Gutachten zum ZDF-Fernsehrat

Anfrage an: Landtag NRW

Ich bitte um Zusendung des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages mit dem Titel
Gutachten zur Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates mit Vertretern von Glaubensgemeinschaften
vom 26.05.2015.

In der Online-Datenbank auf der Website des Landtages ist lediglich der Titel nachgewiesen. Ein Aufruf ist nicht möglich mit dem Hinweis „Nur für den Dienstgebrauch“ (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.2/PBGD/Suche/Gutachten_Sperre.htm). Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015 - 7 C 1.14, 7 C 2.14 – sehe ich jedoch einen Herausgabeanspruch begründet.

Ich bitte um elektronische Zusendung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Dezember 2015
  • Frist
    9. Januar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zum ZDF-Fernsehrat [#12164]
Datum
8. Dezember 2015 20:33
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages mit dem Titel Gutachten zur Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates mit Vertretern von Glaubensgemeinschaften vom 26.05.2015. In der Online-Datenbank auf der Website des Landtages ist lediglich der Titel nachgewiesen. Ein Aufruf ist nicht möglich mit dem Hinweis „Nur für den Dienstgebrauch“ (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.2/PBGD/Suche/Gutachten_Sperre.htm). Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015 - 7 C 1.14, 7 C 2.14 – sehe ich jedoch einen Herausgabeanspruch begründet. Ich bitte um elektronische Zusendung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Ihre IFG-Anfrage vom 08.12.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.12.2015, mit der Si…
Von
Landtag NRW
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 08.12.2015
Datum
18. Dezember 2015 14:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.12.2015, mit der Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) um Übersendung eines Gutachtens zur Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates mit Vertretern von Glaubensgemeinschaften des Wissenschaftlichen Parlamentsdienst des Berliner Abgeordnetenhauses bitten. Leider muss ich Ihren Antrag ablehnen. Bei dem in die Datenbank eingestellten Gutachten handelt es sich um eine Ausarbeitung des Berliner Abgeordnetenhauses, das von diesem nicht zum freien Abruf freigegeben wurde. Die jeweiligen Länderbehörden entscheiden vor der Veröffentlichung der Gutachten, ob diese allgemein oder nur für den Dienstgebrauch zugänglich sein sollen. Hier hat das Berliner Abgeordnetenhaus keinen allgemeinen Zugriff verfügt und damit als öffentliche Stelle eines anderen Landes keine Zustimmung zur Offenlegung des Gutachtens erteilt. Bitte wenden Sie sich direkt an das Berliner Abgeordnetenhaus, das über die Freigabe entscheidet. Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Gutachten zum ZDF-Fernsehrat" [#12164]
Datum
29. Dezember 2015 04:07
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/12164 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Nachdem sich das Gutachten im Besitz des Landtages befindet, hat er es in seinen eigenen Aktenbestand übernommen und somit zu einer amtlichen Information seiner Behörde gemacht. Er kann nun nicht mehr auf eine andere Behörde verweisen. Bitte senden Sie mir die Stellungnahme des Landtages nach Zugang zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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