Stellungnahmen um die wirtschaftliche und rechtliche Bewertung der Angebote für den Neuabschluss eines Konzessionsvertrages gemäß § 46 EnWG für das Gasversorgungsnetz aus 2007/2008. In den Unterlagen sind daher umfänglich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mehrerer Unternehmen enthalten. Diesen ist nach § 7 Abs. 4 HmbTG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Um den Unternehmen die beiden Ausarbeitungen zur Stellungnahme vorlegen zu können, müsste zuvor für jedes der fünf Unternehmen eine Fassung erstellt wird, in der jeweils die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Unternehmen unkenntlich gemacht worden sind. Zudem müssten zum Teil die gegenwärtig aktuellen Anschriften recherchiert werden. Hierfür wären nach § 13 Abs. 4 HmbTG Gebühren nach dem Gebührengesetz zu erheben. Angesichts des zu erwartenden Verwaltungsaufwand müssten Sie mit einer Gebühr von schätzungsweise bis zu 500,- Euro rechnen. Wenn Sie Ihren Antrag auf Informationen auch bzgl. dieser Unterlagen weiter verfolgen möchten, bitten wir Sie für diesen Fall, uns Ihre vollständige Postadresse mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg Tel.: 040 42840-0 Fax: 040 42840-3196 Anträge auf Zugang zu Informationen gemäß HmbTG: E-Mail: <<E-Mailadresse>>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Sie hatten mit E-Mail vom 11.10.2012 gebeten, Ihnen auch die in der Antwort a…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Gutachten zum Thema "Energienetze"; Ihre Anfrage vom 11.10.2012
Datum
19. November 2012 13:02
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Sie hatten mit E-Mail vom 11.10.2012 gebeten, Ihnen auch die in der Antwort auf die Kleine Anfrage 20/1883 aufgeführten, bislang aber auf der Internetseite http://klima.hamburg.de/machbarkeitsstu… nicht veröffentlichten Ausarbeitungen zugänglich zu machen. Hinsichtlich 1. des Gutachtens zu wirtschaftlichen Fragen der Konzessionsabgabenverordnung für die Gasversorgung von EST Gesellschaft für EnergieSytemTechnik sowie 2. des Gutachtens zur Abgrenzung von Gaslieferungen an Tarif- oder Sondervertragskunden im Hinblick auf die zulässige Höhe der jeweiligen Konzessionsabgabe nach den Änderungen der Konzessionsabgabenverordnung 2005 der Rechtsanwälte Kermel & Scholtka kommen wir Ihrem Antrag gerne nach. Wir haben diese beiden im April 2007 erstellten Gutachten inzwischen auf der Internetseite der BSU http://klima.hamburg.de/machbarkeitsstu… eingestellt, so dass Sie sich dort über die Inhalte der Gutachten informieren können. Die Zugänglichmachung der weiteren abgefragten Ausarbeitungen von Booz Allen Hamilton und Aulinger Rechtsanwälte ist dagegen nur mit einem erheblichen Aufwand möglich. Es handelt sich bei diesen gutachterlichen Stellungnahmen um die wirtschaftliche und rechtliche Bewertung der Angebote für den Neuabschluss eines Konzessionsvertrages gemäß § 46 EnWG für das Gasversorgungsnetz aus 2007/2008. In den Unterlagen sind daher umfänglich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mehrerer Unternehmen enthalten. Diesen ist nach § 7 Abs. 4 HmbTG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Um den Unternehmen die beiden Ausarbeitungen zur Stellungnahme vorlegen zu können, müsste zuvor für jedes der fünf Unternehmen eine Fassung erstellt wird, in der jeweils die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Unternehmen unkenntlich gemacht worden sind. Zudem müssten zum Teil die gegenwärtig aktuellen Anschriften recherchiert werden. Hierfür wären nach § 13 Abs. 4 HmbTG Gebühren nach dem Gebührengesetz zu erheben. Angesichts des zu erwartenden Verwaltungsaufwand müssten Sie mit einer Gebühr von schätzungsweise bis zu 500,- Euro rechnen. Wenn Sie Ihren Antrag auf Informationen auch bzgl. dieser Unterlagen weiter verfolgen möchten, bitten wir Sie für diesen Fall, uns Ihre vollständige Postadresse mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen R. K.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich würde mich sehr freuen, wenn wir kurz noch mal telefonieren könnten. Mög…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Gutachten zum Thema "Energienetze"; Ihre Anfrage vom 11.10.2012
Datum
19. November 2012 13:41
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich würde mich sehr freuen, wenn wir kurz noch mal telefonieren könnten. Mögen Sie mir Ihre Tel.-Nr. mitteilen oder mich anrufen? Mit freundlichen Grüßen R. K.

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Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie Dank für die Auskünfte. Wenn ich weitere Informationen wünsche, melde ic…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
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Betreff
AW: Gutachten zum Thema "Energienetze"; Ihre Anfrage vom 11.10.2012
Datum
19. November 2012 13:46
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie Dank für die Auskünfte. Wenn ich weitere Informationen wünsche, melde ich mich. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer