Gutachten zum Verhältnis von Rechnungshöfen und öffentlich-rechtlichem Rundfunk

Anfrage an: Deutscher Bundestag

das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das im Artikel
"Verschwendung bei ARD und ZDF – Drum prüfe, wo das Geld verschwindet"
in der FAZ von 26.06.2015 erwähnt wird (online verfügbar: http://www.faz.net/-gsb-84ya4 ).

Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/11521

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2015
  • Frist
    4. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Gutachten de…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zum Verhältnis von Rechnungshöfen und öffentlich-rechtlichem Rundfunk [#11767]
Datum
30. Oktober 2015 23:40
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das im Artikel "Verschwendung bei ARD und ZDF – Drum prüfe, wo das Geld verschwindet" in der FAZ von 26.06.2015 erwähnt wird (online verfügbar: http://www.faz.net/-gsb-84ya4 ). Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/11521
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 Sehr geehrtAntragsteller/in die als Anlage beigefügte Eingan…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29
Datum
17. November 2015 09:10
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
EingangsbesttigungNachfrageAdresse557-2015.pdf
96,0 KB
smime.p7s
6,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in die als Anlage beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
Kein Nachrichtentext
Nicht-öffentliche Anhänge:
557-2015.pdf
68,4 KB

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schrei…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29
Datum
12. Januar 2016 15:01
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
Einstellung557-2015.pdf
97,7 KB
smime.p7s
6,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen