Gutachten zum Verhältnis von Rechnungshöfen und öffentlich-rechtlichem Rundfunk

Anfrage an: Deutscher Bundestag

das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das im Artikel
"Verschwendung bei ARD und ZDF – Drum prüfe, wo das Geld verschwindet"
in der FAZ von 26.06.2015 erwähnt wird (online verfügbar: http://www.faz.net/-gsb-84ya4 ).

Gutachten ist hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-zum-verhaltnis-von-rechnungshofen-und-offentlich-rechtlichem-rundfunk-5/#nachricht-36026

Ergebnis der Anfrage

Die dreiseitige Ausarbeitung, die ich aufgrund des Urheberrechts nicht veröffentlichen darf, enthält weniger Informationen als man aufgrund des oben verlinkten FAZ-Artikels vermuten könnte. Es geht um die Frage, ob die Bundes- bzw. Landesrechnungshöfe bei den ÖR-Rundrundfunkanstalten prüfen und ob sie die Ergebnisse der Prüfung veröffentlichen dürfen. (Ich bin kein Jurist... deswegen die folgende Zusammenfassung mit Vorsicht genießen):

Zunächst wird erläutert, warum die oben genannten Prüfungs- und Publikationsbefugnisse "auf eine gesonderte gesetzliche bzw. staatsvertragliche Grundlage gestellt [sind]." Anschließend geht der Text im Einzelnen auf die Deutsche Welle (DW), das ZDF und die ARD ein:

1. DW
Die DW wird nach dem Deutsche-Welle-Gesetz (DWG) vom Bundesrechnungshof geprüft. Der Bundesrechnungshof veröffentlicht nur dann Prüfungsergebnisse, wenn es sich um "Angelegenheiten von besonderer Bedeutung" handelt, die auch dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung mitgeteilt werden. Letztere wird immer unterrichtet.

2. ZDF
Das ZDF wird allein vom Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz geprüft. Die Ergebnisse werden u.a, des Landesregierung RLP zugeleitet. Wenn sich die Prüfungen auf privatrechliche Beteiligungsunternehmen beziehen, muss der Rechnungshof bei der Unterrichtung darauf achten, "dass die Wettbewerbsfähigkeit der geprüften Unternehmen nicht beeinträchtigt wird und insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden." (Ich denke mal hier geht es um Fußballrechte u.Ä.)

3. ARD
Der ARD-Staatsvertrag enthält anders als der ZDF-StV keine Regelung hinsichtlich Prüfung und Veröffentlichung durch die Rechnungshöfe. Es greifen deshalb die Landesrundfunkgesetze und Staatsverträge der Landesfunkanstalten. Das Gutachten erwähnt explizit, dass die Landesrundfunkgesetze eine Prüfung der privatrechlichen Beteiligungsunternehmen vorsehen. Außerdem wird aufgeführt, welche Rundfunkanstalten auf Grundlage welcher Gesetze und Staatsverträge geprüft werden. In allen Fällen werden die zuständigen Landesregierungen informiert. Bei SWR, BR, RBB und HR werden außerdem die Landtage, beim WDR zusätzlich die KEF informiert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2015
  • Frist
    6. November 2015
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Gutachten de…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zum Verhältnis von Rechnungshöfen und öffentlich-rechtlichem Rundfunk [#11521]
Datum
3. Oktober 2015 23:46
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das im Artikel "Verschwendung bei ARD und ZDF – Drum prüfe, wo das Geld verschwindet" in der FAZ von 26.06.2015 erwähnt wird (online verfügbar: http://www.faz.net/-gsb-84ya4 ). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Bundestag
Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weitere…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Gutachten zum Verhältnis von Rechnungshöfen und öffentlich-rechtlichem Rundfunk [#11521]
Datum
8. Oktober 2015 12:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Meine Anschrift ist: Antragsteller/in A…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Gutachten zum Verhältnis von Rechnungshöfen und öffentlich-rechtlichem Rundfunk [#11521]
Datum
9. Oktober 2015 08:55
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Meine Anschrift ist: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Freundliche Grüße ... Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem IFG Sehr geehrtAntragsteller/in antragsgemäß übersende ich Ihnen die erbetene Ausarbeitung der Wi…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
12. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in antragsgemäß übersende ich Ihnen die erbetene Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zumThema "Verschwendung bei ARD und ZDF" mit dem Titel: "Prüfungsrechte und Publikationsbefugnisse der Rechnungshöfe bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten des Bundes und der Länder". Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach dem IFG [#11521] Sehr geehrt<< Anrede >> die Ausarbeitung ist bei mir eingegangen. V…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG [#11521]
Datum
14. Oktober 2015 17:36
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> die Ausarbeitung ist bei mir eingegangen. Vielen Dank für die vorbildlich zügige Bearbeitung meiner Anfrage! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>