Gutachten zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst

Anfrage an: Deutscher Bundestag

das Gutachten von Prof. Rossi (Augsburg) zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/3564

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2020
  • Frist
    13. März 2020
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Die Anfrage „Gutachten zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

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Bisher haben 102 weitere Personen dieses Dokument angefragt.

Fabian Bartlog
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Gutacht…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Fabian Bartlog
Betreff
Gutachten zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst [#179967]
Datum
10. Februar 2020 23:07
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Gutachten von Prof. Rossi (Augsburg) zur Anwendbarkeit des IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags. Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/3564
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Bartlog Anfragenr: 179967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179967 Postanschrift Fabian Bartlog << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Bartlog

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) -Gz.: ZR 4-1334-IFG-056-2020 Sehr geehrter Herr Bartlog, die al…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) -Gz.: ZR 4-1334-IFG-056-2020
Datum
17. Februar 2020 07:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Anlagezu056-2020.pdf
638,9 KB
Bescheid056-2020.pdf
43,8 KB
Sehr geehrter Herr Bartlog, die als Anlage beigefügten Dokumente übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen