Gutachten zum Verlauf der Grundstücksgrenzen des Kirchengrundstückes der Nicolaikirche.

Anfrage an: Stadt Eckernförde

Die Stadt Eckernförde hat gemeinsam mit der Kirchengemeinde St. Nicolai ein Rechtsgutachten zur Feststellung der z.Zt. nicht eindeutig nachzuweisenden Grundstücksgrenzen des Kirchengrundstückes in Auftrag gegeben. Hintergrund ist ein mögliches Bauvorhaben auf dem Grundstück, für das gesetzliche Grenzabstände einzuhalten wären. Dieses Gutachten habe ich von der Stadt erbeten. Meine Bitte wurde abschlägig ohne nähere Begründung beschieden.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Januar 2020
  • Frist
    3. Februar 2020
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stadt Eck…
An Stadt Eckernförde Details
Von
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Betreff
Gutachten zum Verlauf der Grundstücksgrenzen des Kirchengrundstückes der Nicolaikirche. [#173249]
Datum
3. Januar 2020 17:29
An
Stadt Eckernförde
Status
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadt Eckernförde hat gemeinsam mit der Kirchengemeinde St. Nicolai ein Rechtsgutachten zur Feststellung der z.Zt. nicht eindeutig nachzuweisenden Grundstücksgrenzen des Kirchengrundstückes in Auftrag gegeben. Hintergrund ist ein mögliches Bauvorhaben auf dem Grundstück, für das gesetzliche Grenzabstände einzuhalten wären. Dieses Gutachten habe ich von der Stadt erbeten. Meine Bitte wurde abschlägig ohne nähere Begründung beschieden.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173249 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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