Gutachten zum Verhältnis von Rechnungshöfen und öffentlich-rechtlichem Rundfunk
das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das im Artikel
"Verschwendung bei ARD und ZDF – Drum prüfe, wo das Geld verschwindet"
in der FAZ von 26.06.2015 erwähnt wird (online verfügbar: http://www.faz.net/-gsb-84ya4 ).
Gutachten ist hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-zum-verhaltnis-von-rechnungshofen-und-offentlich-rechtlichem-rundfunk-5/#nachricht-36026
Ergebnis der Anfrage
Die dreiseitige Ausarbeitung, die ich aufgrund des Urheberrechts nicht veröffentlichen darf, enthält weniger Informationen als man aufgrund des oben verlinkten FAZ-Artikels vermuten könnte. Es geht um die Frage, ob die Bundes- bzw. Landesrechnungshöfe bei den ÖR-Rundrundfunkanstalten prüfen und ob sie die Ergebnisse der Prüfung veröffentlichen dürfen. (Ich bin kein Jurist... deswegen die folgende Zusammenfassung mit Vorsicht genießen):
Zunächst wird erläutert, warum die oben genannten Prüfungs- und Publikationsbefugnisse "auf eine gesonderte gesetzliche bzw. staatsvertragliche Grundlage gestellt [sind]." Anschließend geht der Text im Einzelnen auf die Deutsche Welle (DW), das ZDF und die ARD ein:
1. DW
Die DW wird nach dem Deutsche-Welle-Gesetz (DWG) vom Bundesrechnungshof geprüft. Der Bundesrechnungshof veröffentlicht nur dann Prüfungsergebnisse, wenn es sich um "Angelegenheiten von besonderer Bedeutung" handelt, die auch dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung mitgeteilt werden. Letztere wird immer unterrichtet.
2. ZDF
Das ZDF wird allein vom Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz geprüft. Die Ergebnisse werden u.a, des Landesregierung RLP zugeleitet. Wenn sich die Prüfungen auf privatrechliche Beteiligungsunternehmen beziehen, muss der Rechnungshof bei der Unterrichtung darauf achten, "dass die Wettbewerbsfähigkeit der geprüften Unternehmen nicht beeinträchtigt wird und insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden." (Ich denke mal hier geht es um Fußballrechte u.Ä.)
3. ARD
Der ARD-Staatsvertrag enthält anders als der ZDF-StV keine Regelung hinsichtlich Prüfung und Veröffentlichung durch die Rechnungshöfe. Es greifen deshalb die Landesrundfunkgesetze und Staatsverträge der Landesfunkanstalten. Das Gutachten erwähnt explizit, dass die Landesrundfunkgesetze eine Prüfung der privatrechlichen Beteiligungsunternehmen vorsehen. Außerdem wird aufgeführt, welche Rundfunkanstalten auf Grundlage welcher Gesetze und Staatsverträge geprüft werden. In allen Fällen werden die zuständigen Landesregierungen informiert. Bei SWR, BR, RBB und HR werden außerdem die Landtage, beim WDR zusätzlich die KEF informiert.
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Oktober 2015
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6. November 2015
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